Voreiliger Freispruch: Noch prüfen Staatsanwälte den Fall BayernLB - doch die bayerische Regierung hat den Bankvorständen bereits bescheinigt, keine Fehler gemacht zu haben.
Als die BayernLB vor kurzem den vorzeitigen Abschied ihres Vizechefs Rudolf Hanisch bekanntgab, sprang Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) dem Bankmanager sogleich zur Seite.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Rudolf Hanisch, der zum 1. Mai den Vorstand verlässt. (© Foto: dpa)
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Hanisch und den übrigen Vorständen könnten "keine Vorwürfe" im Hinblick auf problematische Geldanlagen der Staatsbank gemacht werden. Man habe von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young untersuchen lassen, ob die Vorstände in der Zeit von Anfang 2006 bis Herbst 2008 Fehler gemacht hätten. Das Ergebnis: Fehlanzeige. Die Manager wie auch deren Kontrolleure im Verwaltungsrat der Landesbank hätten korrekt gehandelt.
Mit diesen Worten rechtfertigte Fahrenschon im Landtag, dass der Vertrag von Hanisch "ordnungsgemäß abgewickelt" werde. Hanisch, der zu Zeiten von Ministerpräsident Edmund Stoiber Amtschef in dessen Staatskanzlei war, geht am 1. Mai 2009 vorzeitig in den Ruhestand.
Seinen Vertrag, der noch bis Mitte 2010 liefe, bekommt er ausgezahlt. Die Summe liegt zwischen 500.000 und einer Million Euro. Auch der frühere Vorstandschef Werner Schmidt, der Anfang März 2008 ging - ein halbes Jahr vor Vertragsende - musste keine finanziellen Einbußen hinnehmen. Staatsregierung und Verwaltungsrat fanden schließlich keine Fehler. Und die Vorstände selbst sahen und sehen das auch so.
Sollte die Staatsanwaltschaft zu anderen Schlüssen kommen und Ermittlungen einleiten, hätten Fahrenschon und die Landesregierung ein Problem. Sie müssten sich vorhalten lassen, voreilig mit dem teuren Abschied von Hanisch einverstanden gewesen zu sein, statt das Prüfergebnis der Staatsanwaltschaft abzuwarten.
Schließlich ist seit Oktober vergangenen Jahres bekannt, dass die Strafverfolger untersuchen, ob die Verluste der BayernLB in Höhe von fünf Milliarden Euro den Vorständen anzulasten sind. Nicht bekannt ist hingegen, was denn in den Gutachten der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young steht. Sie werden unter Verschluss gehalten. Nicht einmal die Kontrollkommission für die BayernLB, die im Landtag eingerichtet wurde, bekommt diese Berichte zu sehen.
Unklar ist, warum die Untersuchungen von Ernst & Young nur bis Anfang 2006 zurückreichen. Der Bankvorstand hatte bereits im Oktober 2005 beschlossen, das Engagement bei bestimmten Finanzanlagen auf mehr als 58 Milliarden Euro auszudehnen. Darüber wurde der Verwaltungsrat damals nicht informiert.
Ob das hätte geschehen müssen, war offenbar kein Thema für Ernst & Young. Die Landesbank begnügte sich dann damit, 33 Milliarden Euro in bestimmte Papiere zu investieren. Sonst wäre alles noch schlimmer gekommen.
- BayernLB: Vorwürfe gegen Manager Im Visier der Justiz 13.02.2009
- BayernLB Teurer Abgang 30.01.2009
- Landesbank Bayern wird Alleineigentümer 27.01.2009
- BayernLB Das Landesbanken-Chaos 23.01.2009
(SZ vom 13.02.2009/cag)
Kuriose Schilder (4)
Die neueste Antwort
"Hanisch und den übrigen Vorständen könnten "keine Vorwürfe" im Hinblick auf problematische Geldanlagen der Staatsbank gemacht werden."
"Die Manager wie auch deren Kontrolleure im Verwaltungsrat der Landesbank hätten korrekt gehandelt."
Ich hab`s immer schon geahnt ...es kann eigentlich nur der Pförtner gewesen sein.
Wolle mer se rein lasse?
Bayern, wie es singt und lacht ...
Ich kann meine Festplatte nicht mehr finden! Vorhin war sie noch da....
Unklar ist, warum die Untersuchungen von Ernst & Young nur bis Anfang 2006 zurückreichen. Der Bankvorstand hatte bereits im Oktober 2005 beschlossen, das Engagement bei bestimmten Finanzanlagen auf mehr als 58 Milliarden Euro auszudehnen.
Genau, einfach den entscheidenden Zeitraum nicht prüfen.
Guetiger, Erinnert an das Wegsehen bei Siemens und an das Verjährenlassen "unter die Million" bei Klausi.
Das war bislang wohl die treffendste Bemerkung, für das, was auch die neue bayerische Staatsregierung sich da leistet.
Die Vertuschungspolitik Hubers wird nahtlos fortgeschrieben und schon mal per Regierungsverlautbarung dem obersten Strafverfolger des Landes klargemacht, daß hier nur oberflächlich vorgegangen werden soll, frei nach dem Motto: Wir verblöden den Bürger noch ein bißchen mehr, damit er glaubt, wir täten was.
Auf diese miese Tour hat man schon in Sachen "Max Strauß" gemauschelt bis hin zum Verschwindenlassen von Festplatten.
Man kreidet dieses Versagen ja fälschlicherweise der Justiz an. Es ist aber nicht die "dritte Gewalt" die hier strafvereitelnd wirkt, es ist die "Exekutive", zu der das Justizministerium gehört, das Einfluß darauf nimmt, wer in diesem Freistaat überhaupt angeklagt wird und bei wem die Beweismittel so verbogen werden oder verschwinden, daß überhaupt keine Klage erfolgt oder in so abgescchwächter Form, daß ein Freispruch schon vorprogrammiert ist.
Ich erinnere mich da noch an den Fall Wiesheu, der im besoffenen Kopf einen Menschen zu Tode fuhr und der heute unbescholten bei Mehdorn seine Milliönchen verdienen darf.
Man kann gar nicht soviel essen, wie man k......... möchte.
Wieso Fehler, wir doch nicht?!
Haette irgendein Vorstand bei Milliardenverlusten auch nur irgendeinen Fehler gemacht, dann wuerde ja vielleicht auch noch jemand nach den Aufsichtsraeten fragen, und das kann ja wohl nicht sein, does woan do mir selba!!
"Sollte die Staatsanwaltschaft zu anderen Schlüssen kommen und Ermittlungen einleiten, hätten Fahrenschon und die Landesregierung ein Problem."
Ist wohl nicht zu befuerchten, alles im Griff!
Paging