Bundesverfassungsgericht:Altersgrenze für Kommunalpolitiker ist rechtmäßig

Bundesverfassungsgericht: 74 Jahre und noch fit: Peter Paul Gantzer

74 Jahre und noch fit: Peter Paul Gantzer

(Foto: Claus Schunk)

Für Oberbürgermeister und Landräte in Bayern gilt eine einfache Regel: Wer das Pensionsalter von 65 Jahren erreicht hat, darf nicht mehr kandidieren, das hat nun auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der 74-jährige Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer findet das ungerecht - und will weiterklagen.

Bayerns ältester Landtagsabgeordneter hat in seinem Kampf gegen die Altersgrenze für Kommunalpolitiker im Freistaat eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Die Karlsruher Richter wiesen die Beschwerde des ehemaligen Landtags-Vizepräsidenten Peter Paul Gantzer ab. Der 74 Jahre alte SPD-Politiker will nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Gantzer hatte bereits vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Schlappe erlitten.

Der frühere Bundeswehroberst der Reserve und mehrfache Weltrekordhalter im Formations-Fallschirmspringen will erreichen, dass die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren für Kandidaturen zum ersten Bürgermeister und Landrat abgeschafft wird. Das Bundesverfassungsgericht hält die Altersgrenze aber für zulässig, wie die Richter in ihrem Beschluss erklären. (Az: 2 BvR 441/13).

Gantzers Hauptargument: Bundeskanzler, Ministerpräsidenten, Minister, Landtagsabgeordnete, ehrenamtliche Bürgermeister - sie alle dürfen ohne jede Altersgrenze so lange kandidieren, wie sie wollen. Für Landräte und hauptamtliche erste Bürgermeister dagegen gilt die Altersgrenze von derzeit noch 65 Jahren - 2020 soll sie auf 67 angehoben werden. Gantzer sieht die Altersgrenze als unzulässige Diskriminierung alter Menschen. "Ich bin ein klein bisschen entsetzt", sagte er am Donnerstag zu der Karlsruher Entscheidung.

Die Staatsregierung hatte erklärt, dass die Altersgrenze einen "effektiven und leistungsfähigen öffentlichen Dienst" sichern soll. Das Bundesverfassungsgericht schließt sich dem an: Die Richter verweisen neben vielen anderen Argumenten auf die "Lebenserfahrung, dass die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer" werde.

Gantzer fragt allerdings, warum das dann nicht auch für Ministerpräsidenten gilt. Im Landtag jedenfalls wird Gantzer Alterspräsident, sofern der SPD-Politiker bei der Landtagswahl an diesem Sonntag wieder ins Maximilianeum gewählt werden sollte. An körperlicher Fitness war der gebürtige Schlesier vielen seiner jüngeren Landtagskollegen auch lange nach seinem 65. Geburtstag überlegen. Trotz der Niederlage vor dem höchsten Gericht will er nicht aufgeben: "Der Kampf um die Aufhebung der Altersgrenzen ist damit noch nicht beendet", erklärte er.

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