Im Juli 2004 erhielt Petra Heller eine Vorladung zur "Abteilung Gesundheitswesen" des Landratsamtes. Da ihr Sohn öfters in der Schule gefehlt hatte, bat das Amt um ein klärendes Gespräch. Heller bat den Richter, sie zum Gespräch mit dem Amtsleiter zu begleiten.
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Den Behörden lagen zu diesem Zeitpunkt mehrere ärztliche Atteste über die Erkrankung des Kindes vor. Gleichwohl soll der Amtsarzt "erhebliche Bedenken" gegen eine weitere Behandlung mit Antibiotika geäußert haben.
Zwei Wochen nach dem Gespräch - es hatte eine Stunde lang gedauert - legte der Amtsarzt einem Amtsrichter den Befund vor, mit dem er den Kindesentzug und die Unterbringung Hellers in eine geschlossene Heilanstalt anriet.
Da Petra Heller weder zuvor noch danach von dem Amtsmann untersucht worden war, müsse man davon ausgehen, "dass dieses Gespräch die tragende Grundlage" für ein Gutachten gewesen sei, das den Freiheitsentzug in einer geschlossenen Heilanstalt zur Folge hatte, erklärt der ehemalige Richter. Als Zeuge des Gesprächs und als Jurist, der selbst in Unterbringungsverfahren tätig war, könne er dies nicht nachvollziehen.
Es existieren zwei gutachterliche Stellungnahmen über Petra Heller seit dem Jahr 2004. Die eine stammt vom besagten Bamberger Amtsleiter, sie umfasst drei lose bedruckte Seiten. Eine tragende Passage beschäftigt sich mit dem Namen des Kindes.
Die Mutter habe einen "sehr seltenen Namen aus der griechisch-römischen Heldenmythologie" gewählt, attestiert der Medizinaldirektor. Da sich in der Mythologie die Geliebte des Helden gleichen Namens "suizidiert", solle "im Rahmen einer Beziehungsklärung bei Frau Heller nachgefragt werden, in wie weit sie sich konkret in die Mythologie vertieft" habe. Professor Hörmann sagt, er habe nicht recht gewusst, ob er bei der Lektüre dieser amtsärztlichen Bildungshuberei lachen oder weinen sollte.
Eine schlichte Erklärung
Hätte der Amtsmann einfach nachgefragt, so hätte er eine schlichte Antwort bekommen können: Es gibt eine Oper gleichen Namens - und der ausgebildeten Konzertsängerin Petra Heller gefällt diese Oper.
Das andere Gutachten stammt aus der Feder des Psychiaters und Hochschuldozenten Mario Gmür. Er hat es nach der Flucht Hellers in Zürich erstellt. Legt man beide Gutachten nebeneinander, so wirken die drei Seiten eines Bamberger Amtsleiters wie die Seminararbeit eines Erstsemesters. Gmür gilt als anerkannter forensischer Gutachter.
Petra Heller leide an keiner psychischen Krankheit, attestiert er. Der Kampf einer Mutter um das Sorgerecht dürfe nicht als uneinsichtig oder gar fanatisch abqualifiziert werden. Vielmehr sei die Reaktion einer Frau - die offenkundig zum Opfer eines Medizinerstreits geworden sei - nur mehr als verständlich.
Sollten Amtsangestellte trotz mehrerer Atteste verschiedener Ärzte zu der Auffassung gelangt sein, der neunjährige Sohn leide nicht an Borreliose, so sei eine Intervention möglicherweise angebracht gewesen. Die konkrete Vorgehensweise aber sei "unsensibel, plump und verunsichernd" gewesen.
Ein Schweizer ist fassungslos über sein Nachbarland
Das Vorgehen müsse als "sehr traumatisierend" bewertet werden. Der Vertrauensverlust von Petra Heller in deutsche Behörden - und die Flucht einer psychisch nicht erkrankten Frau vor einer drohenden Psychiatrisierung - sei daher schlicht nachvollziehbar.
Gmür hat das Gutachten im Dezember 2005 erstellt. Dass die Mutter dreieinhalb Jahre danach ihren Sohn noch immer nicht wiedersehen konnte, mache ihn fassungslos, sagt der Schweizer. Es falle ihm überaus schwer zu realisieren, "dass sich dieser Fall in unserem Nachbarland abspielt".
Wie man sich das alles erklären kann? Für den Psychiater Gmür manifestiert sich im Fall Heller eine "fatale Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Anflügen neuzeitlicher Hexenjagd".
Wichtigtuerei deshalb, weil sich ein Amtsleiter in einem für einen Amtsrichter bestimmten Befund möglicherweise eine höhere Autorität versprechen konnte, wenn er ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" attestierte.
Sturheit, weil Behörden und Justiz einen jahrelang andauernden Kindesentzug schwerlich ohne Gesichtsverlust rückgängig machen können - vor allem dann nicht, wenn alle 14 Tage dagegen demonstriert wird.
Kämpfen, Tag und Nacht
Und Anflüge einer Hexenjagd, weil man sich nur allzu gut vorstellen könne, wie Behörden auf eine Frau reagierten, der es gegeben ist, nahezu druckreif formulieren zu können - und die mit Vehemenz um das Sorgerecht für ihr einziges Kind kämpft.
Wer sich dieser Tage mit Petra Heller unterhält - die sich momentan in der Schweiz aufhält - kann das Argument gut nachvollziehen. Nachdem die Konzertsängerin zwischenzeitlich an den Rollstuhl gefesselt war, leidet sie heute nicht mehr akut an den Folgen der Borreliose.
Tag und Nacht, so schildert es die 46-Jährige, kämpfe sie nun dafür, ihren Sohn wieder in die Arme schließen zu dürfen. Er ist in einem Heim in Franken untergebracht, einmal pro Woche darf sie mit ihm telefonieren. "Momentan ist mein Leben eine Hölle", sagt Heller.
Die Behörden geben sich wortkarg in der Sache Heller. Man habe schlechte Erfahrungen mit Medien gemacht, deswegen wolle man zu dem Fall lediglich sagen, es gehe allen beteiligten Ämtern "in erster Linie um das Wohlergehen des Kindes", erklärt ein Stadtsprecher.
Solange der Streit um das Sorgerecht in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht in Bamberg anhängig sei, in nicht-öffentlicher Sitzung, werde man zur Causa Heller nichts sagen, erklärt ein Justizsprecher. Und auch der Verfahrenspfleger für das Kind, ein Rechtsanwalt aus Bamberg, erklärt, er mache keinerlei Angaben, solange das Verfahren nicht beendet sei.
Nach dem Stand der Dinge könnte das noch sehr lange dauern. Der Anwalt von Petra Heller kündigt an, er werde notfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen - und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments beschäftigt der Fall bereits. Georg Hörmann hat in seinem Bittschreiben an die Justizministerin die Dringlichkeit eines Eingreifens angemahnt - zumal bei dem Jungen ,,infolge systematischer Eltern-Entfernung inzwischen die Folgen eines elterlichen Entfremdungssyndroms nicht auszuschließen'' seien.
In der Antwort des Ministeriums heißt es, da der Professor "kein Verfahrensbeteiligter" sei, könne man auf Einzelheiten nicht eingehen. Zudem sei es dem Justizministerium "selbstverständlich nicht möglich, in laufende Verfahren einzugreifen".
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(SZ vom 18./19. April 2009/odg)
Gewalt in Syrien
Die neueste Antwort
Was in Deutschland vorherrscht ist Amtsmissbrauch in großem Stil. Es fehlt eine Kontrollinstanz für Jugendämter. Niemand der Kommentatoren kann hier sagen, ob Frau Heller Unrecht hat und die Ärzte Recht oder umgekehrt.
Fakt ist, dass deutsche Jugendämter im Vergleich zu anderen EU-Ländern häufig falsch reagieren. Dem gilt es entgegenzuwirken.
Probleme mit dem Jugendamt in Deutschland hat nicht nur Frau Heller. Der Petitionsausschuss des EU Parlaments spricht in seinem Arbeitspapier (Hunderte von Fällen untersucht in den Jahren 2004 bis 2009) eine deutliche Sprache.
http://www.petra-heller.com/fileadmin/user_upload/petra-heller/Dokumente/Arbeitsdokument.pdf.
Es geht bei dem Vorgehen der Jugendämter .. um verschiedene Praktiken die immer wieder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen..
Marcin Libicki fordert in seinen Empfehlungen:
eine bessere Aufsicht - auch durch die gewählten Vertreter auf allen Ebenen sowie strengere Schutzmaßnahmen als derzeit vorhanden, was .den
potenziellen Missbrauch von Kinderrechten oder Rechten und Pflichten der Eltem angeht.
Und weiter: Alle Eltern sollten von den Jugendämtern über ihr Recht auf Einspruch gegen
Entscheidungen sowie darüber informiert werden, unter welchen Bedingungen sie
Einspruch erheben können.
Dies ist in Deutschland vielfach nicht der Fall, wie dieser Leserbrief vom 18.04.2009 erkennen lässt.
http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=1679&pk=385961&p=1
Immer schneller greift das Jugendamt in den letzen Jahren ein, reißt Kinder aus den Familien. Die Leserin schreibt:
Aber durch groß angelegte Propaganda wurde die Gesetzesänderung, die eine weitere Beschneidung der Familie zur Folge hat, vorbehaltlos von der Bevölkerung hingenommen ..Wenn Kinder in Pflegefamilien oder Kinderheimen zu Schaden kommen durch Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung oder Verwahrlosung, dann schaut niemand mehr hin, vor allem nicht das Jugendamt.
Kinderschutz ja, aber nicht durch eine Behörde, die nahezu uneingeschränkte Macht hat, jedoch keiner wirklich wirksamen Kontrolle unterliegt. Es gibt in Deutschland keine außergerichtliche Beschwerdeinstanz gegen das Jugendamt.
Zitat Richter Ernst Elmar Bergmann in der Panorama Sendung vom 22.01.2009
http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama188.html :Die Eltern müssen sich nicht machtlos fühlen, sie sind machtlos
Die Berichterstattung über diesen Fall ist sehr selektiv und stellt sich einseitig auf die Seite der Kindsmutter. Der Bericht unterschlägt wesentliche und gewichtige Hinweise darauf, dass der Kindesentzug vielleicht doch gerechtfertigt sein könnte und sich tatsächlich nicht eine breite Front aus Ärzten, Richtern, Behördenmitarbeitern, Ministerien bis hin zum Europaparlament zu einer Verschwörung gegen eine geistig völlig gesunde Frau zusammengetan haben könnten.
Die im Bericht angeführten Suggestionen und Scheinargumente können mich nicht dazu überreden, mich der von der Frau Heller initiierten Petition an das Europäische Parlament anzuschließen, dass sämtliche deutsche Jugendämter abgeschafft werden sollen.
Ich tendiere zu der Ansicht, dass die Richter in allen Instanzen aufgrund einer objektiven Gesamtschau aller relevanten Fakten in rechtsfehlerfreier Art und Weise eine richtige Entscheidung getroffen haben, die das Kind vor seiner Mutter schützt und ihm die Chance auf ein normales Leben und eine gesunde Entwicklung gibt.
Jede mediale Hetze gegen diesen angeblichen Skandal schadet dieser gesunden Entwicklung des Kindes, dieser unsägliche Streit muss ein Kind doch im Innersten auseinanderreissen - egal wer Recht hat. Ginge es der Mutter um ihr Kind, dann würde sie sich mit dem Hinausschreien ihrer Weltverschwörungstheorien zurückhalten und in vernünftiger Art und Weise versuchen, mit dem Jugendamt und den zum Schutz des Kindes befassten Institutionen zum Wohle ihres eigenen Sohnes zusammenzuarbeiten.
Ich bin entsetzt, dass derart inobjektiver Journalismus in der SZ veröffentlicht wird.
... wie damals, wie zur Zeit der Deportationen: Jeder Uniformierte, jeder Staatsangestellte macht kraft seiner Dienstposition mit und hinterher, auch wie damals hat keiner was gewußt, ist jeder unschuldig, hat jeder nur seine Pflicht getan. Und die angeblich oberste Moralinstanz, Bischöfe und Erzbischöfe in Bamberg, schweigen. Wie feige sind diese Leute, wie bekloppt ist diese Justiz? Wer bestraft diese Täter und entlässt sie auch mal fristlos, so wie eine Verkäuferin wegen 1,30 entlassen wurde, auch von deutscher Justiz! Es ist so bizarr, dass man es eigentlich nicht für real halten kann. Gibt es schon wieder Nazis in Bamberg?
Einerseits verteidigen viele - zu Recht - den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, gerade auch vor dem historischen Hintergrund des Dritten Reichs und seiner willkürlichen Maßnahmen, als den ersten Rechtsstaat auf dem Boden Deutschlands.
Wir tuen viel dafür, Islamisten und Kommunisten und Faschisten und Rassisten zu erklären, warum dieser Staat für uns alle so wichtig ist, warum wir ihn schützen wollen und warum wir unserer demokratischen Rechtsausstattung so bedürfen.
Liest man dann, was diesem Kind und seiner Mutter widerfährt, liest man von anderen Fällen, in denen Menschen "aus Prinzip" ihr Recht verweigert wird, Lösungen be- und verhindert werden, Machtmißbrauch gepflegt, unterstützt wird und unbestraft bleibt, dann frage ich mich, wie man weiter für diesen Staat werben soll.
Und komme mir keiner mit den üblichen leeren Beschwichtigungsformeln "bedauerlicher Einzelfall", "zum Streiten gehören immer zwei" und ähnlichem.
Es ist ein furchtbares Syndrom - das "Amtsmißbrauch-Syndrom" - Es droht in Deutschland immer wieder eine unheilbare Pandemie dieses Syndroms.
Paging