Spanner entlarvt:Mit Damenperücke auf die Frauentoilette

Mit einer Perücke schlich er in die Damentoilette und schaute mit einem Spiegel in die Kabine. Doch der Spanner wurde ertappt - es war offenbar ein Bürgermeister.

S. Mayr

Albert Müller, der Bürgermeister der Gemeinde Scheyern im Landkreis Pfaffenhofen, hat sich im Januar 2009 eine Langhaar-Perücke übergestülpt und auf der Damentoilette eines Autobahn-Rastplatzes eingesperrt. Danach versuchte er mit einem Spiegel unter der Kabinenwand hindurch eine fremde Frau zu beobachten. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Verwaltungsgericht in München.

Damentoilette

Der Bürgermeister der Gemeinde Scheyern hat offenbar versucht, in einer Damentoilette mit einem Spiegel eine fremde Frau zu beobachten.

(Foto: iStockphoto.com)

Die für Disziplinar-Angelegenheiten zuständige 19. Kammer verurteilte Müller zu einer dreijährigen Kürzung seines Gehaltes um ein Fünftel. Dies ist der Höchstsatz, ob der Bürgermeister gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist noch nicht bekannt.

Müller war von seinem obersten Dienstherren, dem Freistaat Bayern, beklagt worden. Die Landesanwaltschaft warf ihm ein "achtungsunwürdiges Verhalten" sowie ein "außerdienstliches Dienstvergehen" vor. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Müller im Januar 2009 auf der Damentoilette des Autobahn-Parkplatzes bei Paunzhausen (Landkreis Freising) eine Frau beobachtet hat.

Die 26-jährige Touristin aus St. Petersburg berichtete vor Gericht, unter der Kabinenwand habe "eine männliche Hand" einen Spiegel in ihre Kabine gehalten. Sie verließ daraufhin fluchtartig die Toilette und vertraute sich ihrem Lebensgefährten auf dem Parkplatz an. Wenige Minuten später beobachteten sie, wie ein Mann mit einer dunkelblonden Langhaar-Perücke die Toilette verließ. Die Touristen notierten das Kennzeichen des Autos. Es war der Wagen des Bürgermeisters. Als die Polizei den Bürgermeister später aufsuchte, fand sie in dessen Auto offenbar heimlich gemachte Videoaufnahmen einer jungen Frau, die sich Unterwäsche anzieht.

Strafrechtlich muss der Bürgermeister aber keine Konsequenzen mehr befürchten, die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen bereits eingestellt - nach eigenen Angaben aus Mangel eines Spanner-Paragrafen im Gesetzbuch.

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