Alle Fraktionen sind sich einig: Die Landtagsabgeordnete und frühere CSU-Politikerin Gabriele Pauli darf nicht in den Untersuchungsausschuss zum BayernLB-Desaster.
Die frühere CSU-Rebellin Gabriele Pauli darf nicht Mitglied des Untersuchungsausschusses zu den Milliardenverlusten der BayernLB in Österreich werden.
Gabriele Pauli um Januar 2010 (© Foto: ddp)
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Die fünf Fraktionen lehnten den Antrag der inzwischen parteilosen Pauli am Donnerstag im Verfassungsausschuss des Landtags ab, wie die stellvertretende Ausschussvorsitzende Petra Guttenberger (CSU) berichtete.
Grund für Paulis Ausschluss sind die Vorschriften des Untersuchungsausschuss- Gesetzes. Das schreibt vor, dass die Verteilung der Sitze im Untersuchungsausschuss den Kräfteverhältnissen im Landtag entsprechen muss.
Pauli als einzelne Abgeordnete hätte mit einem Sitz im Untersuchungsausschuss genau so viel Gewicht wie etwa die Grünen, obwohl die Grünen mit 19 Abgeordneten im Maximilianeum weit stärker sind als Pauli allein.
BayernLB-Ausschuss: Vorletzte Hürde genommen
"Das Untersuchungsausschuss-Gesetz lässt keine andere Wahl", sagte Guttenberger dazu.
Ansonsten stimmte der Verfassungsausschuss der Einsetzung des Untersuchungsausschusses einstimmig zu - die vorletzte Hürde vor dem offiziellen Start der Untersuchungen. Nun muss noch die Landtags-Plenarversammlung in zwei Wochen zustimmen.
Die Abgeordneten wollen aufklären, wieso die BayernLB 2007 die österreichische Skandalbank Hypo Alpe Adria kaufte und dabei 3,7 Milliarden Euro in den Sand setzte.
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(dpa/odg)
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