Augsburg:Strafe für "Reichsbürger"

Wegen versuchter Erpressung einer Gerichtsvollzieherin muss ein sogenannter Reichsbürger 4800 Euro Geldstrafe zahlen. Der 63-Jährige hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt, erschien am Montag aber nicht zum Prozess am Amtsgericht Augsburg. Die Richterin verwarf deswegen den Einspruch des Mannes ohne Verhandlung. Der Mann schickte nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Justizmitarbeiterin im Mai "Allgemeine Geschäftsbedingungen" der Reichsbürger, um die Einstellung der Vollstreckungsmaßnahmen der Gerichtsvollzieherin zu erreichen. Der Mann drohte auch Gegenforderungen an. Die Gerichtsvollzieherin ging darauf nicht ein, der Fall landete aber bei der Polizei. Letztlich erhielt der 63-Jährige den Strafbefehl.

© SZ vom 08.11.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: