Fall Georg Luxi:Ermittlungen gegen Lebensgefährtin eingestellt

Lesezeit: 3 min

Hat Maria S. das Vermögen des Millionärs Georg Luxi rechtswidrig an sich gebracht? Die Staatsanwaltschaft kann ihr das nicht nachweisen und stellt die Ermittlungen ein. Der Anwalt von Luxis Töchtern nennt das einen "bodenlosen Skandal".

Von Wolfgang Wittl, Deggendorf

Es hat nicht lange gedauert, bis der Streit über den am Ende verarmten Millionär Georg Luxi eine neue juristische Eskalationsstufe erreicht hat. Vier Wochen nach dem Tod des 87 Jahre alten früheren Geschäftsmanns hat die Staatsanwaltschaft Deggendorf das Ermittlungsverfahren gegen dessen Bevollmächtigte Maria und Georg S. eingestellt. Die Begründung: Luxis Lebensgefährtin und deren Sohn sei weder Untreue, Freiheitsberaubung noch Körperverletzung nachzuweisen.

Für Volker Thieler ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nichts anderes als "ein bodenloser Skandal". Der Rechtsanwalt, der Luxis Töchter vertritt, hat bereits Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Zudem werde er versuchen, für die weitere Auseinandersetzung einen erfahrenen Strafrechtler an seine Seite zu holen - notfalls sogar auf eigene Kosten. Thieler denkt an Gerhard Strate, der in Bayern als Anwalt von Gustl Mollath Bekanntheit erlangt hat.

Ausführlich erläutert die Staatsanwaltschaft, weshalb sie die Untersuchungen gegen Maria und Georg S. nicht weiter verfolgt. Wer die achtseitige Begründung liest, stößt auffällig oft auf die Worte "nicht nachweisbar" oder "kann nicht nachgewiesen werden". Luxi hatte seiner Lebensgefährtin und deren Sohn 2008 eine Generalvollmacht ausgestellt, kurz darauf übertrugen sie Luxis sechs Doppelhaushälften auf sich. Was mit seinem Barvermögen von offenbar gut einer Million Euro geschah, wissen wohl nur die beiden Bevollmächtigten.

Luxis Töchter bezweifeln, dass ihr womöglich damals schon dementer Vater ahnte, welche Folgen die Generalvollmacht für ihn haben könnte. Als sie ihn unter Betreuung stellen lassen wollten, war Maria S. mit Luxi plötzlich verschwunden - nach Tschechien, wie sich später herausstellte. Erst Monate später tauchte er im Krankenhaus Zwiesel auf: unterernährt, mit Schürfwunden und geschwächt durch einen verspätet behandelten Schlaganfall. Die letzten Wochen seines Lebens verbrachte er als Sozialfall in einem Pflegeheim.

Fall Georg Luxi
:Der arme Millionär

Er stellte seiner Lebensgefährtin eine Generalvollmacht aus, verschwand spurlos und lebte zuletzt in einem Pflegeheim als Sozialfall. Nun ist Georg Luxi gestorben. Und der Streit um sein Erbe geht los.

Von Wolfgang Wittl

Luxis Töchter vermuten, ihr Vater sollte versteckt gehalten werden, um seine Geschäftsunfähigkeit zu verbergen. Maria und Georg S. entgegnen, Luxi sei auf eigenen Wunsch gegangen, angeblich um der finanziellen Gier seiner Kinder zu entfliehen. Die Deggendorfer Oberstaatsanwältin Kunigunde Schwaiberger erklärte einmal, sie habe "noch nie erlebt, dass man jemanden derart unter Verschluss halten kann". Dennoch werden die Ermittlungen jetzt eingestellt, da "ein Tatnachweis nicht mit einer Verurteilungswahrscheinlichkeit zu führen" sei.

Trotz zahlreicher Zeugenvernehmungen (auch in Tschechien) und Gutachten sei Maria und Georg S. nicht nachzuweisen, dass Luxi geschäftsunfähig gewesen oder gegen seinen Willen ins Ausland gebracht worden sei. Auch eine strafrechtlich relevante Vernachlässigung oder die Übertragung des Vermögens gegen seinen Willen sei "nicht nachweisbar".

Volker Thieler treiben solche Sätze auf die Palme, sie gehen für ihn völlig an der Realität vorbei. Luxi sei von Zeugen stets als sparsam, fast geizig beschrieben worden. Da sei es schon erstaunlich, dass sein komplettes Vermögen kurz nach der Vollmacht übertragen worden sei, obwohl der Millionär seiner Partnerin Maria S. zuvor in den vielen Jahren des Zusammenlebens gar nichts abgetreten habe. Und wie sonst als unterlassene Hilfeleistung sei es zu bezeichnen, wenn ein dementer 87-Jähriger "auf 45 Kilo abgemagert" aufgefunden werde, fragt Thieler.

Nicht von ungefähr habe das Landgericht Deggendorf deshalb einen Betreuer eingesetzt. Als die Bevollmächtigten dagegen Widerspruch einlegten, scheiterten sie vor dem Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf indes habe von Anfang an jeden Eifer vermissen lassen, kritisiert Thieler.

Familie S. kündigt eine Schadenersatzklage an - wegen Rufmord

Die Staatsanwaltschaft weist die Vorwürfe zurück. Die Einstellung eines Verfahrens bedeute nicht, dass man einen Beschuldigten für unschuldig halte, sagt ein Sprecher. Entscheidend sei lediglich, welche Vergehen nachzuweisen seien. Nicht einmal ein Gutachten habe zweifelsfrei klären können, wann und in welchem Ausmaß Luxi an Demenz erkrankt sei. Thieler bleibt dabei: Sollte seine Beschwerde keinen Erfolg haben, gebe der Fall Luxi "eine Handlungsanweisung, wie Täter in Zukunft alte Menschen ihres Vermögens berauben können". Zivilrechtlich dürfte die Causa in jedem Fall weitergehen. Beide Seiten haben bereits Zeugen aufgetan, die Luxi als verwirrt oder fit beschreiben - je nach Interessenslage.

Für Thieler ist der Fall längst zu einer persönlichen Angelegenheit geworden. Eine derart dreiste Erbschleicherei sei ihm in 30 Jahren nicht untergekommen, pflegt er zu sagen. Auch wegen solcher Aussagen hat Georg S. unlängst eine seiner seltenen Mitteilungen verschickt. Ihr Schlusssatz: "Die zivilrechtlichen Schadensersatzklagen in Millionenhöhe wegen übelsten Rufmordes usw. gegen die notariellen General- und Vorsorgebevollmächtigten sind in Vorbereitung."

© SZ vom 22.04.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: