Gericht entscheidet über Stimmkreisreform:Das große Stimmkreisrätsel

Oberfranken schwindet, Oberbayern wächst - und das hat gravierende Folgen für die Landtagswahl. Vor allem für die kleineren Parteien. Im Innenministerium hat das Problem jetzt zu einigen Extrastunden in Mathe geführt. Nun muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Stimmkreisreform entscheiden.

Frank Müller

Es klingt wie eine Rechenaufgabe aus dem Mathematik-Abitur: Wie viele Parteien dürfen bei der nächsten Wahl in den Landtag höchstens einziehen, damit alle von den je 16 Mandaten in Oberfranken und der Oberpfalz auch mindestens einen Sitz abbekommen?

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Wenig los im Biergarten am Untreusee in Hof: Die oberfränkische Stadt hat mit dem Schrumpfen der Bevölkerung zu kämpfen.

(Foto: dpa)

Diese raffinierte Frage beschäftigt seit Montag nicht mehr nur viele Landtagsabgeordnete, Ministeriumsvertreter und erboste Politiker aus den beiden betroffenen Regierungsbezirken. Sondern auch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die obersten Richter im Freistaat müssen nun nach mehreren Popularklagen die Frage entscheiden, ob das neue bayerische Wahlrecht noch mit der Verfassung vereinbar ist.

Die Zeit drängt: Denn nach dem vom Landtag im vergangenen Jahr beschlossenen Neuzuschnitt vieler Stimmkreise werden bereits Kandidaten für die Wahl 2013 aufgestellt. Am Montag fand die erste Anhörung statt, die Entscheidung fällt im Oktober.

Alles begann mit dem viel beschworenen demografischen Wandel: Weil sich die Bevölkerungszahlen in Bayern höchst unterschiedlich entwickeln, setzten Innenministerium und Landtag im vergangenen Jahr die politische Landkarte im Freistaat neu zusammen. Die beruht darauf, dass jeder Regierungsbezirk eine Mindestzahl von Abgeordneten ins Parlament schickt, um alle Landesteile je nach Größe angemessen zu berücksichtigen.

"Vergewaltigung der oberfränkischen Landkarte"

Weil jedoch die Bevölkerung in der Oberpfalz und in Oberfranken schrumpft, in Oberbayern jedoch sehr stark wächst, wurde das Verhältnis angepasst. Die beiden Regierungsbezirke im Nordosten verloren je ein Mandat, von 17 auf 16. Oberbayern gewann die beiden hinzu. Doch damit entsteht vor allem für Politiker der kleineren Parteien ein möglicherweise gravierendes mathematisches Problem: Sie könnten zwar landesweit die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten und gleichzeitig keines der Mandate in Oberfranken oder der Oberpfalz abbekommen.

Rechnerisch ist ein Mandat dort nun bis zu 6,25 Prozent wert, also mehr als fünf. "Es liegt also ein Verstoß gegen die Verfassung vor", sagte der Anwalt Gert Lowack, der örtliche Politiker der Grünen vertritt.

Das Problem wird deswegen brisanter, weil sich die Verringerung der Zahl der Mandate mit einem anderen Trend beißt: Mehr Parteien als früher haben Chancen, in den Landtag einzuziehen. Bislang gibt es fünf Fraktionen, daneben werden in Umfragen den Piraten gute Chancen eingeräumt, die Hürde zu nehmen.

Im Innenministerium hatte das Problem zu einigen Extrastunden in Mathe geführt. Ministerialdirektor Volkhard Spilarewicz sprach bei der Anhörung von einer "nur theoretisch denkbaren Grenzsituation" und rechnete vor, dass es zu keinerlei Problemen käme, wenn wie bisher fünf Parteien einziehen.

Mit den Piraten als sechster Kraft sähe das schon anders aus. Nach den komplizierten Berechnungen des Innenministeriums wären in diesem Fall die Mandate nur dann gerecht zu verteilen, wenn alle Parteien, die nicht in den Landtag kommen, zusammen höchstens vier Prozent der Stimmen bekommen. Zuletzt hatten sie mehr als zehn.

Doch für viele in der Region geht es noch um praktischere Probleme: Um in Oberfranken ein Mandat einsparen zu können, sollen die Landkreise Kulmbach und Wunsiedel zu einem Stimmkreis zusammengelegt werden - obwohl sie keine gemeinsame Grenze haben. Deswegen werden zur Verbindung fünf Gemeinden aus dem Landkreis Bayreuth zugeschlagen - wegen seiner Form gilt das nun als "Hundeknochen-Stimmkreis". Für Politiker und Wähler dort sei dies unzumutbar, argumentieren die Kläger. Der Landrat von Kulmbach, Klaus Peter Söllner, sprach gar von einer "Vergewaltigung der oberfränkischen Landkarte".

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