Bewegung im Fall Peggy:Anwalt will Kriminalfall neu aufrollen

Ihre Leiche wurde nie gefunden: Vor zehn Jahren verschwand die neunjährige Peggy aus Lichtenberg, der geistig behinderte Ulvi K. wurde damals zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt will ein Frankfurter Anwalt das Verfahren wiederaufnehmen - das Mädchen sei nach dem Urteil noch lebend gesehen worden.

Hans Holzhaider, Bayreuth

In den Fall der vor zehn Jahren verschwundenen Peggy Knobloch kommt möglicherweise noch einmal Bewegung. Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler will einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den heute 33-jährigen Ulvi K. stellen, der im Mai 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Peggy Knobloch, Fall Peggy Ulvi K.

Der Fall Peggy Knobloch hat über Jahre hinweg die Gemüter in Oberfranken bewegt. Am Abend des 7. Mai 2001 hatte Peggys Mutter ihre Tochter als vermisst gemeldet. Nun kommt Bewegung in den Fall.

(Foto: dpa)

Das Landgericht Hof war damals überzeugt, dass der geistig behinderte Ulvi K. die neunjährige Peggy aus Lichtenberg getötet hatte, um zu verhindern, dass sie ihn wegen eines vorangegangenen sexuellen Missbrauchs verriet. Nun gebe es neue Erkenntnisse, dass Zeugen in dem Prozess falsch ausgesagt hätten und dass Peggy zu einem Zeitpunkt, als sie nach dem Gerichtsurteil schon tot war, noch gesehen wurde, sagte der Anwalt.

Die Vizepräsidentin des Landgerichts Bayreuth, Christine Künzel, bestätigte, dass Euler Ulvi K. als Pflichtverteidiger beigeordnet worden sei. Dies sei aber lediglich geschehen, weil Ulvi K. psychisch krank sei. Damit sei keinerlei Aussage über die Erfolgsaussichten eines eventuellen Wiederaufnahmeverfahrens verbunden, sagte Künzel.

Der Fall Peggy Knobloch hatte über Jahre hinweg die Gemüter in Oberfranken bewegt. Am Abend des 7. Mai 2001 hatte Peggys Mutter ihre Tochter als vermisst gemeldet. Monatelang wurde intensiv nach dem Kind gesucht, aber Peggy blieb bis heute verschwunden. Es gab zahllose Gerüchte, was mit Peggy geschehen sein könnte und eine Reihe von Hinweisen, sie sei nach ihrem Verschwinden noch gesehen worden, unter anderem in der Türkei.

Schon sehr früh wurde auch gegen Ulvi K. ermittelt, den stadtbekannten Sohn eines türkischen Gastwirtsehepaares, der nach einer im Kindesalter erlittenen Hirnhautentzündung geistig behindert war. Nach längeren Vernehmungen gestand Ulvi K., er habe Peggy Knobloch sexuell missbraucht und habe sie einige Tage später auf dem Heimweg von der Schule abgepasst und erstickt. Die Leiche sei von seinem Vater beseitigt worden.

Ulvi K. wiederholte sein Geständnis mehrmals, auch vor laufender Kamera, widerrief es aber vor Gericht. Der Berliner Gerichtspsychiater Hans Ludwig Kröber kam zu dem Ergebnis, Ulvis Geständnis beruhe auf einem wahren Geschehen. Ulvi K. wurde wegen Mordes verurteilt, aber wegen seiner geistigen Behinderung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

"Manipuliert und gefälscht"

In Lichtenberg aber glaubten viele Menschen nicht, dass Ulvi ein Mörder sei. Es gründete sich eine Bürgerinitiative, die mit großer Energie nach Beweisen für Ulvis Unschuld suchte. Gudrun Rödel, eines der Gründungsmitglieder der Initiative, wurde später gerichtlich als Betreuerin für Ulvi K. bestellt. Sie hat monatelang die Verfahrensakten studiert und nun den Frankfurter Anwalt Michael Euler mit dem Wiederaufnahmeverfahren beauftragt. Der Ermittlungsbericht der Sonderkommission der Kriminalpolizei sei "manipuliert und gefälscht", sagte Röder zur Süddeutschen Zeitung.

Euler will seinen Antrag darauf stützen, dass die Aussagen von Zeugen, die Peggy noch nach dem Zeitpunkt des angeblichen Mordes gesehen haben wollen, vom Gericht falsch bewertet wurden, und dass ein wichtiger Belastungszeuge nachweislich gelogen habe. Dabei handelt es sich um einen Mitpatienten von Ulvi K. aus dem Bezirkskrankenhaus, der ausgesagt hatte, Ulvi habe auch ihm den Mord gestanden. Mittlerweile habe der Zeuge vor dem Ermittlungsrichter erklärt, dass er damals von der Polizei unter Druck gesetzt worden sei und deshalb falsch ausgesagt habe, sagt Euler.

Schon das sei ein hinreichender Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Es gebe aber auch noch weitere Zeugen, die Peggy nach ihrem Verschwinden gesehen hätten, und die vom Gericht noch nie angehört worden seien.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: