"Wut, Enttäuschung und Angst": Die Ehefrau eines Polizisten erschlug ihren Mann und zersägte die Leiche - jetzt wurde sie verurteilt.
Heike S. trägt Jeans und einen altrosafarbenen Pullover. Am ersten Prozesstag hatte die Angeklagte im Blitzlichtgewitter der Fotografen noch ein wenig gelächelt. An diesem Dienstag aber lauschte sie mit gesenktem Kopf der Urteilsbegründung.
Während sie am ersten Prozesstag noch lächelte, nahm sie an diesem Dienstag das Urteil reglos zur Kenntnis. Heike S. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (© Foto: ddp)
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Ihr langes braunes Haar bildete ein Schutzschild zu den Zuschauern im vollbesetzten Schwurgerichtssaal des Landgerichts Augsburg. "Einmal mehr müssen wir über eine unvorstellbare Tat entscheiden, bei der eine vorher unbescholtene Frau ihren Ehemann tötet, ohne dass ein klares Motiv vorliegt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel. Die 8. Strafkammer verhängte für das Verbrechen eine lebenslange Haftstrafe.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 34-Jährige den Polizeihundeführer mit einem schweren Eisenteil im Wohnzimmer erschlagen, die Beine vom Körper abgesägt und anschließend die Leichenteile, verpackt in Plastiktüten, in einen Straßengraben geworfen hat.
Als Motiv geht das Gericht von "Wut, Enttäuschung und Angst" aus, da das Zusammenleben mit dem 46-jährigen Opfer alles andere als einfach gewesen sei. "Der Ehemann war dominant, rechthaberisch, aggressiv und er schlug seine Frau", stellte Richter Rothermel fest, "für ihn kamen zuerst seine Hunde und dann lange gar nichts."
Die Angeklagte hatte die Tat von Anfang an gestanden, beteuerte aber, dass sie ihren Mann im Affekt erschlagen habe, als er sie zum wiederholten Mal bedroht habe.
"Völlig abgedreht"
Nach ihrer Schilderung sei ihr Mann in der Todesnacht am 23. Januar einmal mehr betrunken gewesen, es sei zum Streit gekommen. "Ich konnte es nicht mehr hören, ich bin völlig abgedreht", berichtete Heike S. Deshalb habe sie das 75 Zentimeter lange Metallrohr vom Fensterbrett genommen und zugeschlagen.
Daraufhin sei ihr Mann auf das Sofa getorkelt. "Als er aufstehen wollte, habe ich noch einmal zugeschlagen", sagte sie, "dann noch einmal." Die Staatsanwaltschaft glaubt dieser Aussage nicht. "Die Angeklagte lügt ständig", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er beantragte lebenslange Haft wegen Mordes - zudem forderte er, wegen der "Brutalität und Kaltblütigkeit" die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Anklage berief sich vor allem auf ein Gutachten eines Rechtsmediziners, das die Schilderung des Tathergangs durch die Angeklagte widerlegte.
Voll schuldfähig
Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags und machte für die Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend. Ein psychiatrischer Gutachter hatte der Angeklagten allerdings volle Schuldfähigkeit attestiert.
Im Prozessverlauf hatten mehrere Zeugen übereinstimmend bestätigt, dass der Ehemann kein einfacher Mensch war. "Rücksicht auf andere war nicht unbedingt seins", berichtete eine ehemalige Lebensgefährtin des Opfers. Die Angeklagte Heike S. sprach von einem "Ehe-Martyrium". Der Richter sagte: "Er kümmerte sich weder um das Haus noch um die Familie."
Nach der Tat hatte Heike S. die Leiche in den Keller geschleppt und dort zum leichteren Transport beide Beine abgesägt. Anschließend warf sie die Leichenteile unweit vom Wohnort in einen Straßengraben. Danach meldete sie ihren Mann als vermisst. Die folgende Suchaktion der Polizei blieb erfolglos. Schließlich fanden Spaziergänger die Leiche.
Das Gericht ging zwar von einer "heimtückischen" Tat aus, da die Angeklagte ihren Mann "mit vier wuchtigen Schlägen" erschlug, als er arglos auf dem Wohnzimmersofa schlief.
Allerdings verneinte die Strafkammer eine besondere Schwere der Schuld . Damit könnte die Angeklagte nach 15 Jahren wieder aus der Haft entlassen werden. Die beiden Kinder, die zweieinhalb und fünf Jahre alt sind, haben von der Tat offenbar nichts mitbekommen. Sie leben bei ihren Großeltern.
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(SZ vom 16.12.2009/plin)
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Die neueste Antwort
Warum schreibt der Journalist nicht in diesen Artikel rein was der Inhalt des Gutachtens war das laut Text die Aussage der Täterin widerlegt? Das ärgert mich. Hier wird ein logischer Baustein der zur Gesamtschau unerlässlich ist unterschlagen. Journalistische Schlamperei mit dem Geschmäckle der Journalist möchte in Wahrheit nur Stimmung machen. An Tatsachen vorbei womöglich gar.
Ansonsten kann ich mich nur einigen Vorrednern anschließen, daß im Hinblick auf Beziehungsverbrechen unsere Rechtssprechung sexistisch ist: Männer Totschlag, Frauen Mord. Auch wird nach meinem Dafürhalten kaum berücksichtigt wie Frauen "anders" sind: Wenn Männer gegenüber anderen Männern ein bestimmtes Verhalten zeigen (körperliche Ausfälle z.B.) ist das wohl nochmal anders zu werten als wenn sie die (schwächeren) Frauen misshandeln!
Ich find´s auch komisch wenn der Richter vom Fehlen eines "klaren" Motives schwadroniert. Es gibt Motive. Basta. Ob klar oder nicht - wen interessiert das bitte?
Es ist bereits seit Jahrzehnten so, dass männertötende Frauen immer als Mörderinnen verurteilt werden, Männer dagegen immer mit Totschlag wegkommen. Aufgrund der körperlichen Unterlegenheit bleibt misshandelten Frauen oft keine andere Möglichkeit dem Peiniger im Schlag oder im Suff zu entledigen. Also ist es Mord. Leider. Männer schlagen, schiessen oder stechen im Streit zu, dann ist es Totschlag oder Mord m Affekt, oder Körperverletzung mit Todesfolge. Man siehe nur Bubi Scholz (schiesst auf die in einem winzingen Gästeklo sitzende Frau, er wollte sie nicht töten nein, niemals), oder der eine Schauspiekler, welche seine Frau mit dem Stuhl erschlagen, kam nach ein paar Jahren wieder raus und erhielt sogar wieder Angebote. Ja ja, soviel zur Gleichbehandlung. Alles ein Witz.
Danke für den Weckruf, aber ich bin hellwach. Ihnen fehlen offenbar ein paar Grundkenntnisse des Strafprozessrechts (von der Arbeit gerichtlich besteller Sachverständiger ganz zu schweigen). Anders sind ich Ihre wirren Ausführungen nicht zu erklären. Ich nehme an, sie sind noch dabei, ein Trauma zu verarbeiten.
Der Zusammenhang zwischen Schuldfähigkeit des Beschuldigten und der Anklageerhebung durch durch die StA ergibt sich aus dem Begriff "hinreichender Tatverdacht". Es bedarf also keiner absoluten Sicherheit, sonst müssten alle Ermittlungsverfahren eingestellt werden (das wäre Ihnen - außer bei Bankern - offenbar recht).
Michael812 - Sie sollten Ihre Kenntnis vom Strafverfahren nicht aus Fernehserien beziehen, insbesondere nicht amerikanischen.
Tatsächlich klagen Staatsanwälte NICHT "in´s blaue hinein" an, zumal hier ja wohl unstrittig ist, dass die Frau immer und immer wieder auf ihren SCHLAFENDEN Ehemann eingeschlagen hat, weil sie sein Gemeckere "nicht mehr hören" konnte. Oh, ja - das ist schon ein Martyrium, so ein Gemecker und Gemoser, und außer dann auf den besoffen und schlafend daliegenden Mann einzuschlagen gibt´s da auch gar keine Abhilfe.
All die, die hier ohne nähere Kenntnis der Umstände meinen, die "arme Frau" verteidigen zu müssen sollten vielleicht eins bedenken - nicht einmal die hat behauptet, sie habe aus ANGST vor Gewalt ihren Mann erschlagen, oder in Notwehr, weil er sie in diesem Moment schlug. Schlagen und schlagen sind nicht immer das gleiche. Die Ehefrau schlagen ist böse und zu verurteilen - aber nicht mit der Todesstrafe zu ahnden.
Und "den armen Kindern die Mutter nehmen" ist ja wohl auch nicht vollständig ... die Mutter hat denen nämlich erst einmal den Vater genommen, und ob eine Frau, die zu einer solchen Tat fähig ist - und den Ehemann dann noch zerstückelt - dann heimelig mit den Kindern Plätzchen backen sollte, damit "alles wieder gut" ist, weiß ich auch nicht so recht. Wie wäre IHR Verhältnis zu ihrer Mutter, hätte die ihren Vater erschlagen und zerstückelt?
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