Der Ingenieur, der das Dach der eingestürzten Eishalle in Bad Reichenhall konstruierte, steht vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe.
Im Prozess um den Eishallen-Einsturz von Bad Reichenhall hat die Staatsanwaltschaft für einen beim Bau mitverantwortlichen Ingenieur eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung verlangt. Der heute 68-Jährige, der seinerzeit das Dach konstruierte, habe sich Pflichtverletzungen in erheblichem Maße zuschulden kommen lassen, sagte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger am Donnerstag in seinem Plädoyer vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Traunstein.
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Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Eissporthalle 15 überwiegend junge Menschen ums Leben gekommen. (© Foto: ddp (Archiv))
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Dort müssen sich seit neun Monaten zwei Ingenieure und ein Architekt wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Eissporthalle 15 überwiegend junge Menschen ums Leben gekommen. "Der Einsturz der Eislaufhalle war keine höhere Gewalt, sondern eine Aneinanderreihung von Versäumnissen und Sicherheitsverletzungen", fasste Hammerdinger zusammen.
Die Eissporthalle war in den siebziger Jahren erbaut worden. Der 68 Jahre alte Ingenieur hatte dabei den Ermittlungsergebnissen zufolge die Dachbalken viel zu hoch geplant. Außerdem wurde ein falscher Leim verwendet - für die Balken wäre ein feuchtigkeitsresistener Kleber nötig gewesen. Wegen der riesigen Dimension der Halle hätte es auch eine Sondergenehmigung gebraucht, die aber nicht eingeholt wurde.
"Wir haben hier eine ganze Palette von Pflichtversäumnissen des Anklagten", sagte Hammerdinger. "Bei der Errichtung der Eislaufhalle wurde in eklatanter Weise gegen damals geltende Sicherheitsvorschriften verstoßen."
(dpa/akh/grc)
Die neueste Antwort
Zu den Fragen: Grundsätzlich haften Beamte nie für irgendwas. Selbst wenn sie was übersehen sollten, haftet der Planverfasser. Im Zweifelsfall, weil sie/er etwas übersehen hat, es hätte besser wissen müssen/können. Es muss also nicht einmal ein Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Allein die Tatsache, dass ein bestimmter Sachverhalt bekannt hätte sein können, reicht aus.
Ohne die Ingenieure oben in Schutz nehmen zu wollen (ich kenne die Details nicht): Es ist schon eine merkwürdige Welt, wenn über 30 Jahre nach dem Bau die damals agierenden Personen noch persönlich haftbar gemacht werden können, wenn in jedem anderen Lebensbereich sowas wie eine persönliche Haftung schlicht und ergreifend nicht mehr existent ist. An dem Bauvorhaben waren viele beteiligt: Bereits genannt wurden die Beamten, mit Sicherheit gab es ausführende Firmen, es wurde umgebaut und die Wartung und Pflege entscheidet über die Zustand des Gebäudes. 30 Jahre sind eine lange Zeit. Am Ende bleiben nur die Planer, die für den Unfall gerade stehen müssen.
Oder würde irgendwer auf die Idee kommen, einen Autohersteller wegen eines Mangels an einem Auto, eine Elektrohersteller wegen eines Mangels an einem entsprechenden Gerät nach 30 Jahren zu verklagen?
Pseudo-Schuldige? Vielleicht nicht unbedingt. Mit Sicherheit aber die einzigen, bei denen juristisch das überhaupt möglich war. Alle anderen waschen ihre Hände in Unschuld.
erscheint mir aber sehr wichtig- gibt es dazu belastbare Hinweise?
Wer hat die "Schließung" des Daches in eine Halle genehmigt, geplant und durchgeführt?
Ich habe schon die Befürchtung, dass nur Pseudo- Schuldige gesucht werden um die Bevölkerung zu beruhigen!
Übrigens wurde die Halle mit "offenen Wänden" gepant und gebaut. Erst später wurden die Wände geschlossen und die Feuchtigkeit, die ja den Leim aufgelöst haben soll, konnte nicht mehr richtig entweichen.