Hoch über München thronen die Abgeordnete im Maximilianeum, erlassen Gesetze, wählen den Ministerpräsidenten. Ein virtueller Rundgang.
Als Minister Ludwig Karl Heinrich Freiherr von der Pfordten im Oktober 1857 vom "Schauplatz edelster Tätigkeit und höchster Bestrebungen" sprach, da hatte er noch keine Plenarsitzung erlebt, wie sie 150 Jahre später stattfinden.
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Der Grundstein für das Maximilianeum wurde dereinst gelegt, die Studienstiftung, die König Maximilian II. den begabtesten Söhnen seines Bayernlandes errichten ließ. 91 Jahre später, am 11. Januar 1949 bezogen Landtag und Senat - 1998 wurde diese zweite Volksvertretung per Volksentscheid abgeschafft - den prächtigen Bau am Münchner Isar-Hochufer. Und verdrängten die Studienstiftung etwas aus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die "Herzkammer unserer Demokratie" nennt Landtagspräsident Alois Glück das bayerische Parlament.
Das sind 180 Abgeordnete, aktuell 124 von der CSU, 41 von der SPD und 15 von den Grünen. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten, macht die Gesetze und kontrolliert die Staatsregierung - so steht es in der Verfassung. Auch die Statistik der vergangenen 15. Legislaturperiode ist eindrucksvoll: 245 Gesetzentwürfe beraten, 182 beschlossen. An 738 Sitzungstagen 1279 Ausschussberatungen abgehalten, 3600 Anträge gestellt.
In 130 Plenarsitzungen diskutiert. Erst Edmund Stoiber und dann Günther Beckstein zum Ministerpräsidenten gewählt. Und doch kann auch die schönste Statistik nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bedeutung des Landtags schrumpft. Der Bund und die Europäische Union dominieren immer mehr die Gesetzgebung. Da regt sich sofort der Widerspruch unter den Parlamentariern, immerhin habe die Föderalismusreform den Ländern wieder mehr Gestaltungsspielraum gegeben.
Und gerade in einer immer größer werdenden EU seien die Länderparlamente "ungeheuer wichtig", sagt Landtagsvizepräsident Peter Paul Gantzer (SPD). Sie hätten die Funktion, die Bürger mit dem Bund und Europa zu verbinden. Und schließlich gebe es die wichtigen Bereiche Bildung und Innere Sicherheit, die Hauptaufgaben der Länder. Das stimmt freilich, allerdings liegt diese Kompetenz bei genauer Betrachtung weniger beim Landtag als vielmehr bei der Staatsregierung.
Wenn diese dann noch von einer Zweidrittelmehrheit im Parlament gestützt wird, bleibt von der Trennung von Exekutive und Legislative nicht mehr viel. Die Ministerialbeamten sind im Landtag allgegenwärtig, sogar an den Fraktionssitzungen der CSU nehmen sie teil. Politik machen die Ministerien, und die CSU-Abgeordneten dürfen allenfalls kleine Schönheitskorrekturen vornehmen.
Dabei gilt auch: Je wichtiger die Entscheidung, umso kleiner die Runde. Nun ist es eine normale Entwicklung, dass sich die beiden Gewalten im modernen Parlamentarismus verschränken. Die Mehrheit bildet die Staatsregierung und die sie tragende Partei, die Minderheitsfraktionen übernehmen die Rolle der Opposition. "Wir können nicht direkt gestalten, aber indirekt", sagt Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause. So habe sich etwa die Meinung der CSU-Mehrheit zur Gentechnik erst auf den stetigen Druck ihrer Partei hin gewandelt.
Diese Art der Gestaltung empfindet Bause sogar als nachhaltiger, "weil sie zuerst in den Köpfen stattfindet". In erster Linie Arbeitsparlamente seien die Landtage von heute, deren Aufgabe es vor allem sei "arbeitsteilig Entscheidungen zu treffen", sagt Alois Glück. So ist die Zeit der großen grundsätzlichen Debatten vorbei. Die demokratischen Parteien haben sich einander angenähert, und kleine Unterschiede erfordern eben nur kleine Dispute. Was nicht bedeutet, dass nicht auch heftig gestritten wird. Über das Versammlungsgesetz zum Beispiel.
Es ist eine der neu gewonnenen Kompetenzen der Länderparlamente durch die Föderalismusreform, die Neuregelung des Versammlungsrechts. Wie das Heimrecht oder das Strafvollzugsrecht. Die Opposition versuchte zu verhindern, dass Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion das Gesetz in wenigen Wochen durchpeitschten. Die Grünen griffen zu einem selten gebrauchten Instrument der Opposition: Sie beantragten eine Debatte mit unbeschränkter Redezeit - und diskutierten sieben Stunden lang. So etwas ist freilich die Ausnahme, die eigentliche Arbeit wird in den Ausschüssen gemacht.
Zwölf ständige Ausschüsse gibt es im Landtag, einen für Finanzen, einen für Wirtschaft und einen für Umwelt beispielsweise. Ein eigener Ausschuss kümmert sich um die Eingaben und Beschwerden von Bürgern. Das Recht, sich mit einer Petition an den Landtag zu wenden, ist in der bayerischen Verfassung festgeschrieben. Mit 12979 Eingaben beschäftigten sich der Ausschuss in der 15. Legislaturperiode, 30 Prozent davon wurden "positiv erledigt", also im Sinne des Petenten entschieden. Die drei Fraktionen entsenden ihre Abgeordneten entsprechend dem Wahlergebnis in die Ausschüsse.
Dort werden Themen im Detail diskutiert, wie es im Plenum gar nicht möglich ist. Die Vollversammlung folgt bei ihrer Entscheidung meist der Empfehlung des Ausschusses. Eine Besonderheit des bayerischen Parlaments ist, dass alle Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden. 250000 Bürger haben in den vergangenen fünf Jahren, so lange dauert eine Legislaturperiode, den Landtag besucht. Neuer Rekord, trotz Politikverdrossenheit. Wenngleich sich mancher wundert, wie wenig honett sich die Abgeordneten gegenseitig betiteln. Oder warum die Parlamentarier ins Handy tippen und Zeitung lesen, statt dem Redner am Pult zuzuhören.
Trotz solcher Unsitten pflege man im bayerischen Landtag eine vergleichsweise gute politische Kultur, sagt Alois Glück. Damit die funktioniert, braucht es einen funktionierenden Apparat. Etwa 200 Beschäftigte arbeiten im Landtagsamt, dazu kommen die Mitarbeiter der Fraktionen, die den Abgeordneten inhaltlich zuarbeiten. Um den geregelten Sitzungsablauf kümmern sich die Offizianten in ihren blauen Uniformen. Sie bringen den Abgeordneten die Post oder führen die Anwesenheitslisten - für eine verpasste namentliche Abstimmung etwa muss ein Parlamentarier 40 Euro bezahlen.
Der Landtag hat einen eigenen Stenographendienst, der jede Sitzung protokolliert - auch die Zwischenrufe und nicht so salonfeinen Ausdrücke werden niedergeschrieben. An der Spitze des Parlaments steht der Landtagspräsident, der von den Abgeordneten gewählt wird. Noch ist das Alois Glück, der das Amt zum Beginn der neuen Legislaturperiode aufgibt. Er hat zwei Stellvertreter: Barbara Stamm (CSU) und Peter Paul Gantzer (SPD). Zusammen mit den acht weiteren Präsidiumsmitgliedern führen sie die Geschäfte.
Ein weiteres wichtiges Gremium ist der Ältestenrat, dem neben den Präsidenten die Fraktionschefs und weitere Abgeordnete angehören. Der Ältestenrat beschließt beispielsweise den Sitzungsplan und die Sitzordnung im Plenarsaal. Am 15. Oktober 2008 soll der neugewählte Landtag zu seiner konstituierenden Sitzungen zusammentreten, um am 16. Oktober seines Amtes zu walten: Dann wird voraussichtlich der Ministerpräsident gewählt.
(SZ vom 24.09.2008)
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