Bestätigung des Bundesgerichtshofs:Vanessas Mörder bleibt in Sicherungsverwahrung

Fortsetzung Vanessa-Prozess

Mit der Totenkopfmaske soll Michael W. die zwölfjährige Vanessa im Jahr 2002 in ihrem Kinderzimmer erschreckt und anschließend mit dem Messer erstochen haben. Jetzt muss das Gericht über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung entscheiden.

(Foto: dpa)

Er könne wieder schwere Gewalt- oder Sexualdelikte begehen: Der Mörder der kleinen Vanessa bleibt in Sicherungsverwahrung, das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Ein Gutachter hält ihn auch nach zehn Jahren noch für gefährlich.

Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Bayern bleibt in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet. Damit ist das Urteil des Landgerichts Augsburg nun rechtskräftig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Der heute 30-Jährige hatte im Februar 2002 im Alter von 19 Jahren die ihm unbekannte zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen bei Augsburg erstochen. Dabei hatte er sich mit einer Maske als "Tod" verkleidet. Vanessa war ein Zufallsopfer, das Motiv ist bis heute unklar. Die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft hat der Täter bereits verbüßt.

Die Staatsanwaltschaft hält Michael W. auch zehn Jahre nach der Tat für "hochgradig gefährlich" und plädierte für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Das Landgericht ordnete für ihn im November 2012 die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Begründung: Es bestehe bei ihm weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte.

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