Coburg:Geschönte Abi-Noten: Rektor freigesprochen

Der Direktor des Coburger Traditionsgymnasiums Casimirianum, der 2013 alle Deutschklausuren seiner Abiturienten um je einen Punkt verbessert hat, ist vom Vorwurf der Falschbeurkundung im Amt freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Bamberg hob damit am Montag ein Berufungsurteil des Landgerichts Coburg auf, das den Schulleiter im November wegen Falschbeurkundung in 86 Fällen zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt hatte. Der Schuldirektor war zugleich Vorsitzender des Abi-Prüfungsausschusses und hatte alle Klausuren, die zwei Lehrer vorher übereinstimmend korrigiert hatten, um einen Punkt besser bewertet. Anschließend unterzeichnete er die Abiturzeugnisse mit den geänderten Noten. Das Oberlandesgericht heißt das zwar nicht gut, strafbar habe sich der Mann allerdings nicht gemacht. Er habe "zwar seine Amtspflichten, nicht aber seine Wahrheitspflicht verletzt", begründete der Senat seine Entscheidung.

Die Noten seien "unter einem Verstoß gegen die Gymnasiale Schulordnung zustande gekommen", dennoch gelten die Zeugnisse. Mit der Beurkundung der Noten, die er um einen Punkt angehoben und den Prüfungsteilnehmern bekannt gegeben hatte, habe der Angeklagte daher in den Zeugnissen keine "rechtlich erhebliche" Tatsache falsch beurkundet, heißt es im Urteil. Der Anwalt des Schulleiters war nach dem Urteil des Landgerichts Coburg in Revision gegangen. Das Kultusministerium in München will nun prüfen, welche dienstrechtlichen Folgen das Vorgehen des Direktors haben kann. Die "dienstrechtliche Würdigung" könne nun erfolgen, da das Strafverfahren abgeschlossen sei, sagte ein Sprecher.

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