Fall Mollath:Die Psychiatrie, der dunkle Ort des Rechts

Justizskandal in Bayern? Gustl Mollath sitzt seit Jahren in der Psychiatrie. Der SZ und der SWR-Sendung "Report Mainz" liegen Papiere vor, die die Justiz in Erklärungsnot bringen.

Justizskandal in Bayern? Gustl Mollath sitzt seit Jahren in der Psychiatrie. Die SZ und die SWR-Sendung "Report Mainz" berichteten ausführlich über den Fall.

(Foto: SWR/Report Mainz)

Seit fast sieben Jahren ist Gustl Mollath in der Psychiatrie, weil die bayerische Justiz ihn für unzurechnungsfähig und gemeingefährlich hält. Der Fall zeigt: Eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn andichtet, ist selbst wahnsinnig.

Heribert Prantl

Es gibt immer mehr Leute, die sich fragen, ob in Bayern russische Zustände herrschen. Sie fragen sich, wie es sein kann, dass ein Mensch, der eine Straftat aufklären wollte, für sieben Jahre in der Psychiatrie landet. Sie fragen sich, ob es sein darf, dass einem Menschen noch immer ein Wahn attestiert wird, obwohl sich herausgestellt hat, dass der Wahn keiner war.

Schon lange hat kein Gerichtsfall die Menschen mehr empört als der Fall des Gustl Mollath. Dieser Fall gilt Kritikern als Exempel für Ignoranz und Arroganz der Justiz, als Beispiel für richterliche Willkür und schludrige Gleichgültigkeit von Gutachtern.

Der Fall Mollath ist in der Tat einer, in dem sich die grausamen Schwächen des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches symptomatisch zeigen. Kaum ein anderer Paragraf hat so massive Auswirkungen wie dieser, aber kaum ein anderer Paragraf genießt so wenig Beachtung. Der "63er" ist der Paragraf, der einen Straftäter flugs in die Psychiatrie bringt, aus der er dann gar nicht mehr flugs herauskommt. Dieser 63 ist ein dunkler Ort des deutschen Strafrechts.

Rechtsanwälte sagen, dass es keinen zweiten Bereich in der Justiz gibt, in dem dermaßen viel im Argen liegt. Sie versuchen daher, ihn weiträumig zu umgehen: Früher plädierte ein Verteidiger, um ein günstiges Urteil herauszuholen, auf "vermindert schuldfähig"; dann kann nämlich die Strafe gemildert werden.

Heute ist so ein Plädoyer ein schwerer Fehler: Wenn verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit attestiert wird, folgt die Einweisung in die Psychiatrie fast automatisch. Die hohen Hürden, die das Gesetz dafür formuliert, werden wortklingelnd übersprungen.

Wahnideen als Fakten

Für einen Angeklagten ist die Unterbringung in der Psychiatrie wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit der GAU. Fast jede Haftstrafe ist besser: Wenn einer ins Gefängnis geschickt wird, weiß er genau, wann er wieder herauskommt. Wenn er zur "Unterbringung" verurteilt wird, weiß er das nicht.

Der 56-jährige Gustl Mollath kann ein Lied davon singen. Seit fast sieben Jahren ist er interniert, weil die bayerische Justiz ihn für unzurechnungsfähig, gemeingefährlich und besessen hält - besessen von einem paranoiden Wahnsystem. Mollath wurde, weil er seine Frau geschlagen und gewürgt haben soll, wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, in der Verhandlung zur Überzeugung des Richters überführt, aber wegen einer angeblichen Psychose als schuldunfähig freigesprochen; er wurde also nicht zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern zur Unterbringung verurteilt.

Dabei spielte das angebliche Wahnsystem des Mannes eine entscheidende Rolle. Die wahnhaften Ideen haben sich aber als reale Fakten herausgestellt: Die Ex-Ehefrau war tatsächlich in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt. Womöglich hat die Justiz aus dem Mann, weil sie ihn als Spinner abtat, einen Michael Kohlhaas gemacht - einen Mann, der durchdreht, weil man einfach nicht auf ihn hört.

Die Unterbringung in der Psychiatrie soll eigentlich zu den Segnungen aufgeklärten Rechts zählen: Es will einen psychisch kranken Täter nicht strafen, sondern ihn mit dieser "Maßregel" bessern und die Allgemeinheit während der Besserung schützen. Die Praxis hat daraus einen Fluch gemacht: Die Anzahl derer, die in die Psychiatrie geschickt werden, hat sich binnen zwanzig Jahren mehr als verdoppelt: Mehr als zehntausend sitzen heute in der Psychiatrie oder der Entziehungsanstalt (die Statistik trennt da nicht); jeder Zehnte lebenslang.

Was ist passiert? Die Sicherheitserwartung der Gesellschaft ist massiv gestiegen. Im Zweifel wird - von Richtern und Gutachtern, und oft ohne viel Federlesens - gegen den Angeklagten entschieden. Nach seriösen Schätzungen sind fast die Hälfte der Eingangsgutachten falsch, die hohe Gefährlichkeit prognostizieren.

Diese Leute gehören also gar nicht in die Psychiatrie, kommen aber nur ganz schwer wieder heraus, weil die Folgegutachten, die die anhaltende Gefährlichkeit überprüfen sollen, so oft miserabel sind. Es gibt viel zu wenig gute Gutachter. Und die Gutachter sind aus Haftungsgründen immer weniger bereit, ein Risiko einzugehen. Im Zweifel gutachten sie für anhaltende Gefährlichkeit. Es gibt harmlose Exhibitionisten, die daher seit mehr als fünfzehn Jahren im Kuckucksnest sitzen.

Schuld an einem Fall wie dem Mollaths ist also nicht nur eine leichtfertige oder rücksichtlose Justiz, sondern auch ein öffentlicher Druck, der von der Justiz die rasche Entsorgung von Gefahrenquellen erwartet. Gute Justiz zeichnet sich aber aus durch penible Rechtsanwendung, nicht durch Erfüllung echter oder vermeintlicher Erwartungen. Eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste Prüfung einen Wahn andichtet, ist selber wahnsinnig.

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