Fall Ursula Herrmann:Schlechte Aussichten für Klage

Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor 35 Jahren haben die Richter Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage ihres Bruders geäußert. Die Zehnjährige war 1981 verschleppt und in einer Kiste vergraben worden, in der das Mädchen erstickte. Ursulas Bruder Michael Herrmann verlangt von dem zu lebenslanger Haft verurteilten Kidnapper nun 20 000 Euro Schmerzensgeld. Der Entführer war 2010 in einem Indizienprozess verurteilt worden. Der 52-jährige Herrmann begründet seine Zivilklage damit, dass er seit dem damaligen Prozess einen Tinnitus habe, der ihn als Musiker und Lehrer störe. Die Kammer des Landgerichts Augsburg erklärte nun am Donnerstag, dass es Zweifel gebe, ob die Verursachung der Tinnitus-Erkrankung dem verurteilten Mann zugerechnet werden könne. Das Gericht forderte die beiden Parteien auf, binnen drei Wochen dazu Stellung zu nehmen.

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