Donald Stellwag erneut vor Gericht:Wie im Kino

Vom Justiz-Opfer zum Täter? Fünf Jahre lang saß Donald Stellwag hinter Gittern wegen eines Raubs, den er nicht begangen hat. Nun ist er wieder angeklagt. Und wieder geht es um einen spektakulären Raubüberfall.

Olaf Przybilla

Schon einmal ist Donald Stellwag, 52, wegen räuberischer Erpressung angeklagt worden. Das war im Jahr 1995, damals wurde er vom Landgericht Nürnberg zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Stellwag sollte eine Sparkasse in Nürnberg überfallen haben, er verbüßte die gesamte Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Straubing. Wenige Wochen nach seiner Entlassung fasste die Polizei den tatsächlichen Täter. Stellwag hatte knapp fünf Jahre zu unrecht im Gefängnis verbracht.

Donald Stellwag erneut vor Gericht: Muss sich erneut vor Gericht verantworten: Donald Stellwag.

Muss sich erneut vor Gericht verantworten: Donald Stellwag.

(Foto: dpa)

Nun ist er wieder angeklagt, und wieder wird ihm schwerer Raub vorgeworfen. Der Mann aus der fränkischen Stadt Lauf wird beschuldigt, an einem spektakulären Überfall auf einen Goldtransporter federführend mitgewirkt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat in der Sache gegen insgesamt sechs Männer Anklage erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, am 15. Dezember 2009 einen Goldtransporter überfallen und ausgeraubt zu haben. Die sechs Angeschuldigten sollen dabei insgesamt 1,7 Millionen Euro erbeutet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Stellwag vor, die Tat eingefädelt und von langer Hand geplant zu haben.

Er soll sich das Vertrauen eines Mitarbeiters der Schmuckfirma aus Nürnberg erschlichen - und diesem Mitarbeiter Insiderwissen über künftige Goldtransporte entlockt haben. Dieses Wissen soll er dann an zwei Mittäter preisgegeben haben. Gemeinsam mit den beiden soll Stellwag die Tat geplant haben.

Nur die Ausführung habe er dann anderen überlassen. Stellwag gilt seit Jahren als schwer krank, er kann sich ohne fremde Hilfe kaum bewegen. Ein Haftantrag ist aus diesem Grund von einer Nürnberger Haftrichterin abgelehnt worden.

Falsche Steuerfahnder

Die Tat, die Stellwag eingefädelt haben soll, wirkt filmreif: Zwei Fahrer einer Nürnberger Firma hatten sich auf den Weg zu einer Metallscheideanstalt in Pforzheim gemacht, im Transporter führten sie 120 Kilogramm Schmuck und Zahngold mit sich. Auf der Autobahn in der Nähe von Ludwigsburg wurden sie von einer dunklen Limousine überholt. Am Wagen blinkte ein Blaulicht, mit einer Leuchtschrift am Heckfenster wurden die beiden Fahrer aufgefordert, dem Wagen in eine Ausfahrt zu folgen.

Unter einer Brücke sollte der Transporter anhalten. Die Männer aus der Limousine trugen allesamt grünen Oberteile und schwarze Westen, bedruckt mit der Aufschrift "Polizei". Sie gaben sich als Steuerfahnder aus und erklärten, die beiden Fahrer seien wegen eines Steuervergehens verhaftet. Beide wurden mit Handschellen gefesselt und in ein Waldstück gebracht. Mit Blaulicht fuhren die Täter davon - und ließen ihre beiden Opfer im Wald zurück.

Fünf Angeschuldigte waren bereits vor fünf Monaten festgenommen worden, drei von ihnen im Irak. Mit der Festnahme des sechsten Angeschuldigten, Donald Stellwag, zögerten die Ermittler deutlich länger. Stellwag war zunächst nur als Zeuge vernommen worden. Aufgrund seiner Vorgeschichte darf man davon ausgehen, dass sich der beantragte Haftbefehl auf deutliche Indizien stützt. Stellwag wurde am 9. Juni in Nürnberg festgenommen. Noch am selben Tag wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Für den Überfall droht den Tätern eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Eine Verrechnung mit unschuldig verbüßten Strafen sieht die Strafprozessordnung nicht vor. Für die zu Unrecht verhängte Haft war Stellwag eine Entschädigung von 30.000 Euro zugesprochen worden. Ausgezahlt wurden weniger als 20.000 Euro, der Rest wurde für die Verköstigung in der JVA einbehalten.

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