Kirche und Homosexualität:Der Pfarrer und sein Mann - willkommen im Diensthaus

Sie werden im Gemeindedienst eingesetzt, doch mit ihren Lebenspartnern in einer Dienstwohnung zusammenleben dürfen homosexuelle Pfarrer in Bayern nicht. Das ändert sich nun.

Wenn der evangelische Pfarrer zusammen mit seiner Frau im Pfarrhaus wohnt, dann stört sich niemand daran. Anders ist es, wenn der Geistliche mit einem Mann zusammenlebt - mit dem Thema Homosexualität tut sich nicht nur die katholische sondern auch die evangelische Kirche recht schwer.

Aufbau 2. Ökumenischer Kirchentag

Die evangelische Landeskirche Bayern erlaubt homosexuellen Pfarrern, zusammen mit ihren Lebenspartnern in der Dienstwohnung zu leben.

(Foto: dpa)

Immerhin durften in der evangelischen Landeskirche Bayern homosexuelle Geistliche im Gemeindedienst eingesetzt werden. Aus der Dienstwohnung musste der Partner jedoch draußen bleiben. Bis jetzt.

Denn künftig dürfen im Freistaat schwule Pfarrer und lesbische Pfarrerinnen mit ihrem Lebenspartner gemeinsam im Pfarrhaus wohnen, sagte Landesbischof Johannes Friedrich. Die bisherige Regelung sei "nicht konsequent" gewesen. Voraussetzung sei in jedem Einzelfall die Einmütigkeit des Landeskirchenrats, des zuständigen Dekans und weiterer Gremien. Die Zustimmung werde nur erteilt, wenn sichergestellt sei, dass der Frieden in der Kirche und der jeweiligen Gemeinde nicht gefährdet werde.

Der Beschluss des Landeskirchenrats ist umstritten. Denn zuletzt hat es auch im Freistaat Stimmen aus der evangelischen Kirche gegen ein Zusammenleben von homosexuellen Pfarrern in der Dienstwohnung gegeben.

Eine Voraussetzung muss jedoch erfüllt sein: Es dürfen nur homosexuelle Paare ins Pfarrhaus einziehen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Schließlich sei bei heterosexuellen Partnern auch die Ehe Voraussetzung. Friedrich schätzt, dass der Anteil homosexueller Pfarrer in der Landeskirche unter zehn Prozent liegt und damit "nicht höher als bei der Normalbevölkerung ist". Ihm seien in der Landeskirche fünf Paare in eingetragener Partnerschaft bekannt, wobei zwei Pfarrer im Dienst einer Kirchengemeinde sind. In diesen gibt es aber im Unterschied zur Mehrzahl der Gemeinden keine Wohnpflicht für Pfarrer im Pfarrhaus.

Ob homosexuelle Paare dort leben dürfen, ist in den Landeskirchen in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Der Landeskirchenrat veröffentlichte den bereits im Juli gefassten Beschluss wenige Tage vor Beginn der Herbsttagung der 108 Synodalen der evangelischen Landeskirche vom 21. bis 25. November in Neu-Ulm. Mehrere Anträge befassen sich mit dem Umgang mit gleichgeschlechtlich lebenden Pfarrerinnen und Pfarrern. Friedrich sagte, ein neuer Diskussionsprozess zum Thema "Homosexualität und Kirche" sei offensichtlich notwendig.

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