Bayerischer Landtag:Mollath und die Rolle des Richters

Seit sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie - womöglich zu Unrecht. War der mit dem Fall befasste Richter Otto Brixner befangen? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt der Rechtsausschuss im Bayerischen Landtag.

Von Frank Müller und Olaf Przybilla

Im Fall Gustl Mollath hat sich der Landtag erstmals detailliert mit den Hintergründen einer möglichen Wiederaufnahme des Verfahrens befasst. Im Rechtsausschuss ging es unter anderem um die Frage, ob der mit Mollath befasste Vorsitzende Richter Otto Brixner befangen gewesen sein könnte und in einem Telefonat mit den Finanzbehörden bereits 2004 - also zwei Jahre vor dem Urteil des Landgerichts - Mollath als nicht klar bei Verstand beschrieben habe.

Mit dem entsprechenden Verdacht hatte Justizministerin Beate Merk (CSU) im November 2012 überraschend ihre Anweisung an die Staatsanwaltschaft begründet, eine Wiederaufnahme des Falles zu prüfen. Zuvor hatte sie, trotz zahlreicher Anhaltspunkte, eine solche kategorisch abgelehnt. Mollath sitzt seit sieben Jahren in der Psychiatrie.

Entlastung für Richter Brixner

Der Präsident des Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, sagte, es habe keinen direkten Versuch der Einflussnahme von Brixner auf die Steuerfahnder gegeben. Ein solcher wäre ein gravierender Vorgang gewesen und geeignet, "das Ansehen der Steuerverwaltung zu schädigen", sagte er. "Dann würde sich ein Fahnder daran erinnern."

Zwei Steuerfahnder seien mit den Anzeigen Mollaths wegen Schwarzgelddelikten befasst gewesen. Ihre Befragung habe inzwischen ergeben, dass diese zuerst den Kontakt mit der Justiz gesucht hätten, um sich dort über Erkenntnisse zu Mollaths Anzeigen zu erkundigen. Auf Nachfrage hätten sich beide "zunächst an den Vorfall überhaupt nicht erinnert". Dann habe sich ergeben, dass dem zuständigen Fahnder beim ersten Anruf ein Rückruf versprochen wurde, der dann von Brixner gekommen sei. Über den Inhalt dieses Gesprächs hätten die beiden Steuerprüfer keine genaue Erinnerung mehr, das Resultat sei gewesen, keine Ermittlungen einzuleiten.

Hätte das Gespräch mit Brixner einen wichtigen Inhalt gehabt, hätte man damals einen Vermerk gemacht. Da dies unterblieb, gehe man davon aus, das Telefonat sei für die Entscheidung ohne Bedeutung gewesen. Brixner war bereits 2004 mit der Causa befasst, weil das Landgericht über eine Beschwerde Mollaths zu entscheiden hatte, die sich gegen einen Beschluss des Amtsgericht richtete.

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