Fall Haderthauer:Streit um ein ganz spezielles Modellauto

Fall Haderthauer: Modelle von bestechender Schönheit - um eines wird nun gestritten.

Modelle von bestechender Schönheit - um eines wird nun gestritten.

(Foto: dpa)
  • Die Modellbau-Affäre schlägt sich in einem weiteren Prozess nieder: Vor dem Landgericht München klagt nun der Straftäter Roland S. gegen seinen ehemaligen Arzt Hubert Haderthauer.
  • Dieser hätte ein ganz besonders Auto nie verkaufen dürfen.

Von Dietrich Mittler

Zwei Anwälte in Robe sitzen sich im Sitzungssaal 28 des Landgerichts München I stumm gegenüber. Auf der Tagesordnung steht eine Schadenersatzklage, zwei Mandanten streiten sich um ein Modellauto. Ginge es hier nicht um den Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer und seinen früheren Patienten Roland S., dieses Zivilverfahren wäre eines unter vielen. Aber das ist es schon allein deshalb nicht, weil wichtige Dokumente zur Beweisführung derzeit bei der Staatsanwaltschaft München II liegen. Und die ermittelt gegen Hubert Haderthauer und seine Frau, die frühere Staatskanzleichefin Christine Haderthauer wegen des Verdachts auf Betrug und Steuerbetrug.

Doch darum geht es an diesem Mittwoch nicht. Roland S., ein psychisch kranker Straftäter, seit vielen Jahren in der Psychiatrie, weil er von 1971 bis 1985 drei Menschen ermordete, hat in den Bezirkskrankenhäusern Ansbach und Straubing Oldtimer-Modelle von bestechender Perfektion gebaut. Haderthauer vertrieb die Modelle bis 2008 in alle Welt. Ein ganz besonders Auto hätte er aber aus Sicht seines früheren Forensik-Patienten nie verkaufen dürfen: das allererste Modell, das S. nach der ersten Tat während der Haftzeit in Freiburg gebaut hatte, das Modell eines Rolls-Royce Baujahr 1904.

Dieses Modell hatte Roland S. seinem damaligen Arzt "zur Sicherheit" überlassen, wie es 1989 vertraglich festgehalten wurde. Von S. gibt es dazu die Aussage, er habe unterschrieben, um das Scheitern des Modellbau-Projekts zu verhindern. Denn sonst hätte er - wie viele seiner Mitpatienten - Tüten kleben zu müssen. Dabei setzte er auf seinen Arzt Hubert Haderthauer, der das nötige Kapital beschaffen sollte.

Warum Roland S. klagte

Niemals, so begründete Roland S. später seine Klage gegen Haderthauer, sei ihm der Gedanke gekommen, "dass er mich auf diese Art und Weise um meinen einzigen Besitz bringen würde und dass er so weit gehen könnte, mir mein geistiges Eigentum zu entwenden, indem er sich als Konstrukteur und Erbauer dieser Modelle ausgibt oder ausgeben lässt". Als Roland S. das schrieb, hatte er kurz zuvor den Ausdruck einer Internetseite zu Gesicht bekommen. Darauf das Rolls-Royce-Modell, das angeblich von Haderthauer konstruiert sei. Und nun verkauft für 15 000 Euro.

Auf dem Ausdruck einer anderen Internetseite hieß es gar, dass im Februar 2007 über das Aktionshaus Christie's ein Versteigerungserlös von 17 625 Euro erzielt worden sei. Als der Fall erstmals öffentlich aufkam, konterte Haderthauer, er habe sich nie als Konstrukteur bezeichnet. "Für Angaben Dritter auf anderen Homepages bin ich weder verantwortlich, noch habe ich diese veranlasst."

Was der Richter zum Fall sagt

Rasch und routiniert geht nun der Vorsitzende Richter Frank Tholl im Verfahren Roland S. gegen Hubert Haderthauer den Vertrag vom 17. 10. 1989 durch, dann die Argumente der sich gegenübersitzenden Anwälte. Dem Kläger, so sein Statement, dürfe kaum der Beweis gelingen, dass es sich hier nur um einen "Scheinvertrag" handelte. Schwierig nachzuvollziehen sei auch das Argument des Klägeranwalts Bernhard Haffke, das Geschäft zwischen Patient und Therapeut sei sittenwidrig gewesen. "Ich sehe keinen Hinweis, dass der Kläger übervorteilt worden wäre", sagt Tholl.

Dann wendet sich Tholl an Haderthauers Anwalt Michael Regler: Aus dem Bürgerlichem Gesetzbuch ergebe sich, dass Roland S. auch bei einer Sicherungsübereignung der Eigentümer des Modellautos bleibe. "Der Beklagte dürfte also grundsätzlich zur Rückzahlung des erzielten Verkaufserlöses verpflichtet sein", sagt Tholl. Auch damit tue sich das Gericht schwer: Wie Hubert Haderthauer das Modell nach eigener Aussage "verwertet" habe, liege "ein bisschen im Dunkeln".

Anwalt Regler, sagt, es sei auf alle Fälle nicht versteigert worden. Dann sagt er noch: "Das Fahrzeug ist ganz normal verkauft worden, der genaue Kaufpreis kann aber derzeit nicht nachgewiesen werden, da sich Unterlagen hier ganz in der Nähe befinden." Sprich: beim Staatsanwalt. "Wie schaut es mit gütlicher Einigung aus?", fragt der Richter. Regler lehnt ab. Das Verfahren wird fortgesetzt. Am Freitag wird Roland S. im Landtag im Untersuchungsausschuss "Modellbau" einvernommen - auch zu Hubert Haderthauer.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: