In der CSU geht Seltsames vor sich: Nicht nur, dass Horst Seehofer zum Heilsbringer der Partei wird - jetzt ist auch das Rauchverbot plötzlich Teufelszeug.
Es sind dies die Tage, an denen in der CSU politische Bekundungen und starke Worte mindestens so rasch welken wie das Herbstlaub auf den Bäumen. Man schaue sich nur die Ergebenheitsadressen an, die jetzt gegenüber dem neuen Heilsbringer Horst Seehofer abgegeben werden.
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Nach dem Wahldebakel räumt die CSU ein, beim Rauchverbot Fehler gemacht zu haben. (© Foto: ddp)
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Jenem Seehofer, den viele, die ihn jetzt in den Himmel loben, noch vor einem Jahr als Parteichef nicht für vermittelbar gehalten haben. Was doch so eine gründliche Kopfwäsche, die der Wähler der CSU am 28. September verpasst hat, alles bewirken kann.
Denn nun gilt auch das Nichtraucherschutzgesetz plötzlich als Teufelszeug, das nach Auffassung von Innenminister Joachim Herrmann "korrigiert werden muss". Und selbst Fraktionschef Georg Schmid, der sich gerne als der geistige Vater des Rauchverbots sah, räumt kleinmütig ein, dass er bei dessen Einführung wohl Fehler gemacht habe.
Das ist insofern schon bemerkenswert, weil es ja erst einige Wochen her ist, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellte, das bayerische Nichtraucherschutzgesetz sei zweifelsfrei im Einklang mit der Verfassung. Das war im August, und der Jubel darob war groß in der CSU, denn mit dem Votum der Karlsruher Richter wähnte man sich im Landtagswahlkampf auf der Siegesspur.
Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard, sonst eher einer der Stillen im Kabinett, sah gleich Großes für die Republik voraus: "Ich gehe davon aus, dass es jetzt eine Diskussion auf Bundesebene geben wird, in der die Staatsregierung ihre Regelung als bayerisches Vorbild vertritt", tönte der Münchner CSU-Politiker.
Und Ministerpräsident Günther Beckstein tat Kritik der Oppositionsparteien an der bayerischen Linie, die mit Billigung von Raucherclubs und der Qualmerlaubnis in Festzelten ja nicht wirklich konsequent war, als "reines Wahlkampfgetöse" ab.
Vergangen, vergessen, vorüber. Die Wahlohrfeige für die CSU stammte schließlich auch von erzürnten Rauchern. Da trifft es sich gut, dass FDP und Freie Wähler als mögliche Koalitionspartner das weiterhin umstrittene Gesetz ohnehin korrigieren wollen. Und schon beginnt die CSU ihre gerade noch gefeierte Position zu räumen. Die Raucher wird es freuen, die Nichtraucher wohl weniger. Die aber sind die mehreren.
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(SZ vom 09.10.2008)
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Frau Ramelsberger, sorry, kenn sie noch aus Regensburg, eine resolute Dame, leider lässt sie Mitmenschen, die nicht ihrer Meinung sind, manches Mal nicht so gut wegkommen.
Geht das schon wieder los, liebe Nichtraucher, behaltet euer Gift für Euch: findet Euch damit ab, ihr habt v e r l o r e n. Punkt. Meckert ruhig noch ein bisschen, aber leider (für euch) sind die CSU+SPD dafür abgestraft worden (und die Grünen auch), und die FDP und Freien wähler belohnt, für das Rauchverbot. Das viel zu strenge, das den Nichtrauchern aber auch noch nicht genug war, IHR wolltet uns noch den letzten Genuss versauen indem ihr die RAUCHERCLUBS schliessen wolltet. Was haben die Nichtraucher angekündigt, daß sie nach dem Rauchverbot die Kneipen stürmen und so: der Sturm blieb aus. Viele Gasthäuser und Kneipen mussten zumachen, weil man keinen Bock hat schnell eine vor der Tür zu qualmen. Das ist ungemütlich, und zieht nicht immer euer blödes "smirting" Beispiel heran. Jetzt haben wir Raucher gewonnen, die Liberalitas Bavariae hat einen Punkt zugelegt, und ihr regt euch jetzt ab und verzieht euch in eure rauchfreien Zimmer :-)
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Die EU erlässt keine direkten Gesetze, sondern Richtlinien. Diese müssen dann in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie ist, dass jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat.
Das ist in Deutschland so umgesetzt worden. In diesem Bundesgesetz wurde der Gastronomiesektor explizit ausgenommen, um die Ausnahmen zulassen zu können, die vom BVG unlängst für verfassungswidrig erklärt wurden.
Die Gesetze der Länder hätten die EU-Richtlinie ebenfalls beachten müssen, d.h. sollte man Raucherkneipen und -räume zulassen, dürfte dort entweder nicht oder nur durch den Inhaber bedient werden! Insofern verfehlen so gut wie alle Ländergesetze die Umsetzung.
Außerdem ist die Ausnahme bestimmter Branchen in einem Arbeitsschutzgesetz per se schon fragwürdig. Erreicht wurde sie lediglich durch das Rechtsgutachten eines Professors, dessen Institut merkwürdigerweise recht üppig an einer Gesellschaft verdient hat, die sich "VdC = Verband der Cigarettenindustrie" nannte.
Selbige schaffte es übrigens ein paar Jahre zu vor, ihr "Positionspapier" über die Fraktionen von CDU und FDP in die Diskussion zu einer neuen Gesetzgebung einzubringen - inklusive aller Rechtschreibfehler!
Es verwundert auch nicht, dass die selbe Organisation lieber die Wirte entscheiden ließe, die an der Sucht der Abhängigen gut mitverdienen als ein Gesetz, das sich bisher als einziges Mittel erwiesen hat, Raucher in ihrer Gesamtheit zur Rücksicht zu bringen!
"Irrtum... EU-Recht geht nicht automatisch vor deutsches Recht!"
Automatisch nicht. Aber wenn die richtige Form gewahrt ist, z.B. durch eine EU-Verordnung, dann kann dagegen auch das Grundgestetz einpacken. Das ist eines der schmutzigen kleinen Geheimnisse der EU-Mitgliedschaft.
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