Dachau:LKA setzt Belohnung für gestohlenes KZ-Tor aus

Tür zur KZ-Gedenkstätte Dachau gestohlen

Ein Mann geht durch das Tor mit der fehlenden Tür.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)
  • Eine Woche nach dem Diebstahl des KZ-Tors in Dachau hat das LKA eine Belohnung ausgesetzt.
  • Wer einen Hinweis gibt, der zur Aufklärung beiträgt, soll 3000 Euro erhalten.
  • Dachaus italienische Partnerstadt hat ein ungewöhnliches Angebot gemacht: sie würde ein neues Tor spenden.

Wofür das LKA eine Belohnung aussetzt

Knapp eine Woche nach dem Diebstahl der Tür aus dem ehemaligen Konzentrationslager Dachau, hat das bayerische Landeskriminalamt nun eine Belohnung ausgesetzt: Wer einen Hinweis gibt, der zur Aufklärung der Tat beiträgt, soll 3000 Euro erhalten. Das gab die Polizei am Freitag bekannt.

Die historische Tür mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" war vergangene Woche in der Nacht von Samstag auf Sonntag gestohlen worden. Sicherheitspersonal, das auch nachts auf dem Gelände der Gedenkstätte unterwegs ist, bemerkte die Tat erst am frühen Morgen. Die schwarze schmiedeeiserne Tür mit der zynischen Parole der Nazis misst knapp einen mal zwei Meter und ist Bestandteil eines größeren Tores in der Nähe des Haupteingangs.

Wie die Ermittlungen laufen

Bereits Anfang der Woche gingen mehrere Hinweise bei der Polizei ein, vor allem von Anwohndern der Gedenkstätte. Aus ermittlungstaktischen Gründen wurden jedoch keine Angaben gemacht, in welche Richtung die Hinweise zielen. Nach wie vor prüft die Polizei auch einen möglichen Neonazi-Hintergrund.

Wer die Tür ersetzen will

Eine schöne Botschaft kam am Mittwoch von Dachaus Partnerstadt Fondi. Die italienische Kommune will eine neue Eingangstür stiften. Bürgermeister Salvatore De Meo ließ seinen Dachauer Kollegen Florian Hartmann (SPD) wissen, dass die Stadt in Kooperation mit einer dort ansässigen Metallfirma anbiete, die Inschrift und das gesamte originale Eingangstor neu anzufertigen.

Hartmann bedankte sich für die Bereitschaft der Dachauer Partnerkommune. Da die Stadt aber nicht für die Gedenkstätte zuständig ist, habe er das Angebot an die zuständigen Institutionen weitergegeben.

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