Ermittlungen im Fall BayernLB:In schönster Unschuld

Voreiliger Freispruch: Noch prüfen Staatsanwälte den Fall BayernLB - doch die bayerische Regierung hat den Bankvorständen bereits bescheinigt, keine Fehler gemacht zu haben.

Klaus Ott

Als die BayernLB vor kurzem den vorzeitigen Abschied ihres Vizechefs Rudolf Hanisch bekanntgab, sprang Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) dem Bankmanager sogleich zur Seite.

Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der BayernLB, Rudolf Hanisch; dpa

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Rudolf Hanisch, der zum 1. Mai den Vorstand verlässt.

(Foto: Foto: dpa)

Hanisch und den übrigen Vorständen könnten "keine Vorwürfe" im Hinblick auf problematische Geldanlagen der Staatsbank gemacht werden. Man habe von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young untersuchen lassen, ob die Vorstände in der Zeit von Anfang 2006 bis Herbst 2008 Fehler gemacht hätten. Das Ergebnis: Fehlanzeige. Die Manager wie auch deren Kontrolleure im Verwaltungsrat der Landesbank hätten korrekt gehandelt.

Mit diesen Worten rechtfertigte Fahrenschon im Landtag, dass der Vertrag von Hanisch "ordnungsgemäß abgewickelt" werde. Hanisch, der zu Zeiten von Ministerpräsident Edmund Stoiber Amtschef in dessen Staatskanzlei war, geht am 1. Mai 2009 vorzeitig in den Ruhestand.

Seinen Vertrag, der noch bis Mitte 2010 liefe, bekommt er ausgezahlt. Die Summe liegt zwischen 500.000 und einer Million Euro. Auch der frühere Vorstandschef Werner Schmidt, der Anfang März 2008 ging - ein halbes Jahr vor Vertragsende - musste keine finanziellen Einbußen hinnehmen. Staatsregierung und Verwaltungsrat fanden schließlich keine Fehler. Und die Vorstände selbst sahen und sehen das auch so.

Sollte die Staatsanwaltschaft zu anderen Schlüssen kommen und Ermittlungen einleiten, hätten Fahrenschon und die Landesregierung ein Problem. Sie müssten sich vorhalten lassen, voreilig mit dem teuren Abschied von Hanisch einverstanden gewesen zu sein, statt das Prüfergebnis der Staatsanwaltschaft abzuwarten.

Schließlich ist seit Oktober vergangenen Jahres bekannt, dass die Strafverfolger untersuchen, ob die Verluste der BayernLB in Höhe von fünf Milliarden Euro den Vorständen anzulasten sind. Nicht bekannt ist hingegen, was denn in den Gutachten der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young steht. Sie werden unter Verschluss gehalten. Nicht einmal die Kontrollkommission für die BayernLB, die im Landtag eingerichtet wurde, bekommt diese Berichte zu sehen.

Unklar ist, warum die Untersuchungen von Ernst & Young nur bis Anfang 2006 zurückreichen. Der Bankvorstand hatte bereits im Oktober 2005 beschlossen, das Engagement bei bestimmten Finanzanlagen auf mehr als 58 Milliarden Euro auszudehnen. Darüber wurde der Verwaltungsrat damals nicht informiert.

Ob das hätte geschehen müssen, war offenbar kein Thema für Ernst & Young. Die Landesbank begnügte sich dann damit, 33 Milliarden Euro in bestimmte Papiere zu investieren. Sonst wäre alles noch schlimmer gekommen.

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