Bildung:Mindestklassengröße an Privatschulen vom Tisch

Schüler, Lehrer und Eltern an Bayerns Privatschulen können aufatmen: Der umstrittene Passus zur Mindestklassengröße ist vom Tisch. Der Bildungsausschuss des Landtages entschied am Donnerstag, die Untergrenze von vier Schülern bei Neugründungen und acht in bestehenden Schulen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zu streichen. Nach massiver Kritik von Betroffenen und Opposition war der Punkt vergangene Woche auf Wunsch der CSU-Fraktion vertagt worden. Nun beantragten die Christsozialen selbst, den Passus zu tilgen. Wäre die Änderung in Kraft getreten, hätten gut 200 kleine Schulen zum Beispiel für Alten- und Kinderpfleger oder Haus- und Landwirtschaft sowie Internate zusperren können.

Woher das Umdenken der CSU-Fraktion kam, ist offen. Der Opposition wollte man diesen Triumph aber nicht gönnen. SPD, Grüne und Freie Wähler hatten sich in den vergangenen Wochen mehrmals kritisch geäußert. Man prüfe einen Gesetzesentwurf eben lieber genau, sagte Peter Tomaschko (CSU). Viele Gespräche mit Betroffenen hätten die Erkenntnis gebracht. Man munkelt allerdings, dass die Fraktion nicht wusste, wie viele Schulen von der Mindestschülerzahl bedroht sind. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CSU und SPD beschlossen. Grüne und Freie Wähler stimmten dagegen.

© SZ vom 24.04.2015 / angu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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