Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:Schächten erlaubt

Es ist eine Frage des Glaubens: das Schächten von Lämmern zum muslimischen Opferfest. Bislang wurde dies jedoch verweigert. Laut einem Grundsatzurteil dürfen muslimische Metzger nun die Tiere unbetäubt ausbluten lassen.

Andreas Salch

Muslimische Metzger in Bayern dürfen aus religiösen Gründen Tiere auch ohne Betäubung töten - sie also schächten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München jetzt in einem Urteil festgestellt. Geklagt hatte ein streng gläubiger muslimischer Metzger aus Eichstätt. Er hatte für das Opferfest, das höchste islamische Fest, Ende 2008 beim Landratsamt Eichstätt eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten von 100 bis 200 Lämmern in seinem Betrieb beantragt. Doch die wurde ihm verwehrt.

Grundsätzlich zu Unrecht, so die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Kreisbehörde hätte aus verfassungsrechtlichen Erwägungen, also wegen des Grundrecht auf Religionsfreiheit, die vom Kläger "nachvollziehbar dargelegten religiösen Gründe" berücksichtigen müssen, die er in seinem Antrag zum Schächten dargelegt habe, heißt es in der Urteilsbegründung. So sehr der Metzger das Urteil auch begrüßte, in dem Sieg steckt auch eine persönliche Niederlage. Denn er darf trotzdem keine 100 Lämmer schächten, weil seine Metzgerei mit nur einem Schlachtraum dafür zu klein sei, erklärten die Richter in ihrem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.

In der mündlichen Verhandlung vor dem 9. Senat hatte der Anwalt des Klägers, Rainer Nickel, kritisiert, dass es in Bayern auf kommunaler Ebene bislang keine einheitliche Praxis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Schächten gebe. Es sei "bedrückend", dass die Landratsämter nicht erkennen, welche Folgen dies habe. Denn sobald ein muslimischer Metzger einen negativen Bescheid erhalte, würden die Tiere eben "in der Illegalität geschächtet", sagte der Anwalt. "Damit wird eine Grauzone geschaffen."

Für das islamische Opferfest werden nach Angaben der Wirtschaftsvereinigung deutsches Lammfleisch (WDL) in der Bundesrepublik jährlich etwa eine Million Lämmer geschlachtet. Die Zahl derjenigen Moslems, die für das Opferfest geschächtetes Fleisch von ihren Metzgern verlangten, sei hierzulande jedoch "verschwindend gering", behauptete der Anwalt des Klägers aus Eichstätt.

Die Vertreterin des beklagten Freistaats wies das "Horrorszenario" heimlicher Schächtungen vehement zurück. "Dem ist nicht so", sagte die Oberlandesanwältin in der Verhandlung. Es treffe nicht zu, dass bayerische Behörden sich durch eine "restriktive Genehmigungspraxis" im Hinblick auf das Schächten auszeichneten. Diese Vorwürfe seien absurd.

Außerdem verwies die Oberlandesanwältin darauf, dass auch geschächtetes Fleisch von Tieren angeboten werde, die vor der Tötung mit einer Elektrozange kurzzeitig betäubt worden seien. Auf ihre Frage, warum für das Opferfest geschächtetes Fleisch angeboten werden müsse, verwies der Anwalt des Klägers auf die religiösen Vorstellungen streng gläubiger Moslems. Für sie sei das Fleisch eines Lamms bereits dann unrein, wenn das Fell des Tieres durch die Elektrozange versengt wurde.

Eine Veterinärdirektorin, die als Sachverständige in dem Verfahren gehört wurde, sagte am Rande der Verhandlung im Gespräch mit Kollegen: "Dies ist kein guter Tag für den Tierschutz."

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