Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung für fahrlässige Tötung in 15 Fällen: Beim Eissporthallen-Prozess in Bad Reichenhall fällte das Gericht milde Urteile.
Knapp drei Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten hat das Landgericht Traunstein den Konstrukteur der Halle am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
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Walter G. während des Prozesses um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall. (© Foto: dpa)
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Gegen den Bauingenieur Walter G., der Fehler bei der Berechnung der Dachstatik eingeräumt hatte, verhängte das Landgericht Traunstein am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Der am Bau der Halle beteiligte Architekt Rolf R. und Bauingenieur Rüdiger S., der dem Tragwerk im Jahr 2003 einen guten Zustand bescheinigt hatte, wurden freigesprochen.
Beim Architekten und dem Gutachter, der im Auftrag der Stadt Bad Reichenhall als Eigentümerin des Gebäudes eine Bestandsstudie erstellt hatte, sahen die Richter keinen Grund für eine Verurteilung.
Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Eislaufhalle zwölf Kinder und Jugendliche sowie drei Mütter ums Leben gekommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei Angeklagten nach fast 30 Verhandlungstagen der fahrlässigen Tötung für überführt angesehen. Sie forderte Bewährungsstrafen bis zu eineinhalb Jahren beziehungsweise eine Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche für ihre Mandanten.
In dem fast zehnmonatigen Prozess war immer wieder der Vorwurf erhoben worden, die Staatsanwaltschaft habe die Verantwortlichen im Rathaus von Bad Reichenhall geschont, anstatt auch Beamte der Stadtverwaltung auf die Anklagebank zu bringen.
Der Verteidiger von Walter G. kündigte Revision an. "Ich bin mit den Urteilsgründen überhaupt nicht einverstanden", sagte Anwalt Harald Baumgärtl. "Wir werden sicherlich in Revision gehen."
Doch auch die Staatsanwälte prüfen eine Revision. "Wir bewerten die Urteile sowohl positiv als auch negativ", sagte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger. Positiv sei, dass das Gericht bei der Verurteilung des Hallendach- Konstrukteurs der Argumentation der Anklagebehörde gefolgt sei. Unerfreulich nannte er die beiden Freisprüche. Es werde geprüft, "ob die Einlegung der Revision sinnvoll ist."
(sueddeutsche.de/dpa/jkr)
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Die neueste Antwort
. . . insgesamt vier derjenigen, die mit auf die Anklagebank gehört hätten, sind inzwischen verstorben . . . einer ist an einem Tumur erkrankt, weshalb dessen Verfahren abgetrennt wurde . . . lesen Sie mal den SZ-Artikel vom 30.06.08 "30 Jahre Schlamperein" . . . dann wissen Sie mehr.
hier sollten natürlich nur juristen am werk sein, da nur sie darauf geschult sind, den staatlichen strafanspruch zu verwirklichen.
nach einem solchen fall, bei dem offensichtlich erscheint, dass die falschen auf der anklagebank saßen und verantwortlich gemacht wurden sollten wir allerdings über aufbau und befugnisse der staatsanwaltschaften nachdenken. diese arbeitet im gegensatz zu richtern ("narrenfreiheit") hierarchisch und weisungsgebunden.
dem einzigen, der sich seiner verantwortung stellt (und ein hierfür wie ich finde angemessenes straßmaß erhält) wünsche ich für die zukunft viel kraft und ziehe meinen hut.
Es saßen die Falschen auf der Anklagebank,definitiv.
Die, die es verhindern hätten können, werden davonkommen... Wie so oft...
Und- es muß immer erst was passieren, bevor Prüfbestimmungen, Grenzwerte... geändert bzw verschärft werden.
War so-ist so-bleibt so-------sowieso
Prüfingenieur, Bauleiter, Inhaber und ein unbekannter ( ? ) Mitarbeiter der beteiligten Firmen sind inzwischen verstorben. Über deren Rolle und Versäumnisse waren sich die 5 fünf Gutachter einig, auch noch darüber, dass wohl bei Wartung und Instandhaltung jahrzehntelang geschlampt wurde, nicht aber darüber, welche Fehler, Mängel, Versäumnisse, Nachlässigkeiten und Schlampereien etc. letztlich ursächlich für den Einsturz waren. Und weil sich die Gutachter nicht festlegten "sieht die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit, gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadt vorzugehen." Siehe SZ-Artikel vom 30.06.
Natürlich ist nach der Verantwortung des Bauamtes fragen andererseits kann die Staatsanwaltschaft auf ein vages "könnte sein" oder "wäre denkbar" keine Anklage stützen. Zumal sich Stadt und Bauamt offenbar hinter dem 3000 Gutachten des jetzt freigesprochenen Bauingenieurs verschanzen. Trotzdem bleibt ein Unbehagen.
Lt. einem SZ-Bericht vom 12.06. soll eine halbe Stunde vor dem Einsturz der Halle, das Eishockeytraining abgesagt worden sein, weil die Halle aus Sicherheitsgründen (wegen dem vielen Schnee auf dem Dach) geschlossen würde. Wäre die Halle gleich geschlossen worden, wäre es nicht zu dieser Katastrophe gekommen andererseits kann man von einem Eismeister wohl kaum verlangen, dass er die vom Dach unmittelbar drohende Gefahr einschätzen kann.
Bei dem Einsturz der Halle sind vielfältige Faktoren zusammengekommen, die am Ende das Menschenleben von 15 Personen gefordert haben. Das ist tragisch.
Ein Urteil über das Ergebnis des Prozesses ist zum heutigen Zeitpunkt kaum möglich: Zu gering sind die Informationen bezüglich der Begründung, wer warum angeklagt wurde und warum die gefällten Urteile derart entschieden wurden, wie jetzt berichtet wird.
Als Mensch, dessen Profession die Architektur ist, erschließt sich mir aus den wenigen Informationen nicht, warum das Bauunternehmen, der Prüfstatiker und vor allem die Beteiligten des diesen Bau verantwortlich zu betreuenden Bauamtes offenbar nicht angeklagt wurden.
Das nach den vorliegende spärlichen Informationen nur der damalige Bauingenieur, der die eigentliche statische Berechnung durchgeführt hat, sowie der Architekt und Gutachter aus dem Jahr 2003 zur Verantwortung gezogen werden, ist nicht nachvollziehbar und aus meiner Sicht ein Schlag in das Gesicht der Hinterbliebenen.
Und ich spreche hier ausdrücklich nicht vom Strafmaß, dazu etwas zu äußern, ist ohne detaillierte Kenntnis des Falls nicht möglich!
Ich spreche von der seitens Staatsanwaltschaft sehr unterschiedlichen Bewertung der Verantwortung aller an diesem Bauwerk Beteiligten!
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