Drei Morde aus Habgier und Hass:"Erstaunliche Brutalität und Kaltblütigkeit"

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Albert B. hasst Schwule. Dass er zwei Homosexuelle und einen Rentner auf dem Gewissen hat, konnte er 30 Jahre geheim halten. Jetzt wurden ihm DNS-Spuren am Tatort zum Verhängnis.

Andreas Salch

Mehr als dreißig Jahre nach den brutalen Morden an zwei homosexuellen Männern und einem Rentner hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II den 52 Jahre alten Lageristen Albert B. zu lebenslanger Haft verurteilt.

Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

"Sie wissen, dass Sie es waren, auch wenn Sie nicht den Mut haben, es zuzugeben", sagte der Vorsitzende Richter Walter Weitmann bei der Urteilsbegründung. Zwei der B. zur Last gelegten Morde wurden dem Angestellten unter anderem anhand von DNS-Spuren nachgewiesen.

Im dritten Fall, dem Mord an einem Rentner im Jahr 1977, überführte das Gericht B. durch Indizien. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Albert B. hatte am ersten Verhandlungstag lediglich ein Teilgeständnis abgelegt. Darin hatte er eingeräumt, am Abend des 4. Juni 1976 auf der Mautstraße zwischen Vorderriß und Wallgau im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen den damals 39 Jahre alten Josef M., der im homosexuellen Milieu verkehrte, verprügelt zu haben, weil dieser auf der Fahrt nach Mittenwald im Auto zudringlich geworden sein soll.

Das Gericht geht von Mord aus Habgier aus

Als Josef M.s Leiche gefunden wurde, war der Schädel mit einem Knüppel bis zur Unkenntlichkeit zertrümmert. Das Geld, das das Opfer bei sich hatte, rund 80 Mark, fehlte. Einer der drei Verteidiger des Angeklagten sagte in seinem Plädoyer, alles spreche in diesem Fall für eine Spontantat - Totschlag also. Und Totschlag sei nach mehr als zwanzig Jahren längst verjährt.

Doch das Gericht ging in diesem wie auch bei den beiden anderen Fällen von Mord aus Habgier aus. Zur jeweiligen Tatzeit habe sich der Angeklagte in einer desolaten finanziellen Situation befunden, sagte der Richter. "Dies war die Ausgangsbasis" für die Morde.

Hinzu komme, dass B. Homosexuelle gehasst habe. Er habe sich an seinen Opfern "abreagiert". Dafür spreche die Aussage, die eine frühere Ehefrau des 28-fach vorbestraften Angestellten vor Gericht gemacht hat. Zu ihr hatte B. gesagt: "Schwule gehören alle erschossen."

Auch bei dem zweiten Mordopfer handelte es sich um einen Homosexuellen. Ihn lernte B. an einem Abend Anfang Februar 1977 in der Gegend um den Münchner Hauptbahnhof kennen. Wenig später soll er mit dem 71-Jährigen, einem Antiquitätenhändler, auf dessen Hotelzimmer gegangen sein.

Der Geschäftsmann wurde später erwürgt aufgefunden. Mehrere Rippen der Leiche waren gebrochen, die Leber war mehrfach gerissen, die linke Halsseite mit einer Rasierklinge aufgeschnitten. Der Kopf des Toten war mit einem Handtuch zugedeckt.

Am Toten fanden die Ermittler eine DNS-Spur von Albert B. - aber auch Spuren anderer Personen. "Sie waren der Letzte, der mit dem Opfer gesehen wurde", sagte Richter Weitmann. Das Geld, das der Antiquitätenhändler bei sich hatte, rund 6000 US-Dollar sowie 10000 Mark, war verschwunden.

Ein anderer Rechtsanwalt, der Albert B. speziell in diesem Fall verteidigte, erklärte in seinem Plädoyer, dass es nach all den Jahren keine zuverlässigen Hinweise mehr darauf gebe, dass es der Angeklagte war, der in dem Hotel als letzter Begleiter des späteren Opfers gesehen sein wurde.

Die besten Jahre in Freiheit

Habgier war nach Überzeugung des Gerichts auch bei dem 74-jährigen Tölzer Anton A. das Motiv für Albert B., als er A. im Mai 1977 in Bad Tölz nachts auf offener Straße brutal niederschlug. Das Opfer erlag den Tritten und den Schlägen mit einem Gehstock.

Anton A. hatte 100 Mark bei sich. Bei allen drei Taten wollte sich der Angeklagte laut Gericht "auf Teufel komm raus" Geld beschaffen. Er habe dabei eine "erstaunliche Brutalität und Kaltblütigkeit" an den Tag gelegt, sagte Richter Weitmann und fügte hinzu: "Es war Ihr Glück, damals nicht erwischt worden zu sein, weil Sie so die besten Jahre Ihres Lebens in Freiheit verbringen konnten."

Der Verurteilte nahm das Urteil reglos zur Kenntnis. Eine seiner beiden Ex-Frauen und seine derzeitige Ehepartnerin eilten nach dem Prozess zur Anklagebank, um B. zu umarmen.

© SZ vom 27.7.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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