Augsburg:Schottdorf wieder vor Gericht

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Laborarzt muss sich nach langer Wartezeit wegen Verdachts auf Betrug verantworten

Von Stefan Mayr, Augsburg

14 Monate nach Zulassung der Anklage hat das Landgericht Augsburg nun den Betrugsprozess gegen den Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf terminiert. Vom 7. September an müssen der 75-Jährige und seine 60-jährige Ehefrau auf der Anklagebank Platz nehmen. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug in 124 Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg geht davon aus, dass ihr Labor in den Jahren 2004 bis 2007 mehrere kassenärztliche Vereinigungen zur Auszahlung von Speziallaborleistungen veranlasst habe, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen hätten. Dabei soll ein Schaden von 78,9 Millionen Euro entstanden sein.

Die Anklageschrift wurde bereits am 30. Januar 2012 verfasst. Wenn der Prozess beginnt, wird sie also fast vier Jahre alt sein. Diese ungewöhnlich lange Verzögerung begründet das Landgericht mit der Belastung der zuständigen Wirtschaftskammer: Diese habe zuletzt "umfangreiche Haftsachen" verhandeln müssen. Diese hätten erstens wegen des Beschleunigungsgebotes Priorität genossen, zweitens seien sie kompliziert und langwierig gewesen. Es handelte sich um Umsatzsteuerkartelle.

Das Gericht hat 23 Verhandlungstage bis Mitte Dezember terminiert. Das Strafgesetzbuch sieht bei gewerbsmäßigem Betrug eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Bernd Schottdorf war bereits im Jahr 2000 in einem Betrugsprozess angeklagt. Damals ging es um 17 Millionen Mark (8,7 Millionen Euro) Schaden. Schottdorf wurde freigesprochen.

Schottdorf steht derzeit auch im Mittelpunkt des Untersuchungsausschusses Labor im Landtag. Dieser soll klären, warum Ermittlungen des Landeskriminalamtes gegen Schottdorf und Tausende Ärzte von der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht weiterbetrieben wurden, obwohl parallel ein Pilotverfahren gegen einen Münchner Arzt lief. Der Mediziner wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, während viele andere Verfahren verjährten.

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Schottdorf noch wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug: Sie prüft, ob Schottdorf seine abhängig beschäftigten Fahrer als selbständige Unternehmer abgerechnet hat, um keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Wann diese Ermittlungen abgeschlossen sind, ist offen.

© SZ vom 20.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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