Nur Indizien, keine Beweise: Der Mann, dem vorgeworfen wurde, eine Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgerage ermordet zu haben, ist vor Gericht freigesprochen worden. Verurteilt wurde er dennoch.
Welches Urteil Richter Richard Caspar fällen würde, galt vor der Verkündung selbst in Justizkreisen als völlig ungewiss. Jetzt hat der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth den Angeklagten Peter S. vom Mordvorwurf freigesprochen. "Wir haben keine Tatzeugen", begründete der Vorsitzende Richter seine Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 45-jährigen vorgeworfen, vor elf Jahren eine Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgarage erstochen zu haben, um zu verhindern, dass sich seine von ihm sexuell missbrauchte Tochter der Frau anvertrauen könnte.
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Tatort Tiefgarage: Der angeklagte Peter S. ist vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. (© Foto: ddp)
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Nicht wegen Mordes, aber wegen der Vergewaltigung seiner Tochter wurde der Angeklagte schuldig gesprochen: Die Schwurgerichtskammer verurteilte Peter S. zu vier Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen.
Die Taten waren Teil der Anklage. Im Prozessverlauf vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hatte der Angeklagte eingeräumt, seine 13-jährige Tochter im Jahr 1998 mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Den Mordvorwurf hatte S. stets bestritten.
Die Arzthelferin Susanne M. wurde am Morgen im März 1999 mit mehreren Messerstichen getötet. Im Untergeschoss eines Parkhauses in der Erlanger Nägelsbachstraße soll ihr der Mörder aufgelauert haben. Die 27-Jährige war auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz.
2006 waren Ermittler auf die Spur des Angeklagten gekommen. Bei einer wiederholten Auswertung der Akten des bis dahin ungelösten Mordfalles fanden sie Hinweise auf sexuellen Missbrauch.
Die Verhandlung um den Tiefgaragenmord gilt als einer der größten Indizienprozesse in der Geschichte der Nürnberger Schwurgerichtskammer. Die Anklageschrift umfasste 735 Seiten, die Staatsanwaltschaft hatte 500 Zeugen und 29 Sachverständige zur Anhörung benannt.
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(sueddeutsche.de/dpa/kred/abis)
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Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin auch der Meinung, dass ausnahmslos jeder Angeklagte das Recht auf eine gute Verteidigung hat. Dazu gehört auch, enlastende Argumente zu sammeln und im Plädoyer vorzutragen. Eine Rückkehr zu Zeiten, in denen das nicht möglich war, möchte ich auf keinen Fall.
Ich bezog mich auf Anwälte, die öffentlichkeitswirksame Fälle kostenlos übernehmen, um werbeaktiv viele Fernsehinterviews geben zu können. Die auch mit unzähligen Winkelmanövern versuchen, das Verfahren zu belasten und die gnadenlos auf die Opfer einwirken, um ihnen zumindest eine Teilschuld zuweisen zu können.
4 Jahre sind für die zehn Vergewaltigungen nicht gerade viel, aber angesichts von Tatzeit und Geständnis des Angeklagten auch nicht skandalös wenig, um sich moralisch zu erheben. 10 Fälle heißt eben nicht 10x2 Jahre Mindeststrafe. Auch sollte nicht versucht werden, der Teilfreispruch wegen Mordes durch die Hintertür zu relativeren.
Übrigens haben an dem Urteil auch 2 Laienrichter (Schöffen) mitgewirkt und das Strafmaß - so vermute ich - auch mitgetragen. Diese Schöffen sollen ja - auch - das "gesunde Volksempfinden" einfließen lassen.
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"einen ingeneur zu verurteilen, der in der rüstungsindustrie arbeitet ... "
Nur gibt es da einen kleinen Unterschied. Sobald sie Jurist werden, ist klar, dass sie auf einer der Seiten arbeiten werden.
Wenn Sie Ingenieur sind, dann müssen Sie nicht zwingend in der Rüstungsindustrie arbeiten.
Es ist die Aufgabe eines Anwalts, entlastende Momente für seinen Mandaten vorzubringen und ihn nicht zu belasten. Genauso wie es Aufgabe des Staatsanwaltes ist, das Gegenteil zu tun und der Richter anhand der vorgebrachten Tatsachen und Gesetze zu entscheiden hat.
Da können Sie niemandem einen Vorwurf machen. Auch sollte man sich nicht auf Bildzeitungsniveau begeben und bei "schlimmen" Fällen dem Angeklagten einen Anwalt verbieten, damit das Volksempfinden nach Gerechtigkeit gestillt ist.
Letztendlich ist es eine Frage der Gesetze und wenn die so sind, dann kommen eben solche Urteile bei raus.
Keine Ahnung, ob ein Anwalt theoretisch auch die Vertretung ablehnen könnte oder ob er dann seinen Beruf verfehlt hat. Ich meine, ein Arzt ist lt. Eid auch verpflichtet, jedem zu helfen.
Paging