Im Prozess um die Entführung der kleinen Ursula Herrmann hat die Verteidigung die Aufhebung des Haftbefehls für den Angeklagten gefordert - die Staatsanwaltschaft lehnt dies ab.
Im Prozess um die Entführung der kleinen Ursula Herrmann hat die Verteidigung überraschend die Aufhebung des Haftbefehls für den Angeklagten gefordert. Es gebe nach der bisherigen Beweisaufnahme keinen dringenden Tatverdacht.
Verhandlung im Fall Ursula Herrmann: Der Bruder will nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen. (© Foto: dpa)
Anzeige
Die Staatsanwaltschaft wies die Argumente der Verteidigung als "Spekulationen" zurück und erklärte, der dringende Tatverdacht des Angeklagten bestehe weiter, der Haftbefehl müsse aufrechterhalten bleiben. Eine Entscheidung über die Haftfrage werde das Gericht bekanntgeben, wenn die schriftliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vorliege.
Der 59 Jahre alte Mann ist zusammen mit seiner Ehefrau wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge angeklagt. Er soll im September 1981 die damals zehn Jahre alte Ursula entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben.
Das Mädchen war Stunden nach der Entführung erstickt und erst 19 Tage später gefunden worden. Der Beschuldigte soll Erpresserbriefe geschrieben und mehrere Erpresseranrufe getätigt haben. Dabei soll ihm seine mitangeklagte Ehefrau geholfen haben. Beide bestreiten die Tat.
Der Bruder der getöteten Ursula Herrmann will als Nebenkläger an dem Verfahren zunächst nicht mehr teilnehmen. In einem Schreiben an den Vorsitzenden Richter Wolfgang Rothermel begründete Michael Herrmann sein Fernbleiben mit Kritik am Prozessverlauf.
Von ihm angestellte Untersuchungen zu einem beschlagnahmten Tonband, mit dem der Angeklagte überführt werden soll, seien zu anderen Ergebnissen gekommen als das Gutachten des Landeskriminalamtes.
Michael Herrmann wies auch auf andere Ungereimtheiten hin, die sich bei der bisherigen Beweisaufnahme ergeben hätten. Er will erst wieder zu den Verhandlungen kommen, wenn eine zweite Spur zu einem der Tat verdächtigen ehemaligen Polizisten behandelt wird, der aber inzwischen gestorben ist.
Das Gericht prüft derzeit die Aussagen eines 1992 gestorbenen Bekannten des Angeklagten, der nach der Entführung bei einer Polizeivernehmung gesagt hatte, er habe für den Angeklagten ein Loch in dem Wald gegraben, in dem später das tote Mädchen gefunden worden war. Die Aussage war jedoch nicht protokolliert, sondern lediglich durch einen Aktenvermerk festgehalten worden. Später hatte der Mann seine Aussage widerrufen und war bei einem Ortstermin nicht in der Lage, anzugeben, wo er das Loch gegraben hatte.
Im bisherigen Prozessverlauf haben sich aus Sicht der Verteidigung keine zwingenden Verdachtsmomente gegen die beiden Angeklagten ergeben. Angaben von mehreren Polizeibeamten als Zeugen waren zum Teil widersprüchlich, zahlreiche Zeugen konnten sich mehr als 27 Jahre nach der Tat nicht mehr an Einzelheiten erinnern. Lediglich beim Alibi des Angeklagten ergaben sich Ungereimtheiten. Zeugen dafür sind entweder tot oder verweigern zulässigerweise die Aussage.
- Fall Ursula Herrmann Aufhebung des Haftbefehls gefordert 05.05.2009
- Kabinett Blick in den Waffenschrank 28.04.2009
- Prozess um Ursula Herrmann Angeklagter beteuert Unschuld 19.02.2009
- Fall Ursula Herrmann Auf der Suche nach Reue 14.04.2009
- Herrmann-Prozess Ehefrau zweifelte an Unschuld ihres Mannes 10.04.2009
(dpa/bica/gdo)
OB-Kandidatin Nallinger
Die neueste Antwort
Ein großes Danke an den Bruder der Ermordeten für seine Wahrheitsliebe, seinen Gerechtigkeitssinn und seinen Mut! Es gibt doch noch Menschen in Bayern, vor denen man seinen Hut ziehen kann!
nicht nur, dass die beiden fälle zufälligerweise über eine nicht zuordnungsbare DNA miteinander verknüpft sind -- nein, es gibt bei beiden fällen offensichtlich weitere spuren, die von der staatsanwaltschaft bewusst nicht weiter verfolgt werden.
ich bin kein freund von verschwörungstheorien -- aber ich frage mich schon, ob hier nicht versucht wird etwas zu vertuschen.
der vorherige Beitrag hätte eine 5- (oder 1 Punkt) verdient, dieser entspicht einer Drei! (7 Punkte) !