Augsburger Polizistenmord:Parkinson verhindert Urteil

Polizistenmord-Prozess Augsburg

Hier war er noch nicht zu krank für den Prozess: Der Angeklagte Raimund M. (l) begrüßte im Februar seinen ebenfalls angeklagten Bruder Rudolf R. vor Gericht.

(Foto: Marc Müller/dpa)

Der Prozess gegen einen der beiden mutmaßlichen Augsburger Polizistenmörder wird wegen einer Krankheit ausgesetzt. Sollten sich die Symptome verschärfen, könnte der 60-Jährige auch für haftunfähig erklärt werden - und auf freien Fuß kommen.

Von Stefan Mayr

Seit Dienstag steht es definitiv fest. Der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Polizistenmörder Raimund M. vor dem Landgericht Augsburg muss ausgesetzt werden. Am 19. November lief eine wichtige Frist ab: Nach neun Wochen Unterbrechung darf ein Verfahren nicht fortgesetzt werden, so sieht es die Strafprozessordnung vor. Sollte es später wieder aufgenommen werden, muss der Fall wieder von ganz vorne aufgerollt werden.

Der 60-jährige Angeklagte leidet akut an der Parkinson-Krankheit, in der vergangenen Woche hatte ihn das Gericht auf Empfehlung eines Gutachters für "vorläufig verhandlungsunfähig" erklärt. Dieser Zustand dauert bis heute an. Sollten sich die Symptome verschärfen, könnte M. auch für haftunfähig erklärt werden - und auf freien Fuß kommen.

Ob es so weit kommt, ist noch offen. Allerdings erklärte der Gutachter Ralph-Michael Schulte: "Ich befürchte, dass er irgendwann haftunfähig sein wird." Verteidiger Werner Ruisinger geht inzwischen davon aus, dass das Gericht über Raimund M. kein Urteil mehr fällen wird. "Mein Mandant wird nie mehr als Angeklagter in diesem Prozess auftreten."

Raimund M. und seinem Bruder Rudi R. wird vorgeworfen, im Oktober 2011 nach einer Verfolgungsjagd einen Polizisten erschossen zu haben. Die Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Das Gericht hatte vergangene Woche das Verfahren gegen Rudi R. abgetrennt. Dieses wurde am Dienstag fortgesetzt. Dabei beantragten die Verteidiger, wegen der langen Unterbrechung auch das Verfahren gegen ihren Mandanten auszusetzen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Allerdings reagierte das Gericht auf die Aussage des Sachverständigen, dass die strenge Einzelhaft eine Mitursache für den schlechten Gesundheitszustand des Raimund M. sei. Noch Ende vergangener Woche wurden auch die Haftbedingungen für Rudi R. gelockert.

Zuvor war er ebenfalls in strenger Einzelhaft, bei ihm hat der Gutachter eine beginnende psychische Beeinträchtigung festgestellt. Jetzt wird er weitgehend wie ein gewöhnlicher Untersuchungsgefangener behandelt. Offenbar will das Gericht verhindern, dass auch noch der zweite Angeklagte verhandlungsunfähig wird.

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