BayernLB:Die Verantwortung der Verwaltungsräte

Für die CSU steht fest: Die Schuld am BayernLB-Desaster trägt alleine der Vorstand. Ein Gutachten kommt zu einem anderen Schluss.

Klaus Ott

Viel hat Georg Fahrenschon (CSU) nicht gesagt, als er diese Woche im Landtag von der Opposition zu den neuesten Erkenntnissen über die Milliarden-Verluste von Bayerns Landesbank bei Finanzanlagen in der USA und bei der österreichischen Hypo Alpe Adria befragt wurde. Zunächst müsse man der Regierung Zeit geben, die diversen Gutachten "auch ausführlich zu lesen", antwortete der Finanzminister.

Gutachten: BayernLB-Gremien für Milliardenspekulationen haftbar

In einem bislang geheim gehaltenen Gutachten wird massive Kritik am Verwaltungsrat geübt.

(Foto: dpa)

Eines machten Fahrenschon und Ministerpräsident Horst Seehofer klar: Am Debakel in Österreich sei der alte Vorstand der BayernLB schuld, sagten die beiden und verwiesen auf ein Gutachten der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller, das zu diesem Ergebnis gekommen sei. Die Expertise war von der Landesbank in Auftrag gegeben worden.

Was Fahrenschon und Seehofer verschwiegen: In dem bislang geheim gehaltenen Gutachten wird auch massive Kritik am Verwaltungsrat geübt, dem Aufsichtsgremium der Landesbank, in dem prominente CSU-Politiker und Sparkassenfunktionäre saßen und den Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) genehmigt hatten. Darunter die damaligen Minister Kurt Faltlhauser, Erwin Huber, Günther Beckstein, der heutige CSU-Fraktionschef im Landtag Georg Schmid sowie der langjährige Sparkassenpräsident Siegfried Naser.

Die Verwaltungsräte hätten dem Gutachten zufolge als Kontrolleure nachhaken müssen, um zahlreiche gravierende Mängel bei der geplanten Übernahme der HGAA zu erkennen. Zum Beispiel, dass sich die Landesbank im Kaufvertrag in keiner Weise gegen Risiken und Altlasten bei der Hypo Alpe Adria abgesichert hatte, was ein besonders großer Fehler gewesen sei.

Das Gutachten enthält noch mehr Anschuldigungen gegen den Verwaltungsrat. Der Beschluss, mit dem das Aufsichtsgremium dem Vorstand im Voraus die Erlaubnis zur Übernahme der HGAA erteilt hatte, sei "pflichtwidrig" gewesen. Außerdem hätte der Verwaltungsrat erkennen können, dass Informationen des Vorstands über die Hypo Alpe Adria "lücken- und mangelhaft" gewesen seien. Aus Sicht der Gutachter ist einiges, was die Kontrolleure getan oder gerade eben nicht getan haben, schlichtweg "nicht nachvollziehbar".

Um diese Kritik zu lesen und zu verstehen, sollten ein paar Stunden ausreichen. Die Zeit hatten sich Fahrenschon und Seehofer genommen, als sie am vergangenen Sonntag bei Seehofer in Ingolstadt zusammensaßen und die Causa Landesbank besprachen.

Heftige Rüge für Naser und Faltlhauser

Ihr Vorgehen erhärtet den von der Opposition ausgesprochenen Verdacht, dass die CSU-Prominenz im Verwaltungsrat geschont werden und alle Schuld dem alten Vorstand der BayernLB zugeschoben werden soll. Die Experten von Hengeler Mueller gehen eben nicht nur mit den Ex-Managern, sondern auch mit den Ex-Kontrolleuren hart ins Gericht.

Besonders heftig rügen die Gutachter Naser und Faltlhauser, die beim Kauf der HGAA dem Verwaltungsrat vorstanden. Sie hätten "ohne die gebotene Sorgfalt gehandelt" und so ihre Pflichten verletzt. Allerdings liege bei den beiden nur eine "einfache", keine "grobe" Fahrlässigkeit vor; insofern gebe es keine Handhabe für Schadensersatzforderungen.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Vorstand haftbar gemacht werden könne, der Verwaltungsrat jedoch nicht. Die Experten von Hengeler Mueller schreiben einerseits, der Verwaltungsrat habe sich aufgrund der "in der Vergangenheit stets vertrauensvollen Zusammenarbeit" mit dem Vorstand weiterhin auf die Manager verlassen dürfen. Andererseits wird sinngemäß gerügt, die Kontrolleure hätten den Managern zu sehr vertraut.

Die Gutachter schreiben zudem, man könnte dem Verwaltungsrat kein Versagen vorwerfen und keinen Schaden anlasten, falls trotz einer ordentlichen Prüfung die Risiken nicht zu erkennen gewesen wären. An anderer Stelle heißt es aber: Hätten sich die Verwaltungsräte nach dem Inhalt des Kaufvertrags erkundigt, hätten sie vermutlich erfahren, dass es "keinerlei Absicherungen" gegen Risiken und Altlasten bei der Hypo Alpe Adria gegeben habe. Es sei jedenfalls "davon auszugehen", dass dieser Mangel den Verwaltungsräten dann rechtzeitig bekannt geworden wäre.

Davon war in der Pressemitteilung, die Finanzminister Fahrenschon als heutiger Verwaltungsratschef der Landesbank Anfang der Woche verbreiten ließ, wenig zu lesen. Der Vorstand habe das Aufsichtsgremium unzureichend informiert, hieß es in der Mitteilung. Er habe seine Kompetenz überschritten und hätte die HGAA unter "Gesamtschau aller Erwerbsumstände" so nicht kaufen dürfen.

Dennoch nehmen im Gutachten die Vorwürfe gegen die ehemaligen Landesbank-Kontrolleure viel Raum ein. Besonders peinlich für den damaligen Verwaltungsrat: Die Gutachter haben drei Fragen aufgeschrieben, mit denen die Kontrolleure die Gefahren bei dem Milliardengeschäft mit der HGAA vermutlich hätten erkennen können. So hätten die Verwaltungsräte beim Vorstand unter anderem nachhaken müssen, ob die bei der Prüfung der HGAA erkannten Risiken vom Kaufpreis abgezogen worden seien, und falls ja, in welcher Höhe dies geschehen sei.

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