Flüchtlinge:Kritik an Preisanstieg

Caritas nennt Kostenerhöhung für Unterkunft "Mietwucher"

Von Stefan Mayr, Augsburg/Neuburg

Der Augsburger Caritasverband übt scharfe Kritik an den neuen Gebühren für die Unterbringung von Asylbewerbern. Diözesan-Caritasdirektor Andreas Magg bezeichnet die deutlich erhöhten Kosten für Unterkunft, Energie und Verpflegung als "Mietwucher", die neuen Regeln der Staatsregierung seien "unverhältnismäßig" und "juristisch nicht tragfähig". Auslöser der Kritik ist der Fall einer vierköpfigen Familie aus Aserbaidschan, die in der Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg/Donau untergebracht ist. Sie müsse für ein 20 Quadratmeter-Zimmer mit einem Gemeinschaftsbad auf dem Flur neuerdings 642 Euro bezahlen. Zuvor habe die Gebühr 387,67 Euro betragen, die Erhöhung um 65 Prozent sei "ohne jegliche Vorankündigung" verhängt worden.

"Das war ein Schock für alle, für die Asylbewerber wie auch für die Caritas", sagt Caritasdirektor Andreas Magg und fragt: "Was will man damit bezwecken?" Er könne sich diesen "radikalen" Preisanstieg nur so erklären, "dass die Regierung sich offensichtlich einen höheren Umzugsdruck erwartet". Dabei verhalte sich die betroffene Familie geradezu vorbildlich, betont Magg. Der Vater habe eine Arbeitserlaubnis und arbeite mit "hohem Engagement", wie Wolfgang Friedel, der Leiter des Caritas-Migrationsreferates, berichtet. Das Asylbegehren der Familie ist noch nicht entschieden. "Die Eltern tun alles, um sich zu integrieren, sie sind diszipliniert und fügen sich wunderbar in unseren deutschen Lebens- und Arbeitsrhythmus ein. Sie sind also genau die Menschen, die wir brauchen." Der Caritasverband fordert von der Zentralen Gebührenabrechnungsstelle bei der Regierung von Unterfranken, die Erhöhung zurückzunehmen.

Diese Stelle ist für die Abrechnung aller Asylbewerber-Unterkünfte in Bayern zuständig. Johannes Hardenacke, Sprecher der Regierung von Unterfranken, betont, dass seine Behörde kaum Ermessensspielraum habe. Sie setze lediglich eine neue Verordnung um, die seit September für alle Unterkünfte in staatlichen Einrichtungen gilt. Beschlossen wurde diese sogenannte Asyldurchführungsverordnung (kurz DV Asyl) von der bayerischen Staatsregierung.

Unabhängig davon kündigt Johannes Hardenacke an, die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle werde den Einzelfall der Familie prüfen. Derzeit liegen bayernweit etwa 20 Widersprüche gegen die Gebührenerhöhungen vor. Caritas-Direktor Andreas Magg wünscht sich eine wohlwollende Entscheidung. "Wir müssen mit den Menschen, die zu uns kommen, verlässlich umgehen", betont Magg. "Wir müssen begreifen lernen, dass wir mit der Art, wie wir Flüchtlinge behandeln, die Grundlagen für die Integration oder Nichtintegration legen."

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