Im Fall Ursula Herrmann ist zwar ein Verdächtiger festgenommen worden - eine DNS-Spur, die auf Werner M. als Täter hinweist, gibt es jedoch nicht. Und die bislang präsentierten Indizien reichen für eine Verurteilung bei weitem nicht aus.
Mord nach 16 Jahren aufgeklärt" - das war im Mai 2002, vor sechs Jahren also, noch eine Sensationsmeldung. 1986 hatte ein Mann ein Mädchen mit einer Schneestange erschlagen, die Polizei konnte ihn aber nicht überführen.
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Der Nachbau einer Kiste, in der Ursula Herrmann qualvoll erstickte, und das Fahrrad des Mädchens (© Foto: AP)
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Im Sommer 2001 gelang es schließlich, aus den Resten von Hautpartikeln, die unter den Fingernägeln des ermordeten Mädchens gefunden wurden, ein zuverlässiges DNS-Muster zu isolieren. Alle Männer, die den Ermittlern aufgefallen waren, mussten eine Speichelprobe abgeben - und flugs hatte man den Täter. Er legte sofort ein Geständnis ab.
Seitdem hat man sich an solche Meldungen gewöhnt. Dutzende unaufgeklärter Mordfälle, teilweise bis zu 30 Jahre zurückliegend, wurden gelöst. Die Methodik der DNS-Analyse ist so weit fortgeschritten, dass die Polizei aus winzigsten Blutströpfchen, aus Bruchstücken von Haaren oder aus vertrockneten Speichelanhaftungen an einer Briefmarke beweiskräftige Spuren gewinnen kann. Der "genetische Fingerabdruck" ist zum Schrecken aller Strafverteidiger geworden - gegen dieses Beweismittel, so scheint es, ist nichts auszurichten.
Aber erst einmal muss man ihn haben, den genetischen Fingerabdruck. Und der Fall Ursula Herrmann, der jetzt eine so spektakuläre Wende genommen zu haben scheint, liefert ein gutes Beispiel dafür, mit welchen Problemen die Ermittler bei einem so lange zurückliegenden Verbrechen kämpfen. Die Holzkiste, in der das Mädchen gefangen war, lag tief im feuchten Waldboden vergraben - in einem solchen Milieu werden mögliche DNS-Spuren schnell zerstört.
Das Kinderfahrrad, auf dem Ursula unterwegs war, wurde Zentimeter für Zentimeter "abgeklebt", um Fingerabdrücke zu sichern. Damit vernichteten die Ermittler möglicherweise vorhandene DNS-Spuren. Sie wussten im Jahr 1981 schlicht noch nichts von den wissenschaftlichen Möglichkeiten, die erst zehn Jahre später entstanden.
So kommt es, dass die DNS-Analytik, dieses Wundermittel der modernen Kriminalistik, den Fahndern im Fall Ursula Herrmann nicht weiterhilft. Es gibt keine DNS-Spur, die auf den jetzt verhafteten Werner M. als Täter hinweist. Und leider muss man feststellen, dass die Indizien, die Staatsanwaltschaft und Polizei bisher öffentlich präsentierten, für eine Verurteilung bei weitem nicht ausreichen werden.
Ein Tonbandgerät, dessen individuelle technische Merkmale es "wahrscheinlich" machen, dass dieses Gerät bei der Erpressung zum Einsatz kam - jeder halbwegs fähige Verteidiger wird diese Beweisführung vor Gericht zerpflücken. Kann jemand ausschließen, dass es weitere Tonbandgeräte mit ähnlichen Merkmalen gibt? Niemand kann das. Zwei Zeugen, die dem Beschuldigten damals ein Alibi gaben, von dem die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass es falsch war - wie soll man beweisen, ob eine Person vor 27 Jahren zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort war oder nicht? Ein nahezu aussichtsloses Unterfangen.
Noch, sagt die Staatsanwaltschaft, habe sie nicht alles veröffentlicht, was sie hat. Man kann, im Interesse der Aufklärung dieses abscheulichen Verbrechens, nur hoffen, dass es beweiskräftige Indizien sind. Oder dass es gelingt, den Verdächtigen, wenn er denn der Täter sein sollte, zu einem Geständnis zu bewegen. Im Augenblick jedenfalls stellen Schlagzeilen wie die der Abendzeitung vom vergangenen Freitag: "Ursula Herrmann - ihr Mörder ist gefasst" eine unzulässige Vorverurteilung dar.
- Verdächtiger im Fall Ursula Herrmann "Wir sind überzeugt von seiner Unschuld" 31.05.2008
- Mordfälle Ursula Herrmann und Charlotte Böhringer Das Geheimnis von Spur J73.03.3 30.05.2008
- Der Fall Ursula Herrmann: Grauen, das nicht verjährt Die Jäger folgen der Tonspur 30.05.2008
- Bildstrecke Mordfall Ursula Herrmann 30.05.2008
(SZ vom 02.06.2008/aho)
Entspannter Vierbeiner
Die neueste Antwort
nicht erwischen lassen.
die Beteiligten welche halbgare Informationen aus Sensationsgier veröffentlichen.
... so sehr ich Ihnen zustimmen muss, solche Schlagzeilen sind unseriös und tragen massiv zu einer öffentlichen Vorverurteilung bei. Jedoch ist die SZ hier leider auch nicht besser als die AZ, die Sie an den Pranger gestellt haben...
Die Berichterstattung der SZ im Fall Böhringer hat ebenfalls massiv zu einer öffentlichen Meinungsmache und zur Vorverurteilung des Angeklagten Benedikt T. beigetragen.
Die Parallelen in der Berichterstattung über die Verhaftung des vermeintlich Tatverdächtigen im Fall Herrmann zu der Berichterstattung im Jahr 2006 im Fall Böhringer sind dermaßen deutlich, dass sich bei einem Benedikt T. Nahestehenden im Bauch ein extrem unwohles Gefühl breit macht. Da liest man Worte wie eine "Indizienkette", die einen "dringenden Tatverdacht" begründet und die Ermittler zu der "Überzeugung", sie hätten den richtigen Täter bringt. Dieser allerdings "bestreitet die Tat".
Unabhängig davon, ob der nun Beschuldigte im Fall Herrmann letztlich gesteht oder sonst zwingend überführt werden kann, unabhängig, ob er schuldig ist oder nicht, zum jetzigen Zeitpunkt sollten sich die Medien in Ihrere Sensationsgier zügeln und die Äußerungen der Staatsanwaltschaft kritisch hinterfragen, bevor sie die nächste öffentliche Meinung bilden. In diesem Punkt stehe ich voll und ganz hinter Ihnen und Ihrem Artikel.
Ob die Indizien letztlich allerdings zu einer Verurteilung ausreichen werden oder nicht, das haben leider weder Sie, noch ich, noch die Öffentlichkeit zu entscheiden, sondern einzig und allein drei Berufsrichter und zwei Schöffen. Und wie willkürlich das von statten geht und wie sehr das schiefgehen kann zeichnet sich derzeit bei dem Gericht um den Vorsitzenden Richter Götzl im Fall Böhringer ab...