Fall Mollath:Landgericht muss Unterbringung erneut prüfen

Neue Hoffnung für Gustl Mollath: Das OLG Bamberg hat einen Beschluss des Bayreuther Landgerichts aufgehoben - die Unterbringung in der Psychiatrie muss noch mal neu geprüft werden. Die Begründung für diese Entscheidung wiegt schwer.

Von Olaf Przybilla

Im Fall Gustl Mollath ist erstmals eine wesentliche Gerichtsentscheidung zugunsten des seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebrachten 56-Jährigen ausgefallen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat einer Beschwerde der Anwälte Mollaths gegen einen Beschluss der Strafvollstreckungskammer Bayreuth stattgegeben. Diese hatte vor einem Monat entschieden, dass Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben muss, und hatte den nächsten Prüfungstermin auf den Juni 2014 festgelegt. Diesen Beschluss der Kammer hat das OLG Bamberg nun aufgehoben und an das Landgericht Bayreuth zurückverwiesen. Dieses muss nun erneut über die weitere Unterbringung Mollaths verhandeln und entscheiden.

Die Begründung des OLG für die Aufhebung des Bayreuther Beschlusses wiegt schwer: Die Entscheidung der Kammer genüge nicht "der verfassungsrechtlich gebotenen Sachaufklärung". Zwar habe die Vollstreckungskammer - die mindestens einmal pro Jahr die Unterbringung von Psychiatrie-Insassen zu überprüfen hat - eine ergänzende psychiatrische Stellungnahme eines externen Sachverständigen angeordnet.

Der Psychiater aber hatte eine solche abgelehnt mit der Begründung, er werde "wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft" und fühle sich dadurch beeinträchtigt. Zwar habe Mollath zu erkennen gegeben, erkennt das OLG an, sich nicht von einem Psychiater untersuchen zu lassen. Die Vollstreckungskammer gehe aber fehl in der Annahme, dass ein weiteres externes Gutachten dadurch "keinen neuen Erkenntnisgewinn" verspreche.

Mollath könne zwar nicht zur Mitwirkung gezwungen werden, gleichwohl stünden einem Sachverständigen zusätzliche Erkenntnisquellen offen: etwa Behandlungsunterlagen der Klinik, Untersuchungsergebnisse bisheriger Gutachter und Eindrücke aus gerichtlichen Anhörungen.

Es sei insofern "nicht ausreichend", nur auf die Stellungnahmen der Bezirksklinik Bayreuth - in der Mollath untergebracht ist - sowie das letzte externe Gutachten zu verweisen. Denn dieses beschreibe den Zustand aus dem Februar 2011, also vor fast zweieinhalb Jahren. Zudem habe der Sachverständige selbst die Ansicht geäußert, für eine Gefahrenprognose bedürfe es einer "vollkommen neuen Begutachtung".

Wie sich der Wiederaufnahmeantrag auswirkt

Noch schwerer dürfte die Feststellung des OLG wiegen, aus dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg - der derzeit vom Landgericht Regensburg geprüft wird - ergäben sich auch für die Unterbringung Mollaths neue und "bedeutsame Erkenntnisse". Denn dort sei nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Feststellung getroffen worden, im Erstgutachten über Mollath sei der Gutachter "von unzutreffenden Zusatztatsachen" ausgegangen.

Dieses Gutachten hatte sich das Landgericht 2006 weitgehend zu eigen gemacht. So ist im Urteil zitiert, Mollath sei "unkorrigierbar" der Überzeugung, "beliebige weitere Personen" seien in ein "komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt". Genannt wird im Urteil allerdings nur eine einzige dieser angeblich beliebigen weiteren Personen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei es nach der Zeugenvernehmung dieser einen Person jedoch keineswegs "abwegig oder gar wahnhaft" von Mollath gewesen, einen solchen Schluss zu ziehen.

"Indiz für eine mögliche Fehleinweisung"

Dies heiße laut OLG "noch nicht, dass hieraus bereits der sichere Schluss gezogen werden könnte, der Untergebrachte sei nicht krank". Es gebe nun aber "ein Indiz für eine mögliche Fehleinweisung". Insofern ist nach Auffassung des OLG eine "erneute Begutachtung durch einen externen Sachverständigen unabdingbar".

Unterdessen hat Mollaths Anwalt Gerhard Strate angekündigt, Beschwerde beim Nürnberger OLG gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags einzulegen. Strate hält einen beisitzenden Richter der Regensburger Kammer, die über die Wiederaufnahmeanträge befindet, für befangen, nachdem dieser schon einmal mit der Causa befasst war.

Das Landgericht Regensburg hält es wegen dieser Beschwerde für möglich, dass sich die Entscheidung über die Wiederaufnahme verzögert. Diese sollte am Freitag fallen.

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