Augsburg:Strafe für Hilfsorganisation

Das Amtsgericht Augsburg hat am Donnerstag den Geschäftsführer der Hilfsorganisation "Aktion Hoffnung" zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Unternehmen zwischen 2009 und 2013 zwei Subunternehmer in Scheinselbständigkeit beschäftigt hat. Der Aufsichtsrat des Tochterunternehmens des Bistums Augsburg räumte den Fehler ein und äußerte sein Bedauern. Aktion Hoffnung habe "in keinster Weise" die Absicht gehabt, über nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge ihr Ergebnis zu steigern, betont Aufsichtsratschef Ulrich Lindl.

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