Erding:Verbot von Zirkus mit Wildtieren: Prozess eingestellt

Hat Erding einem Zirkus aus Tierschutzgründen zu Recht den Auftritt verwehrt? Das sollte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden - doch es kam anders.

Im Streit um ein Verbot von Zirkussen mit Wildtieren in Erding ist das Verfahren eingestellt worden. Der Kläger zog seine Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück.

"Der Zirkus hat nicht die Kraft, nach Leipzig zu gehen", sagte der Anwalt der Zirkusfamilie vor Gericht. Der kleine Zirkus sei nicht zu einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Lage.

Die Zirkusbetreiber hatten sich gegen das vom Stadtrat beschlossene Auftrittsverbot gewehrt und dafür gekämpft, in Erding auftreten zu dürfen. Sie klagten mit der Begründung, ein solches Verbot komme einem Berufsverbot für Dompteure gleich. Inzwischen hat der Zirkus zwar keine Bären und Elefanten mehr, dafür aber Krokodile und Dromedare.

Vor dem Münchner Verwaltungsgericht waren die Betreiber in erster Instanz unterlegen - die Debatte vor Gericht ließ den Schluss zu, dass der Rechtsstreit bei einem Urteil in eine weitere Runde gegangen wäre. Das Gericht hatte mit den Parteien darüber diskutiert, ob die Stadt mit dem Verbot ihre Kompetenzen überschreitet oder nicht. "Ein tierisch interessantes Rechtsproblem", nannte der Vorsitzende Richter den Fall.

Nach knapp eineinhalb Stunden erbat sich die Klageseite eine Pause - und zog die Berufung schließlich zurück. Vor dem Gerichtshof protestierten Tierschützer gegen das Halten von Großwildtieren im Zirkus.

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