Bayern:SPD will Volksbegehren gegen Betreuungsgeld

Situation der Kinder in Deutschland

Die CSU will Eltern, die ihre Kinder in den ersten Jahren selber betreuen, weiterhin Betreuungsgeld zahlen - trotz heftiger Kritik anderer Parteien.

(Foto: dpa)
  • Die bayerische SPD prüft ein Volksbegehren zum Betreuungsgeld.
  • Zuvor hatte Ministerpräsident Seehofer angekündigt, Bayern werde weiterhin zahlen - obwohl das Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde.

Von Daniela Kuhr und Wolfgang Wittl

Ganz so leicht, wie Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sich das mit dem Betreuungsgeld vorstellt, will die SPD es ihm dann doch nicht machen. "Wir prüfen, ob wir einen Volksentscheid oder ein Volksbegehren initiieren werden", kündigt der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher am Dienstag im bayerischen Landtag an. Als die CSU vor drei Jahren das Betreuungsgeld auf Bundesebene durchgesetzt habe, sei sie "sehr isoliert gewesen". Kaum ein Expertenverband habe dieses Instrument gut gefunden. "Vor dem Hintergrund muss Herr Seehofer nun schon gewaltig dafür werben, wenn er das Betreuungsgeld einfach auf Landesebene fortführen will", sagt Rinderspacher zu Journalisten.

Damit reagiert der SPD-Politiker auf einen Kabinettsbeschluss, wonach Bayern Familien, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in eine Kita geben wollen, weiterhin unterstützen will. Ob wie bislang mit 150 Euro im Monat oder sogar mehr, ließ Seehofer nach der Kabinettsklausur am Tegernsee offen. Man könne Familien gar nicht genug fördern, man müsse diesen Kurs eher noch verstärken.

Bis Anfang September soll Sozialministerin Emilia Müller einen Vorschlag erarbeitet haben, wie der Freistaat das Betreuungsgeld auf Landesebene selbst umsetzen könne. Grundsätzlich sieht der Ministerpräsident den Bund jedoch weiterhin in der Verantwortung, die Kosten zu tragen. Die Verhandlungen dazu werde er selbst führen, sagt Seehofer. Schließlich gebe es eine klare Vereinbarung in der Koalition. "An dieser gemeinsamen Willensbekundung" habe auch die Entscheidung des Verfassungsgerichts nichts geändert. Bislang hätten die Richter in Karlsruhe stets im Sinne der Kinder entschieden, sagt Seehofer. Nun hätten sie leider mit dieser Tradition gebrochen.

Die Staatsregierung stützt ihren Beschluss für eine Fortsetzung des Betreuungsgeldes darauf, dass das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen nur formale Gründe angeführt habe, aber keine inhaltlichen. Deshalb will das Kabinett dafür sorgen, dass die Familien in Bayern weiterhin die "Wahlfreiheit" haben, ob sie ihre Kinder daheim oder lieber in einer Kita betreuen lassen. Rinderspacher hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings ein wenig anders verstanden. Das Gericht habe "ausdrücklich festgestellt, dass es keine Notwendigkeit gibt, zur Herstellung der Wahlfreiheit ein Betreuungsgeld einzuführen", sagte er. Das Gegenkonzept der SPD laute daher: "Ja zum Kita-Ausbau, ja zu besserer Betreuung in Rand- und Ferienzeiten, aber nein zum Betreuungsgeld."

Eva Gottstein (Freie Wähler) wies darauf hin, dass bei 150 Euro im Monat von "Wahlfreiheit" ohnehin keine Rede sein könne. Dazu müsste man schon "ein echtes Müttergehalt mit Rentenanspruch" einführen. Nach Meinung der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Margarete Bause wünschen sich Familien gut ausgestattete Kitas, gut bezahlte Erzieher sowie eine eigenständige Absicherung für beide Partner. Was sie nicht benötigten, sei "ein bayerischer Sonderweg". Die CSU betreibe eine "Rumpelstilzchen-Politik", die das Verfassungsgericht aber nicht beeindrucke.

Sozialministerin Müller (CSU) verteidigte den Beschluss des Kabinetts, wonach das Betreuungsgeld in Bayern weitergezahlt werden soll. Derzeit würden 73 Prozent der berechtigten Familien diese Leistung in Anspruch nehmen. "Das sind mehr als 100 000 Familien. Die brauchen Vertrauensschutz und Verlässlichkeit." Zumal die Annahme, nur die Krippe fördere Bildungschancen, falsch sei. "Frühkindliche Bildung beginnt in den Familien", sagte die Ministerin. Der Chef der Bayern-SPD, Florian Pronold, dagegen hält es für einen "Konstruktionsfehler", dass beim Betreuungsgeld jemand dafür belohnt wird, dass er eine staatliche Einrichtung nicht in Anspruch nimmt. "Ich bekomme doch auch kein Geld dafür, dass ich nicht ins Schwimmbad gehe oder nicht ins Theater."

Kritik gab es auch von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Bayern. Das Betreuungsgeld halte laut Studien "ausgerechnet diejenigen Kinder, die es am nötigsten hätten, vom professionellen Bildungsangebot der Kindertagesstätten fern". Das sei "gesellschaftspolitischer Unsinn". Thomas Beyer, Chef der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, "dass die bis jetzt für die Auszahlung des Betreuungsgelds zur Verfügung gestellten Mittel in den weiteren Ausbau der Kindertagesstätten fließen oder gezielt für die Stärkung von Alleinerziehenden-Haushalten eingesetzt werden".

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