CSU beschließt Volksbefragungen:Mitbestimmung auf bayerisch

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Abstimmung im Bayerischen Landtag. Künftig gibt es Volksbefragungen - wenn die CSU das will. (Foto: dpa)
  • Bayerns Bürger dürfen in Zukunft mehr mitreden, aber nur wenn Staatsregierung und Landtagsmehrheit - also die CSU - dies wollen.
  • Vom 1. März an können bei großen Verkehrsprojekten und anderen landesweit wichtigen Entscheidungen unverbindliche Volksbefragungen beschlossen werden. Rechtlich verbindlich werden diese allerdings nicht sein.
  • Die Opposition kann keine Volksbefragungen initiieren und will das Gesetz deshalb vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen. .

Von Frank Müller, München

Bayerns Bürger bekommen als erste in ganz Deutschland die Möglichkeit, bei sogenannten Volksbefragungen ihre Meinung zu sagen. Das entsprechende neue Gesetz beschloss der Landtag am Mittwoch mit CSU-Mehrheit - allerdings gegen den scharfen Protest der anderen Fraktionen. SPD, Freie Wähler und Grüne befanden, die CSU bevorteile sich dadurch selbst. Sie klagen nun vor dem Verfassungsgerichtshof.

Die neuen Volksbefragungen gehen auf ein Versprechen von Ministerpräsident Horst Seehofer zurück, der nach der Wiederwahl in einer Regierungserklärung angekündigt hatte, "Bayern zum modernsten Bürgerstaat des 21. Jahrhunderts zu machen". Er will damit die Bürger in Fällen nach ihrer Meinung fragen, die durch die schon längst bestehenden Instrumente Volksbegehren und -entscheid nicht abgedeckt werden (siehe rechts). Das wollen im Grunde zwar alle Fraktionen, die Details sind aber höchst umstritten.

Wer das Volk befragen kann

Der beschlossene Entwurf der Staatsregierung sieht vor, dass nur die CSU eine solche Volksbefragung einleiten kann, und zwar auch nur, wenn Staatsregierung und Landtagsmehrheit das gemeinsam beschließen. Diese doppelte Hürde liegt daran, dass sich die Landtagsfraktion gegen Seehofers ursprünglichen Plan eingespreizt hatte. Er wollte, dass die Staatsregierung im Alleingang tätig werden kann. Die CSU-Fraktion bestand aber auf jeweiliger Mitwirkung.

Sie habe damit "in dieser Sache aus Horst den Horsti gemacht", spottete Michael Piazolo (Freie Wähler). Franz Schindler (SPD) bescheinigte der Landtags-CSU, sie lasse sich von der Staatsregierung dominieren. "Ja sagen Sie mal, wo ist denn eigentlich das Selbstbewusstsein Ihrer Fraktion?"

Was die Opposition von der Entscheidung hält

Die Opposition versuchte erfolglos durchzusetzen, dass auch eine Minderheit des Landtags solche Befragungen starten kann. Mit dem CSU-Vorschlag rechnete sie scharf ab. Piazolo sagte, aus einer "großsprecherischen Ankündigung" Seehofers sei das Prinzip geworden: "Große Worte, kleine Taten". Der CSU gehe es nicht um Bürgerbeteiligung, sondern um "ein Herrschschaftsinstrument zur Legitimierung eigener Vorstellungen bei Bedarf", sagte Piazolo. "Sie wollen eine Abnickdemokratie."

Zweifel an Volksbefragungen
:Mitreden, aber wie?

Studiengebühren, dritte Startbahn, Donauausbau: Per Volksbefragung will Ministerpräsident Seehofer die Bayern bei wichtigen Fragen mitreden lassen. Die Idee scheint einfach - die Frage ist nur, ob die Verfassung das auch erlaubt.

Von Frank Müller

Schindler verlangte, dass bereits ein Fünftel der Abgeordneten eine Befragung starten können sollte. Das sei die übliche Schwelle, an der sich Minderheitenrechte festmachen, etwa bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen, sagte der SPD-Abgeordnete. Der CSU habe schon bei der Einführung von Volksbegehren und kommunalen Bürgerentscheiden jede Stärkung der Mitbestimmung abgetrotzt werden müssen: "Direkte Demokratie in Bayern ist eine sozialdemokratische Erfindung."

Auch die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze sagte: "Mehr direkte Demokratie tut Bayern gut." Der CSU-Entwurf sei aber ein reines "Beteiligungsplacebo", meinte sie. Eine demoskopische Umfrage sei sehr viel billiger zu haben.

CSU will Befragung nur bei "aktuellen und brennenden Themen"

Innenminister Joachim Herrmann rechtfertigte dagegen die Einführung: "In keinem anderen Bundesland findet so viel direkte Demokratie statt wie im Freistaat Bayern." Die Furcht der Opposition, unter die Räder zu kommen, sei schon deswegen unbegründet, weil es solche Rechte bisher noch gar nicht gegeben habe.

CSU-Geschäftsführer Josef Zellmeier fragte: "Warum haben Sie als Opposition so viel Angst vor der Volksbefragung?" Diese werde eher selten zum Einsatz kommen und "kein Regelinstrument werden", sagte Zellmeier. "Es geht um aktuelle und brennende Themen der Landespolitik, die wir auf eine breitere Basis stellen wollen."

Warum die Opposition vor den Verfassungsgerichtshof will

Die Opposition will das neue Instrument dennoch vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Es verletze die Rechte der Opposition und des Parlaments insgesamt, argumentieren die drei Fraktionen. Die Grünen hatten schon zuvor den Antrag auf eine Vorabprüfung bei dem Gericht eingereicht.

Einig waren sich die Oppositionsparteien trotzdem keineswegs. Jede Fraktion legte einen eigenen Gesetzentwurf vor, die Pläne unterschieden sich in zahlreichen Nuancen voneinander. Am Ende setzte sich nach kontroversen Einzelabstimmungen die CSU erwartungsgemäß mit ihrem Gesetz durch.

© SZ vom 12.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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