Der Fall Heller und Sohn:Chronik eines Albtraums

"Eine Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Hexenjagd": Warum die Konzertsängerin Petra Heller seit mehr als vier Jahren ihr Kind nicht mehr sehen kann.

Olaf Przybilla, Bamberg

Gerda Munz hat sich an diesem Morgen aus ihrem Heimatort in der Nähe von Tübingen auf den Weg nach Bamberg begeben, um dort für die Rehabilitierung einer Frau zu demonstrieren, der es noch schlimmer ergangen ist als ihr selbst. Für Frau Munz, 65, ist die Tagestour nach Franken eine Qual.

petra heller

Kämpft um ihren Sohn: Konzertsängerin Petra Heller

(Foto: Foto: oh)

Seit sie 1993 an Borreliose erkrankt ist, leidet sie unter Gelenkschmerzen. Manchmal ist es so schlimm, dass sie nicht nach Bamberg aufbrechen kann, wenn dort an das Schicksal von Petra Heller erinnert wird.

Jeden zweiten Samstag findet man sich vor dem Alten Rathaus zusammen, seit inzwischen mehr als dreieinhalb Jahren. Hätte man ihr im Juni 2005 gesagt, im April 2009 werde sie noch immer für Petra Heller auf die Straße gehen müssen - sie hätte das für einen sehr schlechten Witz gehalten, sagt Frau Munz.

Vor viereinhalb Jahren wurde der an Borreliose erkrankten Petra Heller ihr damals neun Jahre alter Sohn entzogen. Am 3. August 2004 holten Mitarbeiter des Jugendamtes, flankiert von mehreren Polizisten, das Kind im Haus der Hellers in der Bamberger Greiffenbergstraße ab.

Die Mutter, die damals 41 Jahre alte Konzertsängerin Petra Heller, wurde zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert. Nachdem Angehörige gegen die Einlieferung protestierten, durfte sie das Klinikum nach einem Tag wieder verlassen. Wie ein entsetzlicher Traum laste dieser eine Tag auf ihr, sagt Petra Heller - ein Albtraum, der seit mehr als vier Jahren nicht mehr enden will.

Der Vorwurf der Bamberger Behörden trägt einen schillernden Namen. In einer Stellungnahme des Landratsamtes heißt es im August 2004, Petra Hellers Erkrankung trage "Züge eines Münchhausen-Syndroms", in Bezug auf ihren Sohn eines "Münchhausen-by-proxy-Syndroms".

Unterstellt wird damit, die Mutter bilde sich ihre Erkrankung lediglich ein - und misshandle zusätzlich ihren Sohn als Stellvertreter ("by proxy"), indem sie auch diesen ohne Not mit Antibiotika vollpumpe. Die Diagnose eines sogenannten Lügen-Stellvertreter-Syndroms gilt inzwischen grundsätzlich als höchst fragwürdig.

Irreparabel beschädigtes Urvertrauen

Der britische Mediziner, der es 1977 beschrieben und anschließend auch mehrfach diagnostiziert hat, musste sich wegen beruflicher Verfehlungen vor Gericht verantworten.

Mehrere Diagnosen wurden revidiert. Die australische Medizinsoziologin Helen Hayward-Brown, die weltweit über die Praktiken von Kindesentzug arbeitet, hat die Bamberger Causa Heller in einer eidesstattlichen Erklärung als einen der "schwersten Fälle einer fälschlichen Anschuldigung" des Syndroms bezeichnet, der ihr in ihrer zehnjährigen Forschungsarbeit begegnet sei.

Die Erklärung stammt aus dem Jahr 2006 - an der Situation von Petra Heller hat das bis heute gleichwohl nichts geändert. Noch am selben Tag, als ein Bamberger Medizinaldirektor das Syndrom attestierte, ließ das Amtsgericht Bamberg der Mutter das Sorgerecht entziehen.

15 Monate später - nach Beginn der öffentlichen Proteste gegen den fortwährenden Kindesentzug - wurde am Bamberger Amtsgericht zusätzlich ein Betreuungsverfahren für Petra Heller eingeleitet. Da die Mutter "in ihrer alles überlagernden Egozentrik letztlich gegen ihre eigenen Interessen" handle, solle vorsorglich geprüft werden, ob die Mutter womöglich selbst einen Vormund benötige.

Am Tag, als das Schreiben bei ihr einging, packte Petra Heller ihre Sachen. Seither hält sie sich im Ausland auf. Seit jenem Albtraumtag im August 2004 sei ihr "Urvertrauen in den deutschen Rechtsstaat" irreparabel beschädigt, sagt sie.

"Unbelehrbar, arrogant und zum Teil dilettantisch"

Georg Hörmann, er ist Professor für Pädagogik an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg, hat den Demonstranten am Alten Rathaus lange Zeit kaum Beachtung geschenkt. Man sei schließlich geneigt, Menschen, die seit mehr als drei Jahren in einem Rhythmus von 14 Tagen auf die Straße gehen, für ein wenig verschroben zu halten, erklärt Hörmann.

Der Hochschullehrer dachte das allerdings nur solange, bis ihn ein Bamberger Stadtrat gebeten hat, er als promovierter Mediziner, promovierter Psychologe und promovierter Pädagoge möge sich doch in den komplizierten Fall Heller einlesen.

Nach der Lektüre der Akten hat Hörmann kürzlich an die bayerische Justizministerin Beate Merk einen Brief geschrieben, mit der Bitte, diese solle möglichst unverzüglich einschreiten - die Bamberger Justiz sei offenkundig mit dem Fall heillos überfordert.

Hörmann sagt, wie "unbelehrbar, arrogant und zum Teil dilettantisch" sich Bamberger Behörden seit vier Jahren in der Sache Heller erwiesen, hätte er vor Lektüre der Akten nicht für möglich gehalten.

Die Umstände für das Schreiben, das einen vier Jahre andauernden Kindesentzug ausgelöst hat, wirken in der Tat dubios. In einer eidesstattlichen Versicherung hat ein ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Bamberg geschildert, wie es zum Antrag auf Kindesentzug gekommen ist.

Bildungshuberei zum Lachen oder Weinen

Im Juli 2004 erhielt Petra Heller eine Vorladung zur "Abteilung Gesundheitswesen" des Landratsamtes. Da ihr Sohn öfters in der Schule gefehlt hatte, bat das Amt um ein klärendes Gespräch. Heller bat den Richter, sie zum Gespräch mit dem Amtsleiter zu begleiten.

Den Behörden lagen zu diesem Zeitpunkt mehrere ärztliche Atteste über die Erkrankung des Kindes vor. Gleichwohl soll der Amtsarzt "erhebliche Bedenken" gegen eine weitere Behandlung mit Antibiotika geäußert haben.

Zwei Wochen nach dem Gespräch - es hatte eine Stunde lang gedauert - legte der Amtsarzt einem Amtsrichter den Befund vor, mit dem er den Kindesentzug und die Unterbringung Hellers in eine geschlossene Heilanstalt anriet.

Da Petra Heller weder zuvor noch danach von dem Amtsmann untersucht worden war, müsse man davon ausgehen, "dass dieses Gespräch die tragende Grundlage" für ein Gutachten gewesen sei, das den Freiheitsentzug in einer geschlossenen Heilanstalt zur Folge hatte, erklärt der ehemalige Richter. Als Zeuge des Gesprächs und als Jurist, der selbst in Unterbringungsverfahren tätig war, könne er dies nicht nachvollziehen.

Es existieren zwei gutachterliche Stellungnahmen über Petra Heller seit dem Jahr 2004. Die eine stammt vom besagten Bamberger Amtsleiter, sie umfasst drei lose bedruckte Seiten. Eine tragende Passage beschäftigt sich mit dem Namen des Kindes.

Die Mutter habe einen "sehr seltenen Namen aus der griechisch-römischen Heldenmythologie" gewählt, attestiert der Medizinaldirektor. Da sich in der Mythologie die Geliebte des Helden gleichen Namens "suizidiert", solle "im Rahmen einer Beziehungsklärung bei Frau Heller nachgefragt werden, in wie weit sie sich konkret in die Mythologie vertieft" habe. Professor Hörmann sagt, er habe nicht recht gewusst, ob er bei der Lektüre dieser amtsärztlichen Bildungshuberei lachen oder weinen sollte.

Eine schlichte Erklärung

Hätte der Amtsmann einfach nachgefragt, so hätte er eine schlichte Antwort bekommen können: Es gibt eine Oper gleichen Namens - und der ausgebildeten Konzertsängerin Petra Heller gefällt diese Oper.

Das andere Gutachten stammt aus der Feder des Psychiaters und Hochschuldozenten Mario Gmür. Er hat es nach der Flucht Hellers in Zürich erstellt. Legt man beide Gutachten nebeneinander, so wirken die drei Seiten eines Bamberger Amtsleiters wie die Seminararbeit eines Erstsemesters. Gmür gilt als anerkannter forensischer Gutachter.

Petra Heller leide an keiner psychischen Krankheit, attestiert er. Der Kampf einer Mutter um das Sorgerecht dürfe nicht als uneinsichtig oder gar fanatisch abqualifiziert werden. Vielmehr sei die Reaktion einer Frau - die offenkundig zum Opfer eines Medizinerstreits geworden sei - nur mehr als verständlich.

Sollten Amtsangestellte trotz mehrerer Atteste verschiedener Ärzte zu der Auffassung gelangt sein, der neunjährige Sohn leide nicht an Borreliose, so sei eine Intervention möglicherweise angebracht gewesen. Die konkrete Vorgehensweise aber sei "unsensibel, plump und verunsichernd" gewesen.

Ein Schweizer ist fassungslos über sein Nachbarland

Das Vorgehen müsse als "sehr traumatisierend" bewertet werden. Der Vertrauensverlust von Petra Heller in deutsche Behörden - und die Flucht einer psychisch nicht erkrankten Frau vor einer drohenden Psychiatrisierung - sei daher schlicht nachvollziehbar.

Gmür hat das Gutachten im Dezember 2005 erstellt. Dass die Mutter dreieinhalb Jahre danach ihren Sohn noch immer nicht wiedersehen konnte, mache ihn fassungslos, sagt der Schweizer. Es falle ihm überaus schwer zu realisieren, "dass sich dieser Fall in unserem Nachbarland abspielt".

Wie man sich das alles erklären kann? Für den Psychiater Gmür manifestiert sich im Fall Heller eine "fatale Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Anflügen neuzeitlicher Hexenjagd".

Wichtigtuerei deshalb, weil sich ein Amtsleiter in einem für einen Amtsrichter bestimmten Befund möglicherweise eine höhere Autorität versprechen konnte, wenn er ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" attestierte.

Sturheit, weil Behörden und Justiz einen jahrelang andauernden Kindesentzug schwerlich ohne Gesichtsverlust rückgängig machen können - vor allem dann nicht, wenn alle 14 Tage dagegen demonstriert wird.

Kämpfen, Tag und Nacht

Und Anflüge einer Hexenjagd, weil man sich nur allzu gut vorstellen könne, wie Behörden auf eine Frau reagierten, der es gegeben ist, nahezu druckreif formulieren zu können - und die mit Vehemenz um das Sorgerecht für ihr einziges Kind kämpft.

Wer sich dieser Tage mit Petra Heller unterhält - die sich momentan in der Schweiz aufhält - kann das Argument gut nachvollziehen. Nachdem die Konzertsängerin zwischenzeitlich an den Rollstuhl gefesselt war, leidet sie heute nicht mehr akut an den Folgen der Borreliose.

Tag und Nacht, so schildert es die 46-Jährige, kämpfe sie nun dafür, ihren Sohn wieder in die Arme schließen zu dürfen. Er ist in einem Heim in Franken untergebracht, einmal pro Woche darf sie mit ihm telefonieren. "Momentan ist mein Leben eine Hölle", sagt Heller.

Die Behörden geben sich wortkarg in der Sache Heller. Man habe schlechte Erfahrungen mit Medien gemacht, deswegen wolle man zu dem Fall lediglich sagen, es gehe allen beteiligten Ämtern "in erster Linie um das Wohlergehen des Kindes", erklärt ein Stadtsprecher.

Solange der Streit um das Sorgerecht in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht in Bamberg anhängig sei, in nicht-öffentlicher Sitzung, werde man zur Causa Heller nichts sagen, erklärt ein Justizsprecher. Und auch der Verfahrenspfleger für das Kind, ein Rechtsanwalt aus Bamberg, erklärt, er mache keinerlei Angaben, solange das Verfahren nicht beendet sei.

Nach dem Stand der Dinge könnte das noch sehr lange dauern. Der Anwalt von Petra Heller kündigt an, er werde notfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen - und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments beschäftigt der Fall bereits. Georg Hörmann hat in seinem Bittschreiben an die Justizministerin die Dringlichkeit eines Eingreifens angemahnt - zumal bei dem Jungen ,,infolge systematischer Eltern-Entfernung inzwischen die Folgen eines elterlichen Entfremdungssyndroms nicht auszuschließen'' seien.

In der Antwort des Ministeriums heißt es, da der Professor "kein Verfahrensbeteiligter" sei, könne man auf Einzelheiten nicht eingehen. Zudem sei es dem Justizministerium "selbstverständlich nicht möglich, in laufende Verfahren einzugreifen".

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