Flüchtiger Mörder aus Niederbayern:Polizei folgt Spur nach Brasilien

Ein verurteilter Mörder aus Niederbayern war schneller als die Staatsanwaltschaft: Mitte August hätte er eine lebenslange Haftstrafe antreten sollen, doch der Mann flüchtete zuvor nach Brasilien. Inzwischen hat er Kontakt zu deutschen Beamten aufgenommen.

Der flüchtige Mörder aus Niederbayern hält sich nach Angaben der Justiz in Brasilien auf. Der 34-Jährige habe dort Kontakt mit deutschen Beamten aufgenommen, sagte Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Straubing am Donnerstag. Darüber hatte die Bild-Zeitung bereits berichtet.

Der Mann habe seine Unschuld beteuert. Gestellt habe er sich jedoch nicht. Unklar sei weiterhin, wo genau sich der 34-Jährige aufhalte. Der Mann, der als "Strohballen-Mörder" bekanntwurde, sollte Mitte August eine lebenslange Haftstrafe antreten.

Zu den konkreten Maßnahmen wollte sich Fiedler aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern. Derzeit gebe es zwei Möglichkeiten: "Entweder er stellt sich freiwillig oder wir stellen ein Rechtshilfeersuchen", betonte Fiedler.

Als Polizisten ihn in der vergangenen Woche in seiner Wohnung in Niederbayern abholen wollten, war er verschwunden. Der 34-Jährige hatte drei Tage vor der Staatsanwaltschaft erfahren, dass der Bundesgerichtshof seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg verworfen hatte.

Auf Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg war der Mörder seit März auf freiem Fuß. Er war mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte bereits vor dem Prozess längere Zeit in Südamerika verbracht. Der Mann war im vergangenen Dezember in der Neuauflage eines Mordprozesses zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts hat er im Februar 2007 seinen Onkel getötet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks abgelegt. Im ersten Verfahren war er mangels Beweisen freigesprochen worden.

Strafrechtliche Folgen hat die Flucht des Mörders nicht, erläuterte Fiedler. Der Haftbefehl war schließlich vom OLG ohne Auflagen aufgehoben worden. "Wie sich die Flucht aber auf eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung auswirkt, bleibt abzuwarten", sagte der Oberstaatsanwalt. Eine lebenslange Haftstrafe kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die besondere Schwere der Schuld, die eine Verlängerung der Haft zur Folge hätte, war beim Urteil gegen den Strohballen-Mörder nicht festgestellt worden.

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