Doppelmord von Krailling:Sozialpädagogin wegen übler Nachrede angeklagt

Die Mitarbeiterin des Weilheimer Jugendamts betreute die Familie des Kraillinger Doppelmörders. Als dessen damals 13-jähriger Sohn aussagen sollte, bekam sie Bedenken - und soll sich abfällig über die Polizei geäußert haben. Nun musste sich die Frau vor Gericht verantworten.

Hans Holzhaider

Darf ein Bürger die Meinung äußern, dass es der Kriminalpolizei bei ihren Ermittlungen nicht immer um die Wahrheitsfindung gehe, dass sie Zeugen unter Druck setze, dass es ihr vor allem darauf ankomme, irgendjemandem die Schuld zuschieben zu können?

Nach einem Prozess vor dem Amtsgericht Weilheim muss man wohl sagen: Er sollte es lieber nicht tun. Er könnte sonst angeklagt und wegen übler Nachrede verurteilt werden. Diese Erfahrung musste eine Mitarbeiterin des Weilheimer Jugendamts machen. Dass sie letztendlich freigesprochen wurde, hatte sie lediglich dem schlechten Gedächtnis einer Zeugin zu verdanken.

Die Sozialpädagogin Christine Sch. betreute mit mehreren Kolleginnen und Kollegen die Familie von Thomas S., der später wegen des Mordes an seinen beiden Nichten Sharon und Chiara in Krailling verurteilt wurde. Während des Ermittlungsverfahrens in diesem spektakulären Fall ging es auch um die Frage, ob der damals 13-jährige Sohn des mutmaßlichen Täters als Zeuge vernommen werden sollte. Der Bub selbst wollte aussagen, im Jugendamt aber hatte man Bedenken.

Christine Sch. versuchte die Mutter davon zu überzeugen, den Jungen nicht aussagen zu lassen. Es könnte schwerwiegende psychische Folgen für das Kind haben, wenn es seinen Vater belaste und dieser später möglicherweise Selbstmord begehe, argumentierte die Sozialpädagogin. Noch sei die Schuld des Vaters ja nicht erwiesen. Sie empfahl der Mutter die Lektüre eines Spiegel-Artikels, in dem über Fehlurteile und fragwürdige Methoden der Zeugenbefragung berichtet wurde. In diesem Zusammenhang sollen dann die abfälligen Äußerungen über die Arbeit der Kriminalpolizei gefallen sein.

Die Mutter, die infolge der Ereignisse erheblich unter Stress stand, fühlte sich bedrängt und verunsichert. Sie rief einen der ermittelnden Kriminalbeamten an und schilderte ihm das Gespräch mit der Mitarbeiterin des Jugendamts. Der Kriminalbeamte fertigte sogleich eine Aktennotiz, und der federführende Staatsanwalt Florian Gliwitzky leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Sozialpädagogin ein.

Den Versuch, den 13-Jährigen von einer Aussage abzuhalten, wertete er als versuchte Strafvereitelung, die angeblichen Äußerungen über die Kriminalpolizei als üble Nachrede. Den Vorwurf der Strafvereitelung ließ er später wieder fallen, aber wegen der üblen Nachrede erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 4500 Euro. Gegen diesen legte Christine Sch. Widerspruch ein, deshalb musste nun vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Ursula S. erinnert sich nicht mehr

Die Sozialpädagogin bestätigte, dass sie aus pädagogischen Gründen entschieden der Meinung war, der Sohn solle nicht gegen seinen Vater aussagen, und dass sie auch versucht habe, die Mutter in diesem Sinn zu beeinflussen. Sie habe dabei ganz allgemein die Rolle von Kriminalpolizei, Staatsanwalt und Gericht erklärt, aber auch auf den Spiegel-Artikel hingewiesen, in dem von gravierenden Fehlleistungen der Justiz die Rede war.

Ursula S., die mittlerweile geschiedene Frau des Kraillinger Täters, erinnerte sich an nahezu überhaupt nichts mehr. Ja, das Gespräch habe stattgefunden, aber was dabei im Einzelnen gesagt wurde, das wisse sie beim besten Willen nicht mehr. Staatsanwalt Gliwitzky streckte schnell die Waffen. Es komme ja, sagte er, entscheidend auf den genauen Wortlaut der Äußerungen an, und der könne offensichtlich nicht mehr festgestellt werden. Er beantragte Freispruch.

Verteidigerin Bettina Scholten schloss sich diesem Antrag naturgemäß an, sparte aber nicht mit Kritik an der Staatsanwaltschaft. "Das ist ein grotesker Strafbefehl", sagte die Anwältin, die Staatsanwaltschaft sei weit über das Ziel hinausgeschossen. Das Jugendamt sei "nicht der Handlanger der Staatsanwaltschaft".

Richter Martin Hausladen ließ erkennen, dass er durchaus zu einer Verurteilung geneigt hätte, wenn sich die Äußerungen so, wie sie im Strafbefehl standen, bestätigt hätten. In der "schwierigen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrabschneidung", so der Richter, hätte er hier eher eine Ehrabschneidung erkannt.

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