Karlsruhe hat entschieden: Das Bundesverfassungsgericht kippt das hochumstrittene neue bayerische Versammlungsrecht - eine schwere Rüge für die CSU.
Das hochumstrittene neue bayerische Versammlungsrecht - mit dem sich die Regierung Beckstein noch ein letztes Mal in Szene gesetzt hatte - ist (zumindest in weiten Teilen) verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat wesentliche Teile des Gesetzes in einer Eilentscheidung aufgehoben, was in einer Eilentscheidung äußerst selten geschieht.
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Schlappe für den Gesetzgeber: Karlsruhe kippt das neue bayerische Versammlungsrecht. (© Foto: dpa)
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Aus der Begründung der Eilentscheidung folgt, dass in der Hauptsache-Entscheidung vom Gesetz kaum mehr etwas übrig bleiben wird. Das höchste Gericht hat in seiner Eilentscheidung nur deshalb nicht das ganze Gesetz aufgehoben, weil sonst in Bayern ab sofort überhaupt keine Regeln für Versammlungen vorhanden wären.
Aber: Fast alle Bußgeldregeln des Gesetzes sind aufgehoben. Das Gesetz setzt nämlich, so das Bundesverfassungsgericht, jeden Teilnehmer einer Demonstration unkalkulierbaren Risiken aus - weil die sanktionsbewehrten Vorschriften viel zu vage seien.
Zum Beispiel: Wann verstößt man gegen die bayerische Gesetzespflicht, an einer Versammlung nicht in einer Art und Weise teilzunehmen, die dazu beiträgt, dass die Versammlung ein "einschüchterndes Erscheinungsbild" erhält? So verquollene Formeln wollte das Bundesverfassungsgericht nicht akzeptieren.
Dem bayerischen Gesetzgeber ist eine schwere Rüge erteilt worden. Die Entscheidung hat über Bayern hinaus Bedeutung, weil sie Grundsätze über die Kommunikationsgrundrechte und zum Funktionieren einer Demokratie enthält. Eine stattliche bayerische Phalanx von 13 Organisationen (SPD, Grüne, FDP und Linke, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Journalistenverband, Bund Naturschutz) hat einen Sieg für die Demokratie errungen.
(sueddeutsche.de/bica)
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Die neueste Antwort
Wenn unser Innenminister Hermann dieses Urteil als Erfolg wertet, ist dieser Mann nicht länger als verfassungmäßiger Innenminister Bayerns tragbar.
Untersuchungshaft für diejenigen, welche 3x am BVerfG scheiterten. Wichtig: Kontenprüfung nicht vergessen! ... ach ich vergas, wer bayr. Justizministerin ist.
Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz, welche 5x am BVerfG scheiterten. .... ach, ich vergas, wer der Verfassungsschutz ist.
Also wenn das keine totalitäre Parteien im demokratischen Mäntelchen sind, was dann??
Es geht ja nicht nur um die CSU in Bayern. Die herrschenden Parteien, die seit gut 20 Jahren Gesetze gegen die Bevölkerung machen, sind zur grössten Gefahr für Wohlstand, Freiheit und Demokratie geworden.
Sie produzieren verfassungsfeindliche Gesetze am Fliessband. Das stört sie auch gar nicht. Im Vollbewusstsein ihrer Verfassungswidrigkeit warten sie schlicht ab, welche Teile ihrer Großtaten "kassiert" werden.
Die willigen Täter in den Regierungen und Parlamenten, die sich zu einer bösartigen Macht gegen die Bürgerinnen und Bürger verschworen haben, sind die wahren Verfassungsfeinde der Republik. Viele haben dies leider immer noch nicht verstanden.
Wer hier "Verschwörungstheorien" wabern sieht, soll sich mit der Wirklichkeit intensiver vertraut machen, und die Tatsachen zur Kenntnis nehmen.
da haben Sie vollkommen recht. Eigentlich müsste der Verfassungsschutz das tun. Es zählt ja gerade zu seinen Aufgaben demokratiefeindliche Gruppierungen zu beobachten. Das er es nicht tut, liegt auf der Hand. Er ist ja an die Weisungen des Innenministers gebunden. Das ist der Skandal und eigentlich Grund Genug für ein Verbotsverfahren gegen diese Partei, die ganz offensichtlich den Boden unserer Verfassung längst verlassen hat. Das hat In Bayern leider Tradition.
Eigentlich richtig und wichtig. Nur in Bayern, bis auf die Schlappe bei der letzten Landtagswahl war die CSU doch mehr Monarchie, der Bayrische Bärenkiller braucht solche Leine an die er gelegt wird. Das weiß die CSU doch und die Bayern haben das eigentlich zu akzeptieren. Da kann man doch nicht gleich zum Gericht laufen. Allerdings ist das Urteil gut, der Schäuberle könnte sonst auf die gleiche Idee kommen.
Paging