Bayerischer Verfassungsgerichtshof:Rauchfrei - auch in Shisha-Kneipen

Das Rauchverbot gilt auch für Shisha-Cafés: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der Betreiber abgelehnt. Diese fürchten nun um ihre Existenz.

Die Wasserpfeifen müssen aus bleiben: Auch in Shisha-Cafés darf nicht mehr geraucht werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München wies einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Mehrere Betreiber von Shisha-Cafés wollten für ihre Kneipen eine Ausnahmeregelung erstreiten und hatten dazu Anfang August eine Popularklage eingereicht.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Niederlage für Betreiber von Shisha-Kneipen vor dem Bayerischen Verfassungsgericht: Das strikte Rauchverbot gilt auch für sie.

Niederlage für Betreiber von Shisha-Kneipen vor dem Bayerischen Verfassungsgericht: Das strikte Rauchverbot gilt auch für sie.

(Foto: AFP)

Die Betreiber hatten argumentiert, dass sie nicht gegen den Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken streiten würden, den das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren über die Interessen der Gastwirte und der Raucher gestellt habe. Denn dieses Gesetz wolle die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen schützen. Dies sei aber in Shisha-Cafés könne schon rein technisch gar nicht möglich, hatte der Verwaltungsrechtsexperte Professor Michael Hauth erklärt: "Anders als bei Zigaretten verglimmen dort keine schädlichen Stoffe, es entstehen also keine gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen."

Ziel der Klage, an deren Spitze Wirte aus München, Fürth und Weiden stehen, war der Schutz von "Freizeiteinrichtungen", in denen dem Shisha-Genuss nachgegangen werde. Gäste besuchten diese Kneipen nur, um Wasserpfeife zu rauchen, begründeten die Café-Betreiber ihren Schritt. Sie würden nun in ihrer Freiheit eingeschränkt, obwohl die Volksgesundheit nicht gefährdet sei. Die Gastronomen sehen sich zudem in ihrer Existenz bedroht.

Die bayerischen Verfassungsrichter sahen jedoch keine Gründe, warum Shisha- Kneipen anders als die übrigen Raucherlokale behandelt werden sollten. Auch rechtfertige das verfassungsgemäße Konzept eines strikten Rauchverbots für alle Gaststätten eine stärkere Belastung einzelner Gaststättenbetriebe bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, heißt es in der Entscheidung.

Der Streit ist damit aber noch nicht zu Ende. Neben der Popularklage haben die Shisha-Kneipenbetreiber auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Erfolgsaussichten in Karlsruhe sind allerdings gering: In einer Entscheidung im August hatte das Gericht bereits erklärt, "dass eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz" gerechtfertigt sei, so dass der Gesetzgeber keine Ausnahmeregelungen schaffen müsse.

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