Ein 32-Jähriger ist wegen Mordes an seiner Schwiegermutter zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen 21 Messerstichen ist ihm besondere Brutalität und Heimtücke attestiert worden.
Wegen Mordes an seiner Schwiegermutter ist ein 32-Jähriger aus Cadolzburg vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann schuldig, attestierte ihm aber für den Tatzeitpunkt eine "tief greifende Bewusstseinsstörung".
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Strafmildernd müsse außerdem berücksichtigt werden, dass er über lange Zeit von seinem Opfer gedemütigt und erniedrigt worden sei, sagte Richter Peter Wörner in der Urteilsbegründung.
Der geistig zurückgebliebene Mann war nach der Tat am 22. November 2005 selbst zur Polizei gefahren und hatte angegeben, seine Schwiegermutter erstochen zu haben. In seiner Vernehmung sagte er aus, er habe von zu Hause ein Küchenmesser mitgenommen, um seiner Forderung nach einem Wiedersehen mit seinen vier Töchtern Nachdruck zu verleihen.
"Sie hat meine Familie kaputt gemacht"
Nach der Trennung von seiner Frau habe deren Mutter ihm die Kinder entzogen. "Sie hat meine Familie kaputt gemacht", sagte der Angeklagte.
Er habe sich mit dem Messer vor ihren Augen selbst umbringen wollen. Doch als ihn die 64-jährige Frau ignorierte, habe er Rot gesehen und insgesamt 21 Mal auf sie eingestochen.
Richter Wörner stellte in seinem Urteil klar: "Es sollte nicht verkannt werden, dass nicht der Angeklagte das Opfer ist."
Heimtücke und Demütigungen
Gleichwohl habe die Rentnerin durch ihr Verhalten nach der Trennung ihrer Tochter von dem Mann die Ursache für den Konflikt gelegt: "Sie hat ihre Adoptivtochter in den Himmel gehoben und ihn in den Boden gestoßen."
Das Gericht glaube ihm, dass er nicht mit Tötungsvorsatz zu der Frau gefahren sei. Weil er aber bei der Tat heimtückisch auf sein arg- und wehrloses Opfer losgegangen sei, habe er wegen Mordes verurteilt werden müssen.
Wörner sagte: "Er wäre überhaupt nicht in der Lage gewesen, seinem Opfer offen gegenüberzutreten. Aufgrund ihres dominanten Verhaltens blieb ihm gar nichts anderes übrig, als sie hinterrücks zu töten."
Dabei habe er allerdings seinen "absoluten Vernichtungswillen zum Ausdruck" gebracht.
"Ich muss bestraft werden"
Nach diversen Demütigungen sei für den Angeklagten am 22. November 2005 das Fass übergelaufen, sagte der Richter. Durch eine "Persönlichkeitsstörung erheblicher Art" sei er nicht mehr in der Lage gewesen, seinem "Tat-Impuls zu begegnen".
Zu seinen Gunsten spreche auch das von Tateinsicht und Reue getragene Geständnis. In seinem Schlusswort hatte der 32-Jährige gesagt: "Ich muss bestraft werden." Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft wegen Mordes für ihn gefordert, sein Verteidiger nur sieben Jahre wegen Totschlags.
In seiner Urteilsbegründung führte Richter Wörner aus, dass die 35-jährige Ex-Frau des Angeklagten mindestens ebenso viel Schuld am Scheitern der Ehe trage wie der Mann. Weil sie während der Ehe offen fremdging, habe er "seelisch stark gelitten".
Allerdings sei der Angeklagte vorbestraft, weil er seine Frau schon einmal mit dem Messer verletzt habe. Erschwerend komme hinzu, dass er mit dem Mord "den guten Geist" der Familie getötet habe. Schließlich habe die 64-Jährige trotz aller charakterlichen Defizite dafür gesorgt, dass die vier Kinder des Paares nicht in ein Heim mussten.
(ddp-bayJörg Völkerling)
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Die neueste Antwort
jemand als "guten Geist" zu bezeichnen der den Kindern den Vater entzieht, und mitverantwortlich ist, daß die Kinder jetzt noch mehr Opfer sind als schon davor, ist wirklich bemerkenswert.
Ich habe den Prozeß teilweise mitverfolgt.
Sie war eine böse alte Frau, und für die Kinder ist es gut das kein Kontakt zu Ihr mehr stattfinden kann.