Urteil:Regierung darf im Fall Hoeneß schweigen

Verfassungsgerichtshof zu Hoeneß

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes: Die bayerische Landesregierung muss Anfragen der Opposition zum Steuerfall Uli Hoeneß nicht beantworten.

(Foto: dpa)

Hätte die Staatsregierung im Steuerfall Hoeneß eine Anfrage der Grünen beantworten müssen? Nein, urteilt der Bayerische Verfassungsgerichtshof und findet eine eindeutige Begründung.

  • Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der Grünen abgewiesen, die gegen die bayerischen Staatsregierung geklagt hatten.
  • Nach Ansicht der Grünen, hat ihnen die Staatsregierung einst nicht ausreichend auf die Fragen im Fall Hoeneß geantwortet.

Klage der Grünen zurückgewiesen

Die bayerische Landesregierung muss Anfragen der Opposition zum Steuerfall Uli Hoeneß nicht beantworten. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil klargestellt und damit eine Klage der Grünen zurückgewiesen.

Die Grünen hatten geklagt, weil sie die CSU-geführte Regierung dazu zwingen wollten, auf Fragen zum Fall Hoeneß zu antworten. Sie hatten im Mai 2013 in einer offiziellen Anfrage wissen wollen, wann Behörden oder die Regierung von Hoeneß' Geldanlage in der Schweiz erfahren haben. Die Regierung lehnte die Beantwortung der Fragen mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis ab.

Verweigerung von Auskünften ist "verfassungsrechtlich noch vertretbar"

Das Gericht hatte zu entscheiden, ob dies das parlamentarische Fragerecht und damit die bayerische Verfassung verletzt oder nicht. Gerichtspräsident Karl Huber verwies in der Urteilsbegründung auf das Steuergeheimnis und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das dem Fragerecht der Abgeordneten Grenzen setze. Die Verweigerung von Auskünften ohne detaillierte Begründung sei deshalb im Steuerfall Hoeneß "verfassungsrechtlich noch vertretbar".

Huber betonte, eine Antwort auf die Frage, wann Hoeneß' Selbstanzeige einging, hätte einen wesentlichen Grundrechtseingriff bedeutet. Dieser Punkt sei schließlich entscheidend für die Frage einer möglichen strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige gewesen.

Grüne wollen Urteil genau prüfen

Die Grünen kündigten an, das Urteil genau zu prüfen und möglicherweise noch einmal detailliert nachzuhaken. Denn inzwischen sei das Strafverfahren gegen Hoeneß ja abgeschlossen.

Im März wurde Uli Hoeneß vom Landgericht München zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Präsident des FC Bayern München akzeptierte seine Haftstrafe und trat mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern München zurück. Am 2. Juni trat Hoeneß seine Haft im Gefängnis in Landsberg am Lech an.

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