Es ist eine Frage des Glaubens: das Schächten von Lämmern zum muslimischen Opferfest. Bislang wurde dies jedoch verweigert. Laut einem Grundsatzurteil dürfen muslimische Metzger nun die Tiere unbetäubt ausbluten lassen.
Muslimische Metzger in Bayern dürfen aus religiösen Gründen Tiere auch ohne Betäubung töten - sie also schächten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München jetzt in einem Urteil festgestellt. Geklagt hatte ein streng gläubiger muslimischer Metzger aus Eichstätt. Er hatte für das Opferfest, das höchste islamische Fest, Ende 2008 beim Landratsamt Eichstätt eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten von 100 bis 200 Lämmern in seinem Betrieb beantragt. Doch die wurde ihm verwehrt.
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Grundsätzlich zu Unrecht, so die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Kreisbehörde hätte aus verfassungsrechtlichen Erwägungen, also wegen des Grundrecht auf Religionsfreiheit, die vom Kläger "nachvollziehbar dargelegten religiösen Gründe" berücksichtigen müssen, die er in seinem Antrag zum Schächten dargelegt habe, heißt es in der Urteilsbegründung. So sehr der Metzger das Urteil auch begrüßte, in dem Sieg steckt auch eine persönliche Niederlage. Denn er darf trotzdem keine 100 Lämmer schächten, weil seine Metzgerei mit nur einem Schlachtraum dafür zu klein sei, erklärten die Richter in ihrem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.
In der mündlichen Verhandlung vor dem 9. Senat hatte der Anwalt des Klägers, Rainer Nickel, kritisiert, dass es in Bayern auf kommunaler Ebene bislang keine einheitliche Praxis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Schächten gebe. Es sei "bedrückend", dass die Landratsämter nicht erkennen, welche Folgen dies habe. Denn sobald ein muslimischer Metzger einen negativen Bescheid erhalte, würden die Tiere eben "in der Illegalität geschächtet", sagte der Anwalt. "Damit wird eine Grauzone geschaffen."
Für das islamische Opferfest werden nach Angaben der Wirtschaftsvereinigung deutsches Lammfleisch (WDL) in der Bundesrepublik jährlich etwa eine Million Lämmer geschlachtet. Die Zahl derjenigen Moslems, die für das Opferfest geschächtetes Fleisch von ihren Metzgern verlangten, sei hierzulande jedoch "verschwindend gering", behauptete der Anwalt des Klägers aus Eichstätt.
Die Vertreterin des beklagten Freistaats wies das "Horrorszenario" heimlicher Schächtungen vehement zurück. "Dem ist nicht so", sagte die Oberlandesanwältin in der Verhandlung. Es treffe nicht zu, dass bayerische Behörden sich durch eine "restriktive Genehmigungspraxis" im Hinblick auf das Schächten auszeichneten. Diese Vorwürfe seien absurd.
Außerdem verwies die Oberlandesanwältin darauf, dass auch geschächtetes Fleisch von Tieren angeboten werde, die vor der Tötung mit einer Elektrozange kurzzeitig betäubt worden seien. Auf ihre Frage, warum für das Opferfest geschächtetes Fleisch angeboten werden müsse, verwies der Anwalt des Klägers auf die religiösen Vorstellungen streng gläubiger Moslems. Für sie sei das Fleisch eines Lamms bereits dann unrein, wenn das Fell des Tieres durch die Elektrozange versengt wurde.
Eine Veterinärdirektorin, die als Sachverständige in dem Verfahren gehört wurde, sagte am Rande der Verhandlung im Gespräch mit Kollegen: "Dies ist kein guter Tag für den Tierschutz."
(SZ vom 25.07.2011/bica)
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Die neueste Antwort
"Gläubig, tief gläubig, streng gläubig
...
Und schon ist jedes Tun heilig.
Die Abschaffung der Vernunft durch christlich-abendländische, vulgo bayerische Richter."
vul·go
An die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem Sie einem islamischen Religions-Extremisten die Erlaubnis zum Schächten ohne Betäubung geben, hat alle Menschen schockiert, die ein Gefühl für Würde haben und für die Barmherzigkeit, Mitleid und Mitgefühl keine Worte ohne Bedeutung sind.
Deshalb frage ich Sie:
1. Sagen Ihnen diese Begriffe überhaupt etwas??? Ihr Urteil hat mich fassungslos gemacht.
2. Dass die Tiere beim betäubungslosen Schächten einen qualvollen Todeskampf durchleiden, ist als Faktum tiermedizinisch erwiesen; siehe z.B. Presseinformation der Bundestierärztekammer. http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filename=pm8_07inter.pdf&themen_id=19392735.
Religiöse Auffassungen sind demgegenüber objektiv nur auf der Meinungsebene angesiedelt. Weshalb räumen Sie einer bloßen Meinung (noch dazu einer derart destruktiven wie der von rücksichtslosen uneinsichtigen Tierquälern) einen höheren Rang ein als nachgewiesenen Fakten?
3. Dass angesichts dieser unbegreiflichen und empörenden Ereignisse die pauschale Abneigung gegen den Islam und die Ausländerfeindlichkeit wiederum zunehmen, ist unausweichlich. Weshalb haben Sie diese Folgen bei Ihrem Urteilsspruch nicht bedacht? Ist es Ihnen denn egal, dass wieder einmal die anständigen Ausländer, hier insbesondere auch die liberalen Moslems, die selber die ausreichende Betäubung der Tiere vor der Tötung befürworten, darunter zu leiden haben?
4. Anschließend werden Politiker wieder das Erstarken der "Rechten" beklagen. Wer in Zusammenhängen zu denken imstande ist, dem ist klar, dass Urteile wie das Ihre eine Steilvorlage für Ausländerfeinde und für die gesamte "rechte Szene" darstellen, weil sie dadurch auf wiederum zunehmende Offenheit stoßen. Weshalb ist Ihnen denn das nicht bewusst, und weshalb gehen Sie ohne Not derartige Risiken ein???
Mit freundlichen Grüßen? Nein, verstehen Sie bitte, dass ich dazu jetzt nicht in der Lage bin.
Ich will ehrlich zu Ihnen sein. Deswegen:
MIt unbeschreiblicher Empörung,
Prof. Dr. rer. nat. Dietrich Schwägerl
Feldstr. 6a
85521 Ottobrun
(p.s.: Die Floskel "Sehr geehrte" in der Anrede nehme ich konsequenterweise hiermit auch zurück.)
@Phaeno schreibt@aushaching
Wo sind denn die Grenzen - darf man alles, wenn man nur das Zauberwort "Religionsfreiheit" in den Mund nimmt?
Was sind das eigentlich für Richter, die die Tierquälerei - so nennen das gestandene Veterinäre und nicht nur Tierfreunde! - absegnen und uneinsichtigen, brutalen Menschen eine der übelsten Formen von Gewalt gegenüber Tieren gestatten? Im Namen des Volkes haben sie bestimmt nicht geurteilt! Wer schützt die Tiere vor solchen Richtern?
Auch religiös motiviertes Töten von Tieren ohne Betäubung ist pure Tierquälerei! Ich möchte gerne mal einen Verfechter dieser barbarischen Tötungsart kennenlernen, der selbst noch immer auf dem Niveau von Abraham lebt, also kein Mobiltelefon benutzt, ausschließlich zu Fuß geht oder auf einem Esel reitet und nicht mit dem Flugzeug nach Mekka oder zur Klagemauer jettet, sich nicht in einer modernen Zahnarztpraxis behandeln und in Erwartung harmloser Schmerzen beim Bohren keine lokale Betäubung verpassen läßt oder sich noch unter den damals gegebenen Bedingungen operieren läßt. Es grenzt an Schizophrenie, alle "Segnungen" der Gegenwart wahrzunehmen und den Schlachttieren eine Betäubung vorzuenthalten. Ja, ich bin überzeugt, daß jeder, der schächtet oder schächten läßt, sich zutiefst vor Gott und Allah versündigt.
Paging