Einige Abgeordnete der CSU-Fraktion stören sich an der geplanten Lockerung des Gesundheitsschutzgesetzes. Wie viele dagegen stimmen werden, ist aber unklar.
In der CSU-Landtagsfraktion regt sich Widerstand gegen die geplante Aufweichung des Rauchverbots. Die Abgeordneten Hermann Imhof und Peter Winter deuteten an, den Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht mitzutragen. Mit dem strengen Rauchverbot habe der Landtag 2007 "ein gutes und ausgewogenes Gesetz" verabschiedet, sagte Winter der Süddeutschen Zeitung.
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In der CSU-Landtagsfraktion regt sich Widerstand gegen die geplante Aufweichung des Rauchverbots in Bayern. (© Foto: ddp)
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"Daran hat sich nichts geändert." Nach SZ-Informationen gibt es in der CSU-Fraktion weitere Abgeordnete, die gegen die Novellierung des Gesundheitsschutzgesetzes stimmen wollen, sich derzeit aber noch nicht aus der Deckung wagen.
Wie er letztlich abstimmen werde, habe er noch nicht festgelegt, sagte Winter: "Ich warte ab, was ganz genau vorgelegt wird." An diesem Mittwoch diskutiert die CSU-Fraktion das Vorhaben. Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) wird den Gesetzentwurf vorstellen, den das Kabinett am Dienstag endgültig verabschiedete.
Die Eckpunkte hatte es bereits vor sieben Wochen festgelegt. Demnach sollen künftig in Gaststätten und Diskotheken Nebenräume zu Raucherzimmern erklärt werden können. Wirte kleiner Kneipen mit nur einem Raum können entscheiden, ob sie Zigaretten erlauben wollen oder nicht. In Bierzelten darf generell wieder geraucht werden. Dies legten CSU und FDP bereits bei ihren Koalitionsverhandlungen im Herbst fest - vor allem auf Betreiben der FDP.
"Ich habe schon Verständnis dafür, dass man das in einer Koalition neu überdenkt", sagte Imhof nun. Er aber lehne Änderungen ab und erwarte von den Koalitionsspitzen, "dass Einzelmeinungen akzeptiert werden". Es müsse möglich sein, "seinen Standpunkt beizubehalten". Winter und Imhof lehnten 2008 als Einzige aus der CSU-Fraktion die erste Lockerung des Rauchverbots ab: Damals wurde es in Festzelten vorerst ausgesetzt.
Vor allem die Gesundheitspolitiker in der CSU stehen einer erneuten Änderung skeptisch gegenüber. Wie viele sich ihr jedoch auch verweigern, ist unklar. "Wir haben einen Koalitionsvertrag - damit ist entschieden, was gemacht wird", sagte ihr Sprecher Otto Hünnerkopf. Dass die Koalition am Ende keine Mehrheit zusammenbringt, glaubt er nicht: "Wir müssen so lange nach einer Regelung suchen, bis so etwas ausgeschlossen ist." Dass die CSU-Fraktionsführung versuchen wird, Abweichler auf Linie zu bringen, ist indes unwahrscheinlich.
Dort sieht man vielmehr Söder in der Pflicht: "Unser Vertrauen, dass er so gut für sein Gesetz wirbt, dass er eine Mehrheit bekommt, ist ungebrochen", heißt es aus der Fraktionsspitze. FDP-Fraktionschef Thomas Hacker geht nach eigenem Bekunden von einer "sehr breiten Mehrheit" für die Lockerung des Rauchverbots aus.
Diskussionsbedarf sehen CSU und FDP aber noch in dem Punkt, wie die kleinen Kneipen definiert werden. Der Gesetzentwurf legt 75 Quadratmeter als Obergrenze fest, auch dürfen nur "kalte oder einfach zubereitete warme Speisen" gereicht werden. Das halten viele Kommunen und Koalitionsabgeordnete für eine unpraktikable Definition.
"Da müssen wir noch um eine möglichst einfache Lösung ringen", sagte Hacker, der den Getränkeumsatz als Kriterium vorgeschlagen hat. Auch die Frage, wie hoch die Bußgelder gegen Wirte bei Gesetzesverstößen sein sollen, regelte das Kabinett nicht - das sollen nun die Landtagsfraktionen klären.
(SZ vom 11.03.2009)
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Zitat: ' ... Ich will nur rauchfrei essen, ein Bier trinken und zugfahren - das kann ich inzwischen, mehr will ich nicht. ... '
Das hört sich für mich an wie : 'Nach mir die Sintflut...'
Das kann Ich mir nicht erlauben. Erstens habe Ich Kinder und muss etwas weiter denken, als bis zu meiner Nasenspitze und zweitens bin Ich nicht so asozial, nur an mich zu denken.
Die Ablehnung des Anti-Rauch-Gesetzes ist gleichzeitig eine Befürwortung der Schädigung seiner Mitmenschen. In meiner Welt ist so etwas asozial bis zum erbrechen. Denn ein Mensch braucht sich nicht von Moral, Ethik, Gesetzen oder gesellschaftlichen Vorstellungen in seinem Tun und seiner Freiheit einschränken lassen. Aber wenn er etwas auf Kosten anderer macht, ist es einfach keine Freiheit mehr, sondern nur Rücksichtslosigkeit und ein Indiz für fehlenden Anstand(nicht moralisch oder gar kirchlich, sondern menschlich betrachtet...)
Und alle Gastronomen werden gleich behandelt bei gleichzeitig maximalen Schutz!
"Nö. Man bräuchte bloß die Ausnahmen in den Arbeitsstättenregelungen kippen."
Unsinn: das würde nur dazu führen, dass ein Kneipenbetreiber niemanden mehr zusätzlich einstellen kann oder im Prinzip alles außer der Bar verglast, von nem nicht bedienten Nebenraum mal ganz abgesehen.
Möglich ist ne ganze Menge, aber ob das noch Sinn macht?
"Also wirklich... haben Sie damals die Begründung des BVG und die Anmerkungen zum bayerischen Gesetz gelesen?"
Doch, habe ich sehr wohl und auch verstanden. Das Gericht besagt zwar, dass ein totales Rauchverbot verfassungskonform ist - unter dem Aspekt der Gleichberechtigung aller Wirte (was ja auch der Stein des Anstoßes dieses Verfahrens war und nicht die Frage wie sich ein Rauchverbot hinsichtlich Art. 2 GG auswirkt). Das hat aber KEINERLEI Auswirkungen auf ein Rauchverbot bei privaten Veranstaltungen. Leider unterschlagen Sie, dass das BVerfG auch explizit die Raucherclubs in Bayern für verfassungskonform erklärt hat.
Sicherlich, die Raucherclubs sind nur eine scheinprivate Veranstaltung, da Widerspreche ich ihnen nicht (ganz im Gegenteil: mir geht die Kärtchenwirtschaft auch massiv auf den Senkel) - aber wo hört der Charakter einer scheinprivaten Veranstaltung auf und wo beginnt bereits die echte? Wer soll das entscheiden? Klar, eine Discothek für hunderte Leute ist da recht eindeutig (aber rechtlich immernoch sauber), aber wo ist der Unterschied zwischen dem Treffen des Kegelclubs und einer kleinen Kneipe mit 98% Stammgästen? Da wirds schon schwierig.
Aber warum das ganze getue? Zwei-Raum-Lösung und ne vernünftige Regelung für Einraumkneipen und alle sind glücklich... dann hat diese Schlammschlacht endlich ein Ende - abgesehen von ein paar bornierten Extremisten auf jeder Seite.
"Also was tun? Einfach die Ausnahme der privaten Veranstaltung aus dem Gesetz streichen? Viel Spaß dabei, dann wird das Gesetz sofort (und das völlig zurecht, weil im Widerspruch zur Verfassung) für ungültig erklärt."
Also wirklich... haben Sie damals die Begründung des BVG und die Anmerkungen zum bayerischen Gesetz gelesen? Wohl nicht! Im Gegensatz wurde die bayerische Regelung (bzw. ein Totalverbot) als verfassungskonform bezeichnet!
Und gegen "private" (also ECHTE private, und nicht als privat verbrämte) Veranstaltungen hat ja niemand was...
"Ein bundesweites totales Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen ist nur durch einen Totalumbau der Verfassung inkl. einer Einschränkung der Grundrechte (was wiederum verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist) und eigentlich kaum abwägbaren Auswirkungen auf diverse Teile des Lebens möglich."
Nö. Man bräuchte bloß die Ausnahmen in den Arbeitsstättenregelungen kippen. So einfach. Dann wäre alles, was nicht eine private (!) Feier ist, rauchfrei. Also MÖGLICH ist das... bloß der Wille fehlt natürlich.
Wie andere schon sagten, solange man in Ruhe rauchfrei mal weggehen kann, wäre ja allen gedient und das langte auch. Bloß isses ja jetzt praktisch wie vor dem Rauchverbot, nur dass man sich jetzt nicht eine "rauchfreie" (welch Hohn, das ist ja schließlich der Normalzustand!) Lokalität suchen, sondern gucken muss, welche NICHT diese albernen Club-Regelungen für sich beanspruchen... gut das sind jetzt trotzdem mehr wo nicht geraucht wird als vorher. Aber "mal eben weggehen" ist trotzdem nicht so ohne Weiteres drin, weil es doch eine Unzahl von "Clubs" gibt.
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