Überraschender Antrag: Die Verteidigung fordert, den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufzuheben.

Im Prozess um die Entführung von Ursula Herrmann hat die Verteidigung überraschend die Aufhebung des Haftbefehls für den Angeklagten gefordert. Es gebe nach derbisherigen Beweisaufnahme keinen dringenden Tatverdacht.

Grab von Ursula Herrmann, dpa

Das Grab der ermordeten Ursual Herrmann. (© Foto: dpa)

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Der Beweiswert eines Tonbands, mit dessen Hilfe der Angeklagte überführt werden solle, sei nicht gegeben. Der Mann ist zusammen mit seiner Ehefrau wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge angeklagt.

Er soll im September 1981 die damals zehn Jahre alte Ursula entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Das Mädchen war Stunden nach der Entführung erstickt.

Neben dem Antrag der Verteidigung sollte heute zudem die Aussagen eines inzwischen toten Zeugen im Mittelpunkt stehen.

Der Mann soll im Februar 1982 bei einer Vernehmung gesagt haben, er habe für den heute Angeklagten ein tiefes Loch in dem Waldstück gegraben, in dem das tote Mädchen nach seiner Entführung gefunden worden war

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(dpa/bica/gdo)