Bayerisches Teilhabegesetz:Bessere Arbeit, weniger Bürokratie

Behinderte bekommen Leistungen künftig ausschließlich von Bezirken

Menschen mit Behinderung sollen künftig leichteren Eingang in die Arbeitswelt finden können. Auch soll ihnen viel bürokratischer Aufwand erspart bleiben - sprich, sie sollen alle Leistungen zur Förderung und Unterstützung in Zukunft aus einer Hand erhalten: von den Bezirken. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in diesem Sinne abschließend über ein sogenanntes Bayerisches Teilhabegesetz, das wiederum die Vorgaben des neuen Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht umsetzt. Abschließend muss nun noch der Landtag darüber entscheiden.

Mit der Initiative für das Bundesteilhabegesetz habe Bayern "eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte angestoßen", sagte Sozialministerin Emilia Müller nach der Kabinettssitzung. Auch das Bayerische Teilhabegesetz ist ganz in ihrem Sinne. Nachbesserungsbedarf sieht hier indes die Opposition im Landtag. "Inklusionspolitik sollte man mit Spendierhosen betreiben und nicht mit dem Sparstrumpf", sagte Kerstin Celina als Sozialexpertin der Grünen-Landtagsfraktion.

Hintergrund von Celinas Kritik ist: Sozialministerin Müller hat angekündigt, dass in Bayern der Finanzrahmen für das sogenannte Budget für Arbeit um 20 Prozent höher angesetzt werde als vom Bund vorgesehen. Das Budget entlastet Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung anstellen - als Ausgleich "für einen höheren Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz". Aus Sicht von Celina ist dies aber eher knickrig. Sie plädierte am Mittwoch dafür, die Staatsregierung solle lieber der Forderung der bayerischen Behindertenbeauftragten Ingrid Badura folgen und den vorgesehenen Bundesanteil verdoppeln. Reichlich Geld müsse der Freistaat überdies in die Förderung der Behinderten-Selbsthilfebewegung investieren, sagte Celina.

Die von der Staatsregierung nun in die Wege geleitete Vereinfachung bei all jenen Leistungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben, dürfte indes eher auf Zustimmung stoßen. Lange hatten es Menschen mit Behinderung im Freistaat schwer, insbesondere im Kompetenzgerangel zwischen Bayerns Bezirken und den Landkreisen. "Da künftig die Bezirke als kompetente Ansprechpartner für alle Belange bereitstehen, gehört die Diskussion um Zuständigkeiten endlich der Vergangenheit an", sagte Müller. Einzig die Bezirke seien nun zuständig für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege sowie für die Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen.

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