Von Daniel Brössler

Die Verhandlungen über das neue Begleitgesetz zum Lissabonvertrag stehen vor dem Abschluss - mehrere weitgehende Forderungen der CSU liegen jedoch nicht mehr auf dem Tisch.

Deutschland wird den EU-Reformvertrag von Lissabon voraussichtlich ratifizieren, ohne dabei wesentliche Forderungen der CSU zu berücksichtigen.

csu; dpa

Gespräche zum Lissabon-Vertrag: Die CSU konnte sich offenbar nicht durchsetzen (© Foto: dpa)

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In Berlin gingen am Montag die parlamentarischen Verhandlungen über ein vom Bundesverfassungsgericht verlangtes neues Begleitgesetz zum Lissabonvertrag in ihre Schlussphase. Dabei lagen mehrere weitgehende Forderungen der CSU nicht mehr auf dem Tisch.

Aus Verhandlungskreisen hieß es, eine Einigung auf eine neue Begleit-Gesetzgebung könne vermutlich noch an diesem Dienstag erreicht werden. Angestrebt wurde, dass CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne sie gemeinsam einbringen. Die Linkspartei lehnt den Lissabon-Vertrag ab.

Nach dem Urteil der Karlsruher Richter hatte die CSU einen Katalog mit 14Forderungen vorgelegt. Sie betreffen die Umsetzung des Richterspruches, gehen aber in mehreren Punkten deutlich darüber hinaus.

Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge

So forderte die CSU verbindliche Stellungnahmen von Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten, Volksabstimmungen in "Zukunftsfragen Europas" und eine Klarstellung, dass der Lissabon-Vertrag nur im Einklang mit der Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht Anwendung für Deutschland finden kann. Keine dieser Forderungen war am Montag Gegenstand der Verhandlungen im Bundestag. Die CSU beharrte aber weiterhin auf einem besonderen Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge.

Nach den bisherigen Vereinbarungen soll der Bundestag vier Gesetze beschließen, um den Weg für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages freizumachen. Dem zentralen Anliegen der Verfassungsrichter soll in einem "Integrationsverantwortungsgesetz" Rechnung getragen werden.

Die Richter hatten in ihrem Urteil im Juni den Bundestag ermahnt, seiner "Integrationsverantwortung" gerecht zu werden. Weiteren Integrationsschritten in der EU kann Deutschland demnach nur mit Billigung des Bundestages zustimmen. Ein Gesetzentwurf betrifft bereits vollzogene Änderungen des Grundgesetzes, einer die Rechte des Bundesrates.

Über den Richterspruch hinaus gehen die Parlamentarier mit einem Gesetz, das das Verhältnis zwischen Bundestag und Bundesregierung regelt.

Eine bisher geltende bloße Vereinbarung sei "unserem parlamentarischen Verständnis nicht gerecht geworden", sagte der parlamentarische Geschäftsführer von CDU/CSU, Norbert Röttgen. Nach dem Entwurf muss die Bundesregierung den Bundestag über alle europapolitischen Vorhaben umfassend und frühestmöglich informieren.

Stellungnahmen des Bundestages muss die Bundesregierung ihren Verhandlungen zugrunde legen. Liegen "wichtige außen- oder integrationspolitische Gründe" vor, soll die Regierung von dem Votum des Bundestages abweichen dürfen. Dafür soll sie sich aber rechtfertigen müssen. "Die Bundesregierung muss nach außen uneingeschränkt handlungsfähig und nach innen uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein", erläutere Röttgen. Die CSU hatte ein Abweichen der Bundesregierung von Parlamentsvoten nur in "zwingenden" Fällen zulassen wollen.

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(SZ vom 18.08.2009/plin)