Behördenverlagerung nach Höchstädt:Die CSU schafft an

Schloss Höchstädt

Die Arbeiten für das neue Behördengebäude in Höchstädt haben bereits begonnen. Im Hintergrund das Schloss und das ehemalige Krankenhaus.

(Foto: Stefan Puchner)
  • Die Bewertungsstellen der Finanzämter München-Stadt und München-Land sollen künftig in der schwäbischen Kleinstadt Höchstädt untergebracht werden.
  • Der Freistaat hat ein Gebäude des ehemaligen Krankenhauses gekauft, das nun aufwändig saniert werden muss - das kritisiert der Oberste Rechnungshof.
  • Das subtile Zusammenspiel zwischen dem Finanzminister und einem damals noch einflussreichen CSU-Abgeordneten sorgt nun für Ärger.

Von Stefan Mayr, Höchstädt

Auf den ersten Blick klingt alles wunderbar. 57 Arbeitsplätze will der Freistaat Bayern von München nach Höchstädt an der Donau verlagern. Die Bewertungsstellen der Finanzämter München-Stadt und München-Land sollen künftig in der schwäbische Kleinstadt untergebracht werden. Hierfür hat der Freistaat ein Gebäude des ehemaligen Krankenhauses für exakt zwei Euro erworben. Dieses soll für etwa 18 Millionen Euro saniert werden - und hier beginnt der große Ärger. Der Oberste Rechnungshof (ORH) hat den Kauf der Immobilie geprüft und eine umfassende Liste an Beschwerden zusammengetragen. Der Süddeutschen Zeitung liegt der Prüfbericht des ORH vor - er fällt vernichtend aus: "Die Planungen gehen am tatsächlichen Bedarf vorbei", stellt der ORH fest, das Finanzministerium habe "die haushaltsrechtlichen Vorgaben ignoriert."

Der ORH hat seinen Prüfbericht dem Finanzministerium bereits Ende 2013 vorgelegt - mit der Bitte um Stellungnahme. Heute sind 15 Monate vergangen, doch Söders Haus hat bis heute noch nicht geantwortet. Warum? Finanzminister Markus Söder (CSU) will sich auf Anfrage der SZ jedenfalls nicht zu diesem Thema äußern.

Lange Liste von Beschwerden

Die Liste der Beschwerden liest sich wie das Inhaltsverzeichnis aus dem Schwarzbuch einer Bananenrepublik: Bei dem Kauf habe es das Ministerium "versäumt, die Eignung und die Sanierungsfähigkeit gründlich zu prüfen, den Bedarf und die vorgesehenen Verwendungen schlüssig zu begründen, alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu eruieren, Wirtschaftlichkeitsvergleiche anzustellen, konkrete Betriebskonzepte zu entwickeln, die Gesamtkosten der Maßnahme sorgfältig zu ermitteln und den Haushaltsausschuss über die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die tatsächlichen Kosten ausreichend zu informieren." Das sind sieben Vorwürfe, die man wie folgt zusammenfassen könnte: Bei diesem Kauf wurden alle einschlägigen Regeln des Freistaats missachtet, bis auf eine: Die CSU schafft an.

Die Geschichte hat ihren Ursprung im Mai 2010. Der damalige Finanzminister Georg Fahrenschon entschied, die Bewertungsstelle des Finanzamtes München-Stadt nach Dillingen zu verlegen. Hierfür lag nach Erkenntnissen des ORH weder eine Empfehlung des Finanzministeriums noch der staatlichen Agentur "Immobilien Bayern" (IMBY) vor. Beide waren nicht einmal in die Entscheidung eingebunden.

Die Entscheidung geht fünf Jahre zurück

Dann kam auch noch Georg Winter ins Spiel. Das ist jener CSU-Landtagsabgeordnete aus Höchstädt, der bei der Verwandtenaffäre 2013 Schlagzeilen machte, weil er seine minderjährigen Söhne auf Steuerzahlerkosten beschäftigt hatte. Deshalb verlor er sein Amt als Vorsitzender des Haushalts-Ausschusses. Doch im Jahre 2011 saß er noch fest im Sattel - und wusste dies zu nutzen. Aus einem Aktenvermerk des Finanzministerium geht hervor, dass Winter bei den Beamten "massiv auf den Erwerb des Höchstädter Gebäudes drängte", obwohl "keine Standortentscheidung" vorlag und "auch kein Staatsbedarf vorhanden" war. Zuvor hatte die Steuerverwaltung laut ORH den Umzug der Bewertungsstellen nach Höchstädt als "problematisch" bezeichnet. Und das Liegenschaftsreferat hatte intern ausdrücklich auf den Verstoß gegen Vorschriften hingewiesen. Winter war das egal, er trieb den Kauf der Immobilie voran. Mit Erfolg. Er erwirkte, dass die Bewertungsstelle München-Stadt nicht nach Dillingen, sondern nach Höchstädt kommt. Zusätzlich lotste er auch noch die Bewertungsstelle München-Land in seine Heimatstadt. Und weil das noch nicht genug ist, setzte er auch noch durch, dass die staatliche Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) 55 Gästezimmer in dem Gebäude zu Füßen des Höchstädter Schlosses einrichten soll.

Die Sanierungskosten sind viel zu hoch

Und das alles für den Schnäppchen-Preis von zwei Euro? Es klingt - wie gesagt - perfekt. Aber der ORH schlägt heftigst Alarm: Ihm zufolge sind die Sanierungskosten in Höhe von 17,9 Millionen Euro viel zu hoch. Ein Neubau wäre zwei Millionen Euro billiger - und die Anmietung eines anderen Gebäudes wurde erst gar nicht geprüft. Zudem bestehe gar kein Bedarf für die 55 Zimmer, dies habe die ALP sogar schriftlich bestätigt. In einem weiteren Aktenvermerk aus dem Finanzministerium wird der Umzug nach Höchstädt als "Zugeständnis" an Winter bezeichnet - auf dass dieser als oberster Haushälter des Landtags das Organisations- und Unterbringungskonzept für das Finanzamt München unterstütze.

Wurde also nur aus diesem Grund ein sinnloser Immobilien-Kauf und überteuerter Umzug durchgedrückt? Mit dem Nebeneffekt, dass Winter in seinem Wahlkreis als erfolgreicher Wohltäter für seine Region dasteht? Der ORH suchte nach weiteren Gründen für die Standortverlagerung. Er fand keine. Vielmehr stellte er fest: Das Ministerium habe seine Entscheidung weder fachlich noch finanziell begründet und auch keine alternativen Standorte geprüft. Zum Zeitpunkt des Kaufes hätten weder ein Raumbedarfsplan noch eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorgelegen.

Ein sinnloser Immobilienkauf

Zur Rechtslage: Laut bayerischer Haushaltsordnung darf der Freistaat nur Immobilien kaufen oder anmieten, wenn die "Immobilien Bayern" nach umfassender Prüfung eine begründete Empfehlung abgibt. Im Fall Höchstädt lief es ganz anders ab. Markus Söder setzte am 13. März 2012 per Minister-Schreiben fest, dass die zwei Bewertungsstellen nach Höchstädt verfrachtet werden. Auch er ignorierte dabei, dass sich die Steuerverwaltung zuvor strikt dagegen ausgesprochen hatte. Unter anderem wegen "grundsätzlich organisatorischer Bedenken" und auch "mangels ausreichender Versetzungsgesuche". Es gibt also womöglich gar nicht genügend Beamte, die den geplanten Umzug mitmachen wollen. Zudem fehlte die erforderliche Empfehlung der Immobilien Bayern. Diese wurde nachträglich organisiert: Plötzlich erklärte das Landesamt für Steuern den Erwerb der Immobilie in Höchstädt für "zwingend erforderlich". Als Begründung nannte sie laut ORH: die Entscheidung des Finanzministers.

Wurde hier also das Pferd von hinten aufgezäumt? Der Minister entschied, und erst danach wurde die Immobilien Bayern davon überzeugt, dass diese Entscheidung sinnvoll sei? Jedenfalls hat das Finanzministerium in den 15 Monaten seit Vorlage des ORH-Berichtes noch nichts vorgelegt, was diesem Eindruck aus der Welt schaffen könnte. Auf Nachfrage antwortet das Ministerium ausweichend - auch mit Verweis auf das laufende Prüfverfahren des ORH. "Im Rahmen der Grundsatzentscheidung des damaligen Ministers Fahrenschon sind die haushaltsrechtlichen Vorgaben für Liegenschaften der Verwaltung eingehalten", formuliert eine Sprecherin. Und überhaupt seien die Neubau-Kosten höher geschätzt worden als die genehmigten Sanierungskosten. Der ORH behauptet in seinem Prüfbericht exakt das Gegenteil.

Die Bauarbeiten gehen voran

Auch Georg Winter geht auf Fragen nach den vermeintlich missachteten Regeln nicht im Detail ein. Stattdessen teilt er mit: "Dass ich mich für den Stimmkreis und die Region in München einsetze, sehe ich wie alle Abgeordneten als meine Aufgabe und meine Verpflichtung gegenüber den Bürgern."

Zurzeit wird auf der Baustelle fleißig gearbeitet, die ersten Wände des Erdgeschosses stehen schon. Wann genau der Umzug vollzogen sein wird, wollte das Ministerium nicht datieren. Der ORH will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Er teilt nur mit, dass das Finanzministerium für seine Stellungnahme um Fristverlängerung bis 31. Juli 2015 gebeten hat. Das ehemalige Krankenhausgebäude stand viele Jahre lang leer. Georg Winter wohnt in unmittelbarer Nähe zu dieser Immobilie, an dieser Tatsache kann er nichts Verwerfliches entdecken. Im Gegenteil: "Beeinträchtigungen, die durch Baumaßnahmen und den Betrieb von Einrichtungen in meiner unmittelbaren Nachbarschaft geschehen, halten mich nicht davon ab, dass ich mich für das Wohl der Allgemeinheit einsetze."

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: